Junge schreibe neu und Editiere deine Texte nicht.
Die Werbungen im TV mit Glücksspiel werden nicht auf Sendern gezeigt die Kids schauen. Und die Kinder werden nicht direkt angesprochen.
Und was hat a mit z zu tun.
bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht.
Der von dir angesprochene Sachverhalt lässt sich nicht mal mit einem gewaltigen Augenzwinkern unter den Tatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG subsumieren.
Es mangelt per Defintion schon an der „geschäftlichen Handlung“ des § 7 Abs. 1, Satz 1 UWG. Bitte mach dich nicht lächerlich.
So würde ich das nicht sagen aber hier findet man echt viele Menschen die bei ihrer Argumentation halt wirklich daneben greifen.
Boosting im WoW Handelschannel unterbinden zu wollen mit der Begründung eines Gesetzes eines Landes welches noch nicht mal den Gerichtsstand erfüllt, ist halt etwas daneben
Den Frust kann ich teilweise zwar nicht verstehen aber es gibt ja Addons dafür.
Erstmal hat der Gesetzgeber diese Situation gar nicht vor Augen gehabt als er die Regelung erlassen hat und aus Abs. 2 ergibt sich bereits, dass eine direkte Kommunikation mit dem Verbraucher stattfinden muss.
Das Gesetz ist nicht anwendbar und du solltest die Idee begraben, sonst wird es noch peinlich.
Nein, das geht niemals als geschäftliche Handlung durch. Und nicht nur, weil die Booster das Token nicht selbst verkaufen. Dadurch würden sämtliche Transaktionen in diesem Spiel unter diese Gesetzgebung fallen. Unwahrscheinlich, oder?
Das mit dem Gerichtsstand von weiter oben ist allerdings unerheblich. Die Gesetzgebung unterscheidet in diesem Fall nicht. Verstieße das Spiel gegen die deutsche Gesetzgebung, kann man sich nicht mit dem Verweis auf amerikanischen Ursprung entziehen. Das wäre ja noch schöner.
Okay wusste ich nicht, werde ich mir merken Danke
Vielleicht kannst du ja eine Rechtsberatung eröffnen, im Brachland soll es ja ganz schön sein und anscheinend besteht Bedarf. Aber keine Werbung im Handelschannel oki?
Ich erstell lieber notarielle Beglaubigungen für Grundstückskäufe in den malerischen Einöden der westlichen und östlichen Pestländer. 10.000 Gold für 10 Sekunden Arbeit. Und das dauert auch nur so lang, wenn ich mich einen Augenblick lang nicht mehr an meinen Namen erinnern könnte oder der Kuli streikt.
Erwerben sie ein Stück Lebensfreude und verbringen Sie Ihren Lebensabend in den Pestländern! Das ist nicht der Geruch nach Verwesung, es ist der Duft der Freiheit!
(diese Werbung ist nicht verboten)