In-Home Streaming via SteamLink = Bann?

Hierzu habe ich nochmal eine Frage.
Wie sieht es mit der Funktion “Projizieren auf drahtlose Anzeige” von Windows 10 aus? Diese Funktion ersetzt ja im Grunde nur das HDMI Kabel durch ein LAN Kabel. Gesteuert werden muss immer noch von dem der “vor” dem PC sitzt.

In meinem Fall, Wohn- und Arbeitszimmer sind im selben Raum, Monitorbild wird auf den TV projiziert und die Funktastatur wird einfach zwei Meter weiter auf die Couch mitgenommen.

Ich würde vermuten, dass diese Funktion kein Problem darstellt, da sie in den Anzeigeeinstellungen von WIndows 10 als weiteres Anzeigegerät gewertet wird.

Aber das ist nur meine Einschätzung, ich gebe kein Gewähr auf Richtigkeit. :slight_smile:

/threadnecro ^^’

Das ist auch mein Gedanke…
Einfach gesagt: Steam Inhome Streaming ist ja im prinzip nichts anderes, als ob man Wireless Bildschirm und Tastatur/Maus am PC anschliesst. Der Datenverkehr findet ausschliesslich zwischen Desktop und Laptop statt, welche sich im selben LAN befinden müssen.

Das ganze „Drittanbieter Software verboten“ würde rein theoretisch auch Microsoft/Apple/etc. oder sogar Treiber für Anzeige/Bediengeräte einschliessen.

Bezüglich selber vor dem PC sitzen: Meine Frau könnte auch meinen PC starten und sich mit meinem Account einloggen… Das kann man auch nicht kontrollieren.

Doch – indem du für deinen Account ein Kennwort verwendest, das nur du kennst.

Eben nicht:

PC starten -> Battle.net-App öffnen -> [Start]

Kein Kennwort benötigt…

Das kann so oder so niemals kontrolliert werden, es sei denn, es wird ein Fingerabdruck, ein Augenscan und eine Webkamera verlangt, die dauernd den Spieler zu zeigen hat. Diese Daten müssen dann zeitnah für alle Spieler dauernd kontrolliert werden (Webkamera). Sonst kann da vor der Rechner der Accountinhaber, seine Schwester, Freundin, Bruder, Onkel oder sonst wer sitzen. Wird sich nicht über den eigenen PC eingeloggt, kann ich in Urlaub sein, Geschäftsreise, im Krankenhaus, einen professionellen Leveldienst beauftragt haben oder verkaufte den Account einfach.

Wie gut das kontrolliert werden kann, sieht man, wie oft hier Beiträge zu gehackten Accounts zu finden sind, die erst gemeldet werden mussten, und das nicht im Vorfeld schon Blizzard durch Kontrolle aufgefallen ist.

Hm, dann hast du das wohl abgespeichert. Ich muss mich bei jedem Start des Launchers anmelden.

Ist natürlich deine Entscheidung, ob du dieses Risiko eingehen möchtest. Dann wundere dich aber bitte nicht, wenn der Support deinen Ban nicht zurücknimmt, weil die „fragwürdigen“ Parolen im Chat ja gar nicht von dir, sondern von deiner Frau kamen. Und den Bot hast du natürlich auch nicht selber gestartet…

2 Likes

Darum meine Überlegung bezüglich Steam inhome streaming. Wenn es so oder so nicht möglich ist, 100%ig zu garantieren das ich vor dem Desktop sitze, fände ich es schade Leute für inhome streaming zu bannen.

Jetzt könnte man natürlich auch sagen „Ja aber so kann man Automatisierende Abläufe auf dem Laptop laufen lassen, welche nur die Inputs richtung Desktop schicken und somit nicht von Blizzard entdeckt werden kann“.
Dies ist jedoch auch am gleichen Gerät möglich, vielleicht muss man dazu etwas basteln, aber auch das geht.

Mir geht es nur darum, auf meinem Convertible aufm Balkon WoW zu spielen, statt den ganzen Tag im Büro vor dem Desktop zu sitzen.

Wenn es lediglich 'nen Suspend geben würde denk ich mir „schei*s drauf“ und zocke am Wochenende aufm Balkon. Bei PermaBann sieht’s natürlich anders aus… :rofl:

Ja richtig, und bei den Aktivitäten bei denen es möglich ist, wird kontrolliert. /shrug

Das ist leicht zu verstehen.

Wie ist denn dann „Es kann niemals kontrolliert werden“ dann zu verstehen? Wie kontrollieren sie es? Kommt ein Polizist, ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes oder so bei mir vorbei und kontrolliert, wer vor dem Rechner sitzt?

Erklär mir mal, wie es ihnen möglich ist zu kontrollieren. Läuft es so, wie der TE es beschreibt mit Link auf den Tablett etc. der auf dem Balkon sitzt, würde ein Bann ungerechtfertigt sein, denn es war ja nur sie/er selbst und kein Accountsharing.

