An den Anschlagtafeln der Stadtwache von Sturmwind in der Stadt Sturmwind, denen der Hafenwache am Hafen sowie über die größeren Ortschaften und Dörfer des Königreichs Sturmwind wie etwa dem Osttal, Nordhain, der Späherkuppe, Seenhain und Dunkelhain verteilt werden neue Anschläge auf dem Briefkopf und mit dem Siegel der Stadtwache von Sturmwind hinzugefügt. Mögliche bestehende Anschläge, die die Soldaten des Königreichs, die Königliche Akademie der arkanen Künste und Wissenschaften oder Adelige des Hofrats diffamieren, werden dabei gleichsam entfernt.
An das Volk von Sturmwind,
An die Völker der Allianz!Mit diesem Aushang stellen wir als Stadtwache von Sturmwind unter Berufung auf die geltenden Gesetze seiner Majestät und der Dienstvorschriften der Stadtwache von Sturmwind klar fest, dass das Gewaltmonopol und die Verfolgung von Straftaten und Straftätern in den Händen des Königreichs Sturmwind und seiner Erfüllungsgehilfen liegt. Ausnahmen bestehen etwa in Form von offiziellen Kopfgeldern, ausgestellt vom Kngr. Sturmwind und seinen Erfüllungsgehilfen, welche vom Volk ausgeführt werden dürfen und zum Zwecke der Selbstverteidigung im Königreich. Jegliche Taten, die darüber hinausgehen und etwa der Diffamierung einer Person oder Personengruppe dienen, werden als solche auch weiter behandelt und vor einen Richter geführt.
Um die Wahrung von Recht und Ordnung zu gewährleisten, werden im Folgenden die Maßnahmen zur Eindämmung von willkürlichen Gewalt- und Racheakten bekanntgegeben:
- Umgehende Entfernung aufrührerischer oder hetzerischer Schriften von den Anschlagtafeln sowie als Schmiereien von Gebäuden und Straßen. Aufrührer, die bei ihrer Tat, zur Gewalt gegen angebliche Volks- und Vaterlandsverräter aufzurufen statt einen Verdacht der Stadtwache zu melden, ertappt werden, gelten als Hetzer sowie, je nach individueller Fall- und Aktenlage, Verschwörer gegen das Volk oder die Krone und verdienen den Tod durch den Strang.
- Wer dabei ertappt oder wem nachgewiesen wird, dass er sich in Folge von Selbstjustiz oder Anstachelung durch Aufrührer an Gütern und Gesundheit von Bürgern der Allianz vergeht statt einen Verdacht der Stadtwache von Sturmwind zu melden, wird von den Kräften des Königreichs Sturmwind und seinen Erfüllungshilfen nach wie vor mit aller notwendigen Härte zur Wahrung der Ordnung behandelt werden.
Darüber hinaus sind Angehörige einer der Horde zugehörigen Rasse, die sich jedoch einer neutralen Fraktion wie dem Dampfdruckkartell oder dem Argentumkreuzzug verschrieben haben, in ihrer Bewegungsweite nach wie vor auf ihr mit Zeichen der friedlichen Absichten zu bestückendes Wassergefährt am Hafen beschränkt. Der Kontakt zur Stadtwache, zur Verwaltung und zur Rechtsprechung von Sturmwind hat postalisch oder durch Mittelsmänner zu erfolgen.
Angehörige einer der Horde zugehörigen Rasse auf Grund und Boden des Königreichs Sturmwind sind selbstverständlich zum Verhör durch die Stadtwache festzusetzen und zu übergeben. Auf die Ergreifung und Überbringung der Angehörigen einer der Horde zugehörigen Rasse wird ein Kopfgeld ausgeschrieben.gez. Oberleutnant L. Kesper,
Zehnte Wachkompanie zu Sturmwind<Siegel der Stadt und der Stadtwache>