In-Home Streaming via SteamLink = Bann?

Habe ein Ticket eröffnet mit den bereits erwähnten Punkten. Das Cloud basierte Lösungen gemäss EULA verboten sind sehe ich ein, Steam ist jedoch keine Cloud basierte Lösung. Zwar ist es eine Drittanbieter Software die dazu verhilft, aber dann müsste auch Multiboxing verboten werden (Wer sagt das bei Client 3 von 5 auch wirklich der Spieler davor sitzt?).

Mal sehen was da zurück kommt, in 9 Tagen xD

Jein, die Fernsteuerung an sich wird ja nicht in der EULA erwähnt. Siehe Multiboxing punkt oben. Die Inputs werden 1:1 weitergegeben → Keine Automation (gemäss Begründung Multiboxing Erlaubnis)

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Das belegt aber nicht, dass jemand anderes den Rechner nutzt. Siehe das Beispiel oben.

WoW läuft auf dem PC und wird zum Accountinhaber in der selben Wohnung auf den Balkon gestreamt. Software hin oder her. Ein Bann wäre hier also ungerechtfertigt.

Wenn dagegen ein Levelservice das ohne diese Programme durchführt, sondern auf seinen PCs, können sie es dadurch nicht feststellen.

Nun, wo liegt der Sinn darin?

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Wenn er Leute aus Wuhan beauftragt, bei ihm zu Hause lvl-Service durchzuführen, könnte Blizzard das nicht überprüfen. Du hast recht.


Blizzard kann aber einen Teil nicht erlaubter Verwendung unterbinden, indem bestimmte Software zur selben Zeit nicht auf dem gleichen Rechner laufen darf.
Und das tun sie dann.

Für jemanden der tatsächlich keine unerlaubten Spielaktivitäten durch Streaming praktizieren möchte ist das doof, ja. Er hat in dem Fall tatsächlich Pech gehabt.
Im Leben der Menschen gibt es hier und da Sachen, die nicht so toll sind.
Keine Frage.

Wie stellst Du sicher, dass auf dem zweiten PC (hier im Beispiel das Convertible auf dem Balkon) keine weitere Fernsteuer-Software läuft, die dann das WoW „ins weite Internet“ weiterleitet und dann von jemand anderes (was dann also nicht der Account-Inhaber sein muß) auf einem anderen Kontinent gesteuert wird?

Die Ansage von Blizzard ist doch eigentlich ganz simpel: Du sollst selbst höchstpersönlich an dem PC sitzen, auf welchem WoW läuft, und Du selbst sollst auf diesem PC mit dessen Tastatur und Maus spielen.

Multiboxer sitzen an genau dem PC, auf welchem WoW 5mal läuft, und sie nutzen genau die Tastatur und Maus, die an diesem PC angeschlossen ist und deren Tastatur- und Mausbefehle an die 5 WoW-Clients gegeben werden.

@Sogeki: Stelle Deinen Desktop-PC einfach auf den Balkon, und zocke an der frischen Luft. Schon hälst Du Dich an die Vorgaben von Blizzard.

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Diese Regel ist einfach Kokolores. Wie schon geschrieben - den Nutzer, der auf den Notebook auf den Balkon streamt sperren sie, dagegen den in China sitzenden Levelservice nutzenden Spieler nicht.

Sowas nennt man dann wohl „Hausrecht“.

Du bist ja nicht gezwungen, WoW unter diesen Bedingungen zu spielen. Es steht Dir jederzeit frei, den von beiden Seiten zu diesen Bedingungen akzeptierten Nutzungsvertrag zu kündigen, und auf WoW zu verzichten.

Falsch - das läuft unter Account-Sharing und ist ebenfalls nicht erlaubt.

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Du musst hier nicht die Aufgabe eines Anwaltes des Betreibers übernehmen. Wenn die etwas zum Thema zu sagen haben, sprich den AGB, dann können die das durchaus selbst.

Und sicher - Levelservices sind nicht erlaubt, Account-Sharing generell ist nicht erlaubt, Account verkaufen ist nicht erlaubt. Nur nachweisen können sie es nicht, bzw. nur sehr, sehr selten.

Erst sollen sie da die Aufklärungsrate erhöhen, dann kann hier der Anwalt schreiben.

Ganz ruhig :hugs:

Das Problem ist nicht das es verboten ist - sondern genau weil es eben nirgends genau geschrieben ist.

Der Teil in der EULA redet nur von Cloud Services (wie GeForce).

Wenn man hier manche Blaue, aber auch Grüne, durchliest sagt einer „is ok“ der andere „k.P.“ und der nächste „geht nicht“ - ja was denn nun? :upside_down_face:

Huch? Kannst Du bitte einen Blauen verlinken, der gesagt/geschrieben hat, „sowas“ sei „ok“?

(Nein, andere Mitspieler oder „grüne“ zählen nicht, das sind alles keine Angestellten von Blizzard)

Ich lese von Blauen nämlich einheitlich nur ein „lasst die Finger von sowas, auch wenn Eure neue tolle Fernsteuer-Software nicht explizit namentlich erwähnt ist - weil jeden Tag neue Software rauskommt, gibt es nämlich keine explizite Verbotsliste, sondern nur eine Beschreibung, welches Verhalten unerwünscht ist.“

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Ich kann hier übrigens aus der eigenen Erfahrung etwas zur Beruhigung der Gemüter beitragen (hoffentlich).
Die Prüfungsmechanismen seitens Blizzard scheinen sehr ausgereift zu sein. Ich würde nicht davon ausgehen, dass die Prüfung so simpel ist wie „Software XY vorhanden -> Ban“.

Mein Erlebnis war, dass ich vor ein paar Monaten auf einem Laptop vom Büro aus in WoW Classic eingeloggt habe. Auf besagtem Laptop ist auch einiges an Fernwartungssoftware installiert, allerdings nicht im Auto-Start. Da mir die Problematik mit solcher Software bewusst ist, habe ich WoW dort also nur gestartet, nachdem ich den Rechner herunter gefahren und erneut hoch gefahren habe - hätte auch alle Tasks der Software beenden können, hätte aber länger gedauert.
Nun hat sich aber TeamViewer nach einem Update selbst wieder in den Auto-Start gelegt und wurde somit ausgeführt, während ich in WoW eingeloggt war. Allerdings wurde keine Verbindung mit TeamViewer aufgebaut und dies scheint den Mechanismen aufgefallen zu sein, denn ich wurde offensichtlich nicht gebannt. :wink: