[A-RP] Die Zehnte Wachkompanie | Einheit X - Rekrutiert!

Am vergangenen Abend, jenem des sechsundzwanzigsten Tags im dritten Monat, ließ sich eine Prozession beobachten, die etwa ab kurz nach der neunten Abendstunde vom Verlies aus über die Löwenruh hinweg zum kleinen, gepflasterten Platz vor dem großen Hafentunnel zog. Ungewöhnlich war der Vorgang, als Stadtwache jemanden durch die Stadt zu führen oder an einen Pranger zu bringen, ja nicht. Ungewöhnlich war dann höchstens das Quartett: Eine Nachtelfe, eine Zwergin, ein Mensch und eine Hochelfe, vertretend für die Zehnte Wachkompanie, die die Frau mit den schmuddeligen und zerzausten blonden Haaren und der nicht weniger verdreckten Kleidung und Lederrüstung dort zum einfachen Holzkonstrukt brachten und hineinzwangen. Immerhin ließ sich zu anderen Malen eine positive Entwicklung feststellen: Die rechte Hand, die der Verurteilten offenkundig gebrochen worden war, wurde auch geschient und verbunden. Selbst auf der Schläfe fand sich eine eingetrocknete Blutspur, gewiss auch schon einige Tage alt.

Doch zeigte sich manch Bürger nicht nur gehässig, sondern auch zum Teil barmherzig: Der Frau am Pranger wurden Gaben dargebracht, die die Wachsoldaten sogar zuließen. Entgegen dem Fordern der Meute, einen ‚Funken der Menschlichkeit‘ zu zeigen, blieb dies wohl unbeachtet, doch die Frau konnte so etwas Polster unter den Knien, etwas zu essen und gar etwas kalten Tee erhalten. Doch mit der Zeit wurden auch die Unterstützer aus dem Volk weniger, immerhin schritt die Zeit voran, während andere durch Argumente überzeugt wurden, dass sie im Unrecht mit ihren Worten waren. So wurde auch gegen Mitternacht der Wachwechsel zu Soldaten der Dritten Wachkompanie (NSC) vollzogen.

Nahe des Prangers findet sich zudem bis zur Entlassung in den Morgenstunden ein Schild, welches auf die Taten der Frau hindeutet, zusammen mit einer Erklärung und einem Auszug aus dem Urteilsspruch. Es ist davon auszugehen, dass jene dort erwähnte Frau wohl auch jene ist, die dort in das Holz gezwängt wurde, um die Nacht zu verbringen.

Prangerstrafen-Schild

Ein aufklappbares Holzschild mit Vorder- und Rückseite. Während die Rückseite aktuelle Gesuche und Informationen der Zehnten Wachkompanie (siehe Zustände) zeigt, weist die Vorderseite des Schild ausdrücklich auf die hier stattfindende Prangerstrafe hin.


Auszug aus dem Richterlichen Urteil
= Eleanor Simmens | Serah Sinclair | Mia =

  1. Die Angeklagte, Serah auch bekannt als Mia oder Eleanor Simmens, ist schuldig in den Tatbeständen des Raubs, des versuchten Betrugs, des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen die Stadtwache von Sturmwind in je einem Fall, des Diebstahls in zwei Fällen sowie des bewaffneten Angriffs und der Körperverletzung in jeweils drei Fällen.
  2. Der Verurteilten sind für ihre Taten die Knochen der rechten Hand mit einem Holzknüppel gewaltsam zu brechen. Des Weiteren wird ihr eine Körperstrafe in Höhe von zehn Peitschenhieben auf den nackten Rücken auferlegt.
  3. Der Verurteilten wird eine Prangerstrafe in Höhe von zwölf Stunden auferlegt. Jene ist unmittelbar nach der Durchsetzung der Körperstrafe und einer eventuellen Wundversorgung einzuleiten.
  4. Nach der Ableistung der Prangerstrafe ist die Verurteilte zu entlassen. Der von ihr bei Inhaftierung konfiszierte Dolch wird einbehalten.

Auszug aus der Urteilsbegründung

Das hohe Gericht unter dem Vorsitz des Richters Ulrich von Blankenhain entschied darauf, dass der Angeklagten, Eleanor Simmens, im Indizienverfahren die Beteiligung am Diebstahl des Geldbeutels und des Rings von Cordie Pembroke zuerkannt werden kann. In diesem Fall wurde der Tatbestand des Diebstahls in die Urteilsfindung mit aufgenommen. Der Überfall auf Alenaria Fennar wurde von der Angeklagten eingestanden. Dahingehend wurden die Tatbestände des Raubs, des bewaffneten Angriffs, des tätlichen Angriffs und der Körperverletzung in die Urteilsfindung aufgenommen. Die Beteiligung am Raubüberfall beim „Pfeifenden Schwein“ konnte hingegen nicht zweifelsfrei erwiesen werden, weswegen dieser Vorfall in der Urteilsfindung keine Beachtung im Sinne zusätzlicher Tatbestände, sondern lediglich einer zusätzlichen Erschwernis findet. Zum Vorfall der Verwandlung einer Person zu einer Ratte wurde keine Tatbeteiligung nachgewiesen. In einem weiteren Indizienverfahren wird eine Beteiligung am Überfall auf Herrn Melon Sommerberg angenommen, weswegen den Straftatbeständen ein weiterer bewaffneter Angriff sowie Körperverletzung beigefügt werden. In der ausschlaggebenden Sache des Streits auf dem Friedhof werden die Straftatbestände des bewaffneten Angriffs, der Körperverletzung und des Diebstahls des Dolches gegenüber Avril Mead sowie der versuchte Betrug durch Vorgeben falscher Tatsachen und der Widerstand gegen die Wache gegenüber der Zehnten Wachkompanie zu Sturmwind berücksichtigt. Da nicht zweifelsfrei erwiesen werden konnte, wer den Streit auf dem Friedhof begann, wird der Tatbestand der Schändung eines Heiligtums nicht aufgenommen.

Das hohe Gericht zu Sturmwind entschied im vorliegenden Fall unter Berücksichtigung der zuvor genannten Erklärung darauf, von einer Geld- oder Arbeitsstrafe für die Verurteilte abzusehen. Für eine Geldstrafe ist kein ausreichender Besitztum vorhanden und eine Arbeitsstrafe wäre in Kombination mit der vorgesehenen Körperstrafe nicht umsetzbar. Einzig die Konfiszierung des Dolches, der der Aussage nach Avril Mead gehören soll, bleibt bestehen. Als Ausgleich wurden der Verurteilten die Peitschenhiebe auf den nackten Rücken und als Spiegelstrafe zu Diebstahl und Raub das Brechen der Knochen der rechten Hand auferlegt. Durch die anzusetzende Prangerstrafe wird der Bevölkerung von Sturmwind überdies die Möglichkeit eingeräumt, der präsentierten Verurteilten selbst Worte des Missfallens entgegenzubringen oder sie mit Unrat zu beschmutzen. Durch diese Prangerstrafe sollte sie dem gemeinen Volk weitaus bekannter werden als durch eine steckbriefliche Suchaktion.


OOC-Anmerkung:
Sollten (Rück-)Fragen oder Anmerkungen zum gestrigen Abend bestehen, postet jene bitte im OOC- und Diskussions-Thread. :wink:

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