Account für Tochter

Hallo liebe WoW-Community,

ich bin nun schon seit einigen Jahren nicht mehr am WoW zocken, möchte jetzt aber wieder anfangen, mit der Tochter meiner Freundin zusammen. Muss ich dafür für sie separat einen neuen Battle.net Account anlegen? Sowie ein zweites ABO abschließen, oder gibt es die Möglichkeit das über einen Account und ein ABO zu machen. Da es bei uns nicht auf tägliches spielen rausläuft, wären zwei ABOs dafür etwas übertrieben…

Möchte natürlich auch nicht gegen die AGBs verstoßen… Daher meine Frage. Wie kann ich das am günstigsten lösen, ohne Ärger :smiley:

VG, Balthazar

Hi,

Du nicht, aber die erziehungsberechtigte Mutter der Tochter, sofern diese noch zu klein ist, um es selbst tun zu dürfen. (m.E. ab 16 Jahre möglich)

Auszug Bestimmungen:

Sie können einen Account nur einrichten, wenn: (i) Sie eine „natürliche Person“ sind und in Ihrem Land und Wohnsitzstaat als volljährig gelten

Vorbehaltlich der Gesetze Ihres Wohnsitzlandes können Minderjährige einen von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigten eingerichteten Account nutzen oder ein von ihren Eltern oder Erziehungsberechtigen installiertes Spiel spielen,

Du darfst aber das Abo für jemand anderen bezahlen, wenn du das willst, also auch für die Tochter.

Du bist, als „nur“ Freund und nicht Erziehungsberechtigter, hinsichtlich Anlegen eines B.-Accounts und spielen lassen bei dieser Konstellation raus.

Spielzeit bzw. Abonnements sind eh immer an eine konkrete Lizenz gebunden. Wenn du dir Spielzeit für deine WoW-Lizenz besorgst, hat das keine Auswirkung auf eine andere Lizenz egal ob nun in deinem Account oder in einem anderen.

13 € (im Abonnement, Einzelspielzeit gibt es im Shop nur noch als 60 d!) sind nicht viel hinsichtlich der permanenten Bereitstellung der Realms und was man bis lvl 50 alles machen kann.
Gerade ein Neuling, kann da wirklich laaaange spielen. Das jeweils aktuelle Addon würde ich mir als Neuling immer sparen, wenn ich schon vorher weiß, daß ich nur gelegentlich mal ein bißchen daddeln will.

Es hat sich einiges geändert. Wer noch keinen mind. lvl 50er Char hat, spielt immer ein bestimmtes, neues Startgebiet und geht dann in das Addongebiet von BfA. Sobald man den 1. 50er hat, kann man spielen wie man möchte.

Ach, einfach mal reingucken lassen. Eigentlich findet jeder, der willens ist, ein Plätzchen in WoW :slight_smile:

Stichwort: Werbt einen Freund (zur Info, vielleicht „lockt“ es

Bestimmungen:

trollische Grüße,
Cerka

:sauropod: :unicorn:

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Goldrichtig von Cerka!

Die Tochter dürfte nur auf deiner WoW-Lizenz (und damit unter deinem bestehenden Abonnement) spielen, wenn du auch ein Erziehungsberechtigter wärst.

In so einem Fall würde allerdings auch immer nur jeweils einer von euch den Account nutzen können, sprich, ein tatsächliches Zusammenspielen wäre damit nicht möglich. Und das wäre irgendwie ja auch schade! :slight_smile:

Auch Cerkas Hinweis bezüglich des Werbt einen Freund-Programms ist ein guter Tipp: eine solche zeitweilige Verknüpfung der zwei Accounts würde nicht nur das Zusammenspielen erleichtern, sondern auch diverse Belohnungen bieten … darunter Gratismonate, die die notwendige finanzielle Investition (Spielzeit für zwei WoW-Lizenzen statt einer) ein bisschen erleichtern dürften. Details im bereits verlinkten Artikel!

Gruß

~ Tyryndar

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ich bin jetzt zwar etwas spät dran, aber möchte kurz meine Vorgehensweise/ Erfahrungen zu dem Thema mitteilen.
Ein Kollege hat mit mir zusammen 2005 WoW angefangen. Meine beiden Söhne (heute 30/32) lies ich auf meiner Lizenz ihren eigenen Char erstellen und immer dann wenn ich nicht spielte an den PC. Das gab schnell quererleien weil ich Raidtermin hatte und sie nichts machen konnten. Da beide sowieso einen eigenen PC hatten, habe ich dann für beide eine eigene WoW-Lizenz besorgt und auch die Abos bezahlt.
Der größte Vorteil dabei war, dass wir so als Familie zusammen spielen konnten, was ich bis heute nicht mehr missen möchte.
Als beide ihr eigenes Geld verdienten wurden die Accounts dann auf sie umgestellt, was bis heute so ist.
Erst hatte ich mir ja Gedanken über den 3-fachen Abopreis