Falls du bei einem Händler gekauft hast, hoffe ich, dass du versucht hast es Retoure zu senden. Aber du kannst es mit „Gewährleistung“ noch immer versuchen.
Falls es privat gekauft wurde, würde ich erst Mal mit dem Verkäufer in Kontakt treten, davon ausgehen, dass es ein Versehen bzw. Unwissenheit war und ihm Bescheid sagen, dass der Key bereits benutzt war und dir deshalb nicht zu Verfügung steht und daher das Spiel nicht funktioniert. Belege das mit Screenshots. Ich würde dem Verkäufer anbieten (was dein Recht ist) von dem Kaufvertrag zurück zu treten und mein Geld zurück zu nehmen oder er soll dir einen neuen Key dir kostenlos schicken. (Wo er den her nimmt ist sein Problem.)
Wenn er ablehnt, würde ich die Beschreibung des Artikels aufmerksam studieren. Wenn daraus nicht eindeutig hervor geht, dass der Key bereits benutzt wurde und der Anschein erweckt wurde, dass man das komplette, funktionierende Spiel kauft, dann ist der Verkäufer seiner Pflicht der Lieferung nicht nachgekommen und muss auch als Privatverkäufer laut BGB mindestens 12 Monate lang Gewährleistung bieten.
Falls der Verkäufer bewusst ohne Key das Spiel als vollwertig verkauft hat, wäre das arglistige Täuschung und er würde sogar ein Strafverfahren riskieren.
Wenn in der Beschreibung allerdings eindeutig steht, dass der Key bereits benutzt wurde (und folglich die CD nur für die Vitrine ist) dann hast du wohl Pech gehabt. Denn dann wird vermutlich auch in der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass der Käufer weiß bzw. sich informiert hat, dass der Key nur einmal verwendet werden konnte.
Vermutlich wird es sich aber in einer uneindeutigen Grauzone bewegen und als Käufer kannst du dann zumindest versuchen, den Kauf zu annulieren, da er unter Weckung falscher Erwartungen entstand.
Falls per Paypal bezahlt wurde, sollte das vermutlich recht einfach zu regeln sein (sowohl bei Händler, als auch bei privat). Notfalls mit Screenshots belegen.
Egal ob Betrug oder Versehen, du hast als Käufer Rechte und der Verkäufer Pflichten.
Der Verkäufer muss das hergeben, was er laut Anzeige versprochen hat. (Nicht mehr und nicht weniger.)
Sobald Gewährleistung in Anspruch genommen wird, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Variante 1:
Der Verkäufer darf nachbessern, dh ein funktionierendes Produkt bzw. einen funktionierenden Key nachzureichen. (Dh er kauft ggfs. selbst einen neuen Key und schickt dir den kostenlos.)
Variante 2:
Der Verkäufer erstattet das Geld zurück. Selbst die Kosten der Rücksendung hat uU der Verkäufer zu tragen.
Variante 3 :
Der Käufer kann Schadenersatz zu verlangen, dh. er kauft woanders und der Verkäufer muss die Mehrkosten tragen. Hier wäre ich aber vorsichtig und würde mich vorher nochmal absichern.
ggfs. noch Variante 4: (je nach Artikelbeschreibung)
Anzeige wegen Betrug bzw. arglistiger Täuschung
Ich vermute, dass sowohl bei Versehen, als auch bei Betrug, der Verkäufer die Drohung, mit dem Anwalt zu kommen, ernst nehmen sollte, weil wenn es drauf ankommt bei entsprechender Artikelbeschreibung wahrscheinlich der Käufer gewinnt und die Kosten für den Verkäufer dann exorbitant höher sind.
Die Frage ist einfach, hast du auf die Artikelbeschreibung noch Zugriff?
Was genau sagt diese aus?
Wieviel Aufwand willst du für die Durchsetzung deiner Rechte betreiben?