Sie überprüfen welche Software auf den Rechner läuft, auf dem zur selben Zeit auch WoW läuft.
Sind da Programme bei, mit denen man eine „Fernsteuerung“ ermöglichen kann, sind diese nicht erlaubt.

1 Like

Habe ein Ticket eröffnet mit den bereits erwähnten Punkten. Das Cloud basierte Lösungen gemäss EULA verboten sind sehe ich ein, Steam ist jedoch keine Cloud basierte Lösung. Zwar ist es eine Drittanbieter Software die dazu verhilft, aber dann müsste auch Multiboxing verboten werden (Wer sagt das bei Client 3 von 5 auch wirklich der Spieler davor sitzt?).

Mal sehen was da zurück kommt, in 9 Tagen xD

Jein, die Fernsteuerung an sich wird ja nicht in der EULA erwähnt. Siehe Multiboxing punkt oben. Die Inputs werden 1:1 weitergegeben → Keine Automation (gemäss Begründung Multiboxing Erlaubnis)

1 Like

Das belegt aber nicht, dass jemand anderes den Rechner nutzt. Siehe das Beispiel oben.

WoW läuft auf dem PC und wird zum Accountinhaber in der selben Wohnung auf den Balkon gestreamt. Software hin oder her. Ein Bann wäre hier also ungerechtfertigt.

Wenn dagegen ein Levelservice das ohne diese Programme durchführt, sondern auf seinen PCs, können sie es dadurch nicht feststellen.

Nun, wo liegt der Sinn darin?

1 Like

Wenn er Leute aus Wuhan beauftragt, bei ihm zu Hause lvl-Service durchzuführen, könnte Blizzard das nicht überprüfen. Du hast recht.


Blizzard kann aber einen Teil nicht erlaubter Verwendung unterbinden, indem bestimmte Software zur selben Zeit nicht auf dem gleichen Rechner laufen darf.
Und das tun sie dann.

Für jemanden der tatsächlich keine unerlaubten Spielaktivitäten durch Streaming praktizieren möchte ist das doof, ja. Er hat in dem Fall tatsächlich Pech gehabt.
Im Leben der Menschen gibt es hier und da Sachen, die nicht so toll sind.
Keine Frage.

Wie stellst Du sicher, dass auf dem zweiten PC (hier im Beispiel das Convertible auf dem Balkon) keine weitere Fernsteuer-Software läuft, die dann das WoW „ins weite Internet“ weiterleitet und dann von jemand anderes (was dann also nicht der Account-Inhaber sein muß) auf einem anderen Kontinent gesteuert wird?

Die Ansage von Blizzard ist doch eigentlich ganz simpel: Du sollst selbst höchstpersönlich an dem PC sitzen, auf welchem WoW läuft, und Du selbst sollst auf diesem PC mit dessen Tastatur und Maus spielen.

Multiboxer sitzen an genau dem PC, auf welchem WoW 5mal läuft, und sie nutzen genau die Tastatur und Maus, die an diesem PC angeschlossen ist und deren Tastatur- und Mausbefehle an die 5 WoW-Clients gegeben werden.

@Sogeki: Stelle Deinen Desktop-PC einfach auf den Balkon, und zocke an der frischen Luft. Schon hälst Du Dich an die Vorgaben von Blizzard.

2 Likes

Diese Regel ist einfach Kokolores. Wie schon geschrieben - den Nutzer, der auf den Notebook auf den Balkon streamt sperren sie, dagegen den in China sitzenden Levelservice nutzenden Spieler nicht.

Sowas nennt man dann wohl „Hausrecht“.

Du bist ja nicht gezwungen, WoW unter diesen Bedingungen zu spielen. Es steht Dir jederzeit frei, den von beiden Seiten zu diesen Bedingungen akzeptierten Nutzungsvertrag zu kündigen, und auf WoW zu verzichten.

Falsch - das läuft unter Account-Sharing und ist ebenfalls nicht erlaubt.

3 Likes

Du musst hier nicht die Aufgabe eines Anwaltes des Betreibers übernehmen. Wenn die etwas zum Thema zu sagen haben, sprich den AGB, dann können die das durchaus selbst.

Und sicher - Levelservices sind nicht erlaubt, Account-Sharing generell ist nicht erlaubt, Account verkaufen ist nicht erlaubt. Nur nachweisen können sie es nicht, bzw. nur sehr, sehr selten.

Erst sollen sie da die Aufklärungsrate erhöhen, dann kann hier der Anwalt schreiben.

Ganz ruhig :hugs:

Das Problem ist nicht das es verboten ist - sondern genau weil es eben nirgends genau geschrieben ist.

Der Teil in der EULA redet nur von Cloud Services (wie GeForce).

Wenn man hier manche Blaue, aber auch Grüne, durchliest sagt einer „is ok“ der andere „k.P.“ und der nächste „geht nicht“ - ja was denn nun? :upside_down_face: