Ist das legal?

Ja deswegen hats mich ja gewundert. Das da schon lang nicht was zwischen Blizz und Ebay ausgemacht wurde.
Weil ich halt von anderen dingen (ok da hat man halt die rechtllche grundlage) wusste das jede Anzeige auch erst überprüft wird bevor freigeschaltet.
Das mit dem Fussballkarten ist mir dahin sogar neu, das ist ja jetzt z.B. was was nicht rechtlich geregelt ist. Das ist interessant.

Ja, solange sie dein Eigentum ist, ja.

Da bin ich mir nicht so sicher (kann mich auch irren).
Ich meine, es stand zumindest früher einmal in der Enbenutzerlizenzvereinbarung, daß auch die Währung in WoW dazu zählt.

Naja muss jeder selber wissen, wo er Gold kauft.
Mir wären meine beiden Accounts für ein Risiko jedenfalls zu schade.

Ist es. Anhand von Logs. Nicht nur Chats, sondern auch Interaktionen uvm. sind in Logs hinterlegt. Es gibt so verrückte Leute wie mich, die auf Logs zurück greifen auf Game-Server (als Admin), um gewisse Dinge aufzudecken. Dazu muss es nicht mal ein Anlass geben. :wink:

Wer es sauber und fair haben will, der nimmt sich die Zeit und geht auf Spurensuche. Es reicht schon, wenn es ein Suchtool gibt, um nach gewissen Begriffe/Befehle sucht, um gezielt eine Sache in Logs zu finden. :face_with_monocle: Mit ner Tasse Kaffee und Musik ist das durchaus amüsant.

Wenn es z.B. von außen solche „Arten“ von Goldsells gibt, die ingame wie vom TE beschrieben durchgeführt werden mit Gilde kurz rein, raus nehmen und gehen (bekannte große Summen + Aktionen, die ein Muster zeigen), kann man bei solchen Erkentnisse durchaus aktiv in den Logs suchen und das aufdecken. Mit finanziellen Mitteln könnte man Goldseller sogar „ködern“.

Falls Blizzard nicht das Konzept der Goldmünze erfunden hat - nein, ist es absolut und definitiv nicht. „Geistiges Eigentum“ ist was anderes.

Nicht falsch verstehen: Sowas ist definitiv gehen die AGB, da gibt’s nichts zu diskutieren. Die Begriffe „illegal“ und „geistiges Eigentum“ sind nur unpassend.

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Nun haben wir aber ein Problem ;- ) Blizzard kann nicht definieren was geistiges Eigentum ist, Endbenutzerlizenzvereinbarung hin oder her. Das definieren Gesetze.
Was wäre ein Verstoß gegen die Eula? Ein Vertragsverstoß.
Was wäre illegal (=nicht legal)? Ein Verstoß gegen Gesetze.

Hier liegt also „nur“ ein privat rechtlicher Vertragsbruch vor. Wenn es illegal wäre, wäre es ein Fall für Staatsanwalt und Gerichte.
Von daher ist so ein Goldkauf nicht illegal, aber halt ein Vertragsverstoß mit entsprechenden Folgen.

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Gute, dann lassen wir mal die Bezeichnung geistiges bei Eigentum weg.
Dann reden wir nur vom Eigentum.
Heißt es nicht, die Accounts gehören nicht nicht uns?

Da wäre dann jedoch alles inbegriffen - auch das Gold.
Somit wäre es doch nicht legal, aus doppelter Sicht, Gold außerhalb für Echtgeld zu verkaufen, oder?

Wie gesagt… wenn das so wäre müsste (!) ein Staatsanwalt tätig werden, wovon ich noch nie gehört habe. Also egal wie das mit dem Account nun ist, unser Eigentum ist es definitiv nicht. Ich bin kein Anwalt oder Jurist sondern habe nur ein paar Jurascheine gemacht.
Hat je ein Staatsanwalt Anklage deswegen erhoben? Nein. Es gibt einfach kein zutreffendes Gesetz. Auch die Klagen blizzards gegen große Goldseller und Bothersteller waren immer „nur“ privatrechtliche Klagen. Es ist also recht offensichtlich kein Thema des Strafrechtes.

Ach ja… das die Accounts nicht uns gehören heißt nicht das sie dann bei Blizzard Eigentum im Sinn eines z.B. KFZ darstellen. Es könnte auch sein das sie in diesem Sinne für niemanden Eigentum im Sinne des erwähnten KFZ darstellen.

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Nein, tun sie nicht. Das einzige, was für deine erworbene Spielzeit und den Erwerb der Software erhältst, ist das Recht der Nutzung dieser und auch nur, solange du dafür Spielzeit bezahlst. Keinem WoW Spieler gehört irgendetwas in Bezug auf WoW, nicht der Account, nicht die Spiel-Daten, nicht die Charaktere, nicht das im Spiel befindliche Gold, nicht das Loot, rein gar nichts, außer der Verpackung und ggf. realen Gegenständen durch Sammlereditions-Boxen oder dem Blizzard-Shop.

Deshalb ist Gefahr bei einem Verstoß gegen die TOS nicht, dass rechtliche Schritte erfolgen (das ist nur bei gleichzeitig eindeutiger Straftat der Fall oder bei großangelegter finanzieller Schädigung des Betreibers als Zivilklage), sondern das Blizzard aufgrund der Verletzung des Endnutzer-Lizenzvertrags schlicht die Dienstleistung kündigt und einstellt.

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Hatte mal zwei Helene Fisscher-Karten bei Ebay versteigert. Die zwei Karten haben zusammen 200 Euro gekostet und ich habe über 400 Euro dafür bekommen. Das war eine Helene Fischer - Weihnachtsshow, wo die Plätze eng begrenzt waren und sie nach 15 Minuten online ausverkauft waren. Hatte mich selbst gewundert. Aber es war ja eine Versteigerung und ich habe sie nicht zum Festpreis für über 400 Euro angeboten. Gab damals auch keine Probleme mit Ebay.
So öffentlich bei Ebay Gold anbieten ist eine Sache und kann zum Risiko werden. Wenn mir aber zum Beispiel mein Bruder oder ein Freund Gold für Geld anbietet und die Kohle dann online im Spiel übergeben wird, dann verstößt das zwar gegen die Regeln von Blizzard, aber es wird ein Geheimnis bleiben, dass bei der Übergabe von Spielgold Echtgeld geflossen ist.

Ich glaube nicht das eBay die Anzeige löscht wen man dort nur mal wow und gold bekommt man über 100 Anzeigen. Zumal da viele Angebote auch überteuert sind da will wer 500 euro für 5.mio gold

Sorry das war wohl etwas mißverständlich, da irgendwie zu viele „nicht“ in den Post gerutscht sind.
Letztendlich bin ich genau derselben Auffassung, was du geschrieben hast.

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