Eigentlich soll man ja thematisch zu Hearthstone diskutieren, aber ich halte für angebracht rechtliche Aufklärung zu betreiben, damit hier Irrtümer vermieden werden:
Doch gerade als natürliche Person kann man Eigentum an materiellen (Sachen) oder immateriellen (Rechte) Gegenständen haben.
Denn in § 1 BGB heißt es ja, dass die Rechtsfähigkeit des Menschen mit der Vollendung der Geburt beginnt.
Rechtsfähigkeit bedeutet, dass man Träger von Rechten und Pflichten sein kann und die Fähigkeit Eigentum an etwas zu haben, ist ein solches Recht. Also auch ein Zweijähriger kann selbstverständlich Eigentümer von etwas sein. Das Gleiche gilt übrigens auch für juristische Personen (für GmbH siehe z. B. § 13 (1) GmbHG und Personengesellschaften (für Gesellschaft bürgerlichen Rechts siehe § 703 (2) BGB).
Ohne viel juristisches Know-How werden die meisten mir wohl zustimmen, dass auch ein Kleinkind Erbe von etwas sein kann.
Auch da kann ich leider nicht zustimmen, denn der Mensch, welcher Bord3rlin3r verkörpert, wird niemals eine juristische Person sein können, weil es sich bei juristischen Personen um gesetzliche Fiktion handelt. Juristische Personen können zum Beispiel der eingetragene Verein, eine GmbH oder eine Aktiengesellschaft sein. Diese erlangen ihren Status als juristische Person durch Eintragung ins Vereins- oder Handelsregister (z. B. Umkehrschluss von § 11 (1) GmbHG )
Defacto existieren juristische Personen eigentlich gar nicht, aber rechtlich existieren sie (primär aus Haftungsgründen). Habt ihr schonmal versucht eine GmbH anzufassen oder zu fühlen? Und nein, dass Betriebsgelände oder -gebäude ist nicht die GmbH…
Aber naja mit Accountinhaber mit oder ohne Rechte hat dies nichts zu tun, ob jemand juristische Person ist oder nicht.
So, aber um nicht weiter auszuschweifen verweise ich einfach mal oben, was die anderen Forenteilnehmer hinsichtlich des „geistgen Eigentums“ gesagt haben. Man erwirbt Nutzungsrechte, aber kein immaterielles Eigentum.
Der Kauf von Packungen wäre kein Kaufvertrag im klassichen Sinne, da sonst Anspruch auf Eigentumserwerb auf irgendetwas bestehen würde, sondern lediglich ein Erwerb von mehr digitalen Inhalten, die man dann nutzen kann.