Gibt es ein addon wo man ganze gilden aus dem Handelchannel rausfiltern kann so das man sie nicht mehr sieht?

Junge schreibe neu und Editiere deine Texte nicht.

Die Werbungen im TV mit Glücksspiel werden nicht auf Sendern gezeigt die Kids schauen. Und die Kinder werden nicht direkt angesprochen.

Und was hat a mit z zu tun.

bei Werbung unter Verwendung eines in den Nummern 2 und 3 nicht aufgeführten, für den Fernabsatz geeigneten Mittels der kommerziellen Kommunikation, durch die ein Verbraucher hartnäckig angesprochen wird, obwohl er dies erkennbar nicht wünscht.

Sich über einen Chat beschweren an dem man weder teilnehmen muss noch braucht.
Wow Community in a Nutshell :slight_smile:

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Hmm, du meinst das wirklich ernst, oder?


Definitiv! Hier trifft man Leute (und Ansichten), um die würde man sogar bei Tage einen grossen Bogen machen.

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In dem man automatisch drin ist und neue Spieler wird vermittelt das das die Norm ist.

Das man sich für Gold boostet und wenn man kein Gold hat, die Marke nutzen kann.

Sinn und Zweck des UWG wird wohl kaum der Schutz des Handelschannels im Videospiel World of Warcraft sein.

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a) Hast Du mir nichts vorzuschreiben!
b) Editierst Du Deine Posts ja selbst. :see_no_evil:

Was völlig legitim ist. Kann man gut oder schlecht finden aber niemand ist in der Pflicht dich davor zu bewahren.

Man kann ja mal die Verbraucherschützer fragen.

Hinter den Communitys sitzen mittlerweile kleine Firmen.
Die eine „Dienstleistung“ anbieten.
Und diese bewerben.

Somit fällt es darunter.

Ja bitte, mach das! Und lege dann bitte auch sämtliche Kommunikation hier offen, das dürfte nämlich eine amüsante Unterhaltung werden.

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Der von dir angesprochene Sachverhalt lässt sich nicht mal mit einem gewaltigen Augenzwinkern unter den Tatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG subsumieren.
Es mangelt per Defintion schon an der „geschäftlichen Handlung“ des § 7 Abs. 1, Satz 1 UWG. Bitte mach dich nicht lächerlich.

So würde ich das nicht sagen aber hier findet man echt viele Menschen die bei ihrer Argumentation halt wirklich daneben greifen.
Boosting im WoW Handelschannel unterbinden zu wollen mit der Begründung eines Gesetzes eines Landes welches noch nicht mal den Gerichtsstand erfüllt, ist halt etwas daneben :slight_smile:
Den Frust kann ich teilweise zwar nicht verstehen aber es gibt ja Addons dafür.

Die Handlung ist durch den Token gegeben. Auch wenn die Grenze bei 250€ ist.

Aber ohne die angebotene Dienstleistung, hätten die Booster das Geld nicht auf dem Battlenet Account.

Erstmal hat der Gesetzgeber diese Situation gar nicht vor Augen gehabt als er die Regelung erlassen hat und aus Abs. 2 ergibt sich bereits, dass eine direkte Kommunikation mit dem Verbraucher stattfinden muss.

Das Gesetz ist nicht anwendbar und du solltest die Idee begraben, sonst wird es noch peinlich.

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Was ich noch für seeeeeehr diplomatisch ausgedrückt halte. Aber, und das muss man ihm zugute halten, auch sehr amüsant :slight_smile:

Nein, das geht niemals als geschäftliche Handlung durch. Und nicht nur, weil die Booster das Token nicht selbst verkaufen. Dadurch würden sämtliche Transaktionen in diesem Spiel unter diese Gesetzgebung fallen. Unwahrscheinlich, oder?

Das mit dem Gerichtsstand von weiter oben ist allerdings unerheblich. Die Gesetzgebung unterscheidet in diesem Fall nicht. Verstieße das Spiel gegen die deutsche Gesetzgebung, kann man sich nicht mit dem Verweis auf amerikanischen Ursprung entziehen. Das wäre ja noch schöner.

Okay wusste ich nicht, werde ich mir merken Danke :slight_smile:
Vielleicht kannst du ja eine Rechtsberatung eröffnen, im Brachland soll es ja ganz schön sein und anscheinend besteht Bedarf. Aber keine Werbung im Handelschannel oki?

Ich erstell lieber notarielle Beglaubigungen für Grundstückskäufe in den malerischen Einöden der westlichen und östlichen Pestländer. 10.000 Gold für 10 Sekunden Arbeit. Und das dauert auch nur so lang, wenn ich mich einen Augenblick lang nicht mehr an meinen Namen erinnern könnte oder der Kuli streikt.

Erwerben sie ein Stück Lebensfreude und verbringen Sie Ihren Lebensabend in den Pestländern! Das ist nicht der Geruch nach Verwesung, es ist der Duft der Freiheit!
(diese Werbung ist nicht verboten)

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Da stehen keine Kontaktdaten ganz schlechte Werbung. Ich hätte ja eins gekauft.

Uff glaube das ist Pay2Win aber muss man erst abklären. Kartellamt ist informiert.

Das ist jetzt aber Werbung - fällt unter § 7 UWG -
muss das jetzt erstmal mit dem Verbrauerschutz besprechen. :sweat_smile:

Vorher trinke ich aber besser erstmal 1o :coffee: