Diablo 3 gebraucht gekauft

Hi,

Ich habe mir Diablo 3 und das Add On, Reaper of Souls , beides als Disc Version mit Hülle, gebraucht bei Ebay-Kleinanzeigen gekauft.

Ich habe Diablo 3 von der Disc installiert und mir auch den Account von Blizard zugelegt.

Ich wollte den Key von Diablo 3 auf dem gelben Pappschild aus der Dischülle eingeben und bekam als Fehlermeldung „Dieser Code wurde bereits eingelöst. Ich könnte den nur 1x einlösen“

Hab ich jetzt nur eine Demoversion bzw. begrenzte Testversion, wo dann bei Level 10 Schluß ist oder eine richtige Vollversion?

Das Add On ließ sich auch nicht installieren. Geht das erst ab ein bestimmtes Level oder wenn ich die Vollversion von Dablo 3 habe ?
Im Laufwerk wird mir auch nur „D3_2.0.0“ angezeigt und er installiert noch mal Diablo 3 und nicht das Add On - Reaper of Souls, welches als Disc im Laufwerk ist. So wird das in dem Fenster meines Battle - net Menü angezeigt.

Es ist auch das erste mal das ich mir so etwas gebraucht gekauft habe deshalb fehlt es mir hier noch an Erfahrung.
THX 4 Help
Atomfurz

Wenn der Verkäufer den Key bereits selber eingelöst hat, hast du wohl Pech gehabt und nur wertlosen Müll gekauft.
Eine physische Disc Version ist heutzutage allenfalls noch etwas um es ins Regal zu stellen.
Alles worauf es ankommt ist der Game-Key, den man bei den meisten Spielen heute auch solo kaufen kann.

Zur Installation wird die DVD gar nicht mehr gebraucht, da man sich die Spielclienten auch online runterladen und installieren kann:
https://www.blizzard.com/de-de/download/

Die Erweiterung kann man sich nicht seperat installieren, sondern ist in der normalen Installation bereits mitenhalten.

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Immer genau in die Angebotsbeschreibungen reingucken.

Immerhin keine Verpackung einer Grafikkarte für 1500€ gekauft :wink:

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Bei mir war damals der Key in der DVD Hülle, über der DVD aufgeklebt, und hatte die Bezeichnung „Authentication-Key“.

Ich meine mich zu erinnern, daß damals in einigen Verpackungen Gäste-Keys auf separaten Zetteln mit drinnen waren.
Falls man damals die Demo-Version spielen wollte, brauchte man einen solchen Key um sich den Spielclienten runterladen zu können.

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Die Erweiterung, Reapers of Souls liegt bei mir als seperate DVD Hülle mit Disc vor. Das scheint wohl noch eine ältere Version zu sein. Die aktuellele Version enthält ja beides.

Ja die Download Version enthält die Dateien des Addons auch wenn man keine Lizenz dafür besitzt.

Du besitzt ja leider weder die Lizenz für das Addon noch für das Hauptspiel. Daher hast du nur Zugriff auf die Probeversion.

Die Discs sind leider wie gesagt irrelevant.

Spiele kann man in der Regel nur für Konsolen gebraucht kaufen. Auf dem PC werden höchstens Accounts, mit auf diesem aktivierten Spielen verkauft, was allerdings in der Regel nicht vom Hersteller gestattet ist.

Falls du bei einem Händler gekauft hast, hoffe ich, dass du versucht hast es Retoure zu senden. Aber du kannst es mit „Gewährleistung“ noch immer versuchen.

Falls es privat gekauft wurde, würde ich erst Mal mit dem Verkäufer in Kontakt treten, davon ausgehen, dass es ein Versehen bzw. Unwissenheit war und ihm Bescheid sagen, dass der Key bereits benutzt war und dir deshalb nicht zu Verfügung steht und daher das Spiel nicht funktioniert. Belege das mit Screenshots. Ich würde dem Verkäufer anbieten (was dein Recht ist) von dem Kaufvertrag zurück zu treten und mein Geld zurück zu nehmen oder er soll dir einen neuen Key dir kostenlos schicken. (Wo er den her nimmt ist sein Problem.)

Wenn er ablehnt, würde ich die Beschreibung des Artikels aufmerksam studieren. Wenn daraus nicht eindeutig hervor geht, dass der Key bereits benutzt wurde und der Anschein erweckt wurde, dass man das komplette, funktionierende Spiel kauft, dann ist der Verkäufer seiner Pflicht der Lieferung nicht nachgekommen und muss auch als Privatverkäufer laut BGB mindestens 12 Monate lang Gewährleistung bieten.
Falls der Verkäufer bewusst ohne Key das Spiel als vollwertig verkauft hat, wäre das arglistige Täuschung und er würde sogar ein Strafverfahren riskieren.

Wenn in der Beschreibung allerdings eindeutig steht, dass der Key bereits benutzt wurde (und folglich die CD nur für die Vitrine ist) dann hast du wohl Pech gehabt. Denn dann wird vermutlich auch in der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass der Käufer weiß bzw. sich informiert hat, dass der Key nur einmal verwendet werden konnte.

Vermutlich wird es sich aber in einer uneindeutigen Grauzone bewegen und als Käufer kannst du dann zumindest versuchen, den Kauf zu annulieren, da er unter Weckung falscher Erwartungen entstand.

Falls per Paypal bezahlt wurde, sollte das vermutlich recht einfach zu regeln sein (sowohl bei Händler, als auch bei privat). Notfalls mit Screenshots belegen.

Egal ob Betrug oder Versehen, du hast als Käufer Rechte und der Verkäufer Pflichten.
Der Verkäufer muss das hergeben, was er laut Anzeige versprochen hat. (Nicht mehr und nicht weniger.)

Sobald Gewährleistung in Anspruch genommen wird, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Variante 1:
Der Verkäufer darf nachbessern, dh ein funktionierendes Produkt bzw. einen funktionierenden Key nachzureichen. (Dh er kauft ggfs. selbst einen neuen Key und schickt dir den kostenlos.)
Variante 2:
Der Verkäufer erstattet das Geld zurück. Selbst die Kosten der Rücksendung hat uU der Verkäufer zu tragen.
Variante 3 :
Der Käufer kann Schadenersatz zu verlangen, dh. er kauft woanders und der Verkäufer muss die Mehrkosten tragen. Hier wäre ich aber vorsichtig und würde mich vorher nochmal absichern.
ggfs. noch Variante 4: (je nach Artikelbeschreibung)
Anzeige wegen Betrug bzw. arglistiger Täuschung

Ich vermute, dass sowohl bei Versehen, als auch bei Betrug, der Verkäufer die Drohung, mit dem Anwalt zu kommen, ernst nehmen sollte, weil wenn es drauf ankommt bei entsprechender Artikelbeschreibung wahrscheinlich der Käufer gewinnt und die Kosten für den Verkäufer dann exorbitant höher sind.

Die Frage ist einfach, hast du auf die Artikelbeschreibung noch Zugriff?
Was genau sagt diese aus?
Wieviel Aufwand willst du für die Durchsetzung deiner Rechte betreiben?

Bedenkt bitte eines, wenn Ihr hier solche Themen diskutiert :


Laut den Geschäftsbedingungen von Blizzard ist das Kaufen oder Verkaufen allerdings nicht gestattet. Sollten Sie einen Account gekauft haben, besteht die Gefahr, dass dieser gesperrt wird oder vom eigentlichen Inhaber zurückgeholt wird. Auch das Verkaufen kann unter Strafe gestellt werden.


Aus der Endnutzerlizensvereinbarung :

Ihre Nutzung der Plattform wird an Sie lizenziert, nicht verkauft, und Sie erkennen hiermit an, dass kein Titel oder Eigentum in Bezug auf die Plattform oder die Spiele übertragen oder abgetreten wird und diese Vereinbarung nicht als Verkauf von Rechten auszulegen ist.

Dabei geht es aber doch nur um den Verkauf eines Accounts oder nicht?

Die physische Version wird man ja wohl verkaufen dürfen auch unabhängig davon ob der Lizenzschlüssel schon eingelöst wurde oder nicht.

Ebenfals aus der oben genannten Endnutzerlizensvereinbarung

In Bezug auf Spiele, die bei Einzelhändlern auf Originalmedien (z. B. auf CD-ROM, DVD usw.) gekauft wurden, dürfen Sie alle Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung eines Spiels gemäß dieser Vereinbarung dauerhaft auf eine andere Person übertragen, die den Bedingungen dieser Vereinbarung durch physische Übertragung der Originalmedien, der Originalverpackung und aller Handbücher oder sonstiger Unterlagen, die mit dem Spiel verteilt werden, zustimmen, vorausgesetzt, dass Sie alle Kopien und Installationen des Spiels, die sich in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle befinden, dauerhaft löschen. Sie erklären sich damit einverstanden, allein für alle Steuern, Gebühren, Abgaben, Zölle, Einbehalte, Aufschläge und dergleichen verantwortlich zu sein, einschließlich aller Zinsen, Strafen und Zuschläge, die in Verbindung mit einer solchen Übertragung auferlegt werden. Anders als oben beschrieben erkennt Blizzard keine angebliche Übertragung der Spiele an.


Dies gilt, zumindest meines Wissens nach, aber nur für Spiele, welche eigenständig laufen, den entsprechenden CD-Key nur zur Freischaltung benötigen oder aber sofern die Regestrierung eines Produktes noch nicht abgeschlossen wurde.

Spiele, welche wiederum an einen Battle. Net Account gebunden sind, worunter ja auch Diablo 3 fällt, gehöhren hier zur letzteren Kathegorie, da man es nicht spielen kann, sofern man den Erwerb nicht an seinen Account gebunden hat.
Denn hier müsste man den Account selber verkaufen, welcher nicht übertragbar ist.

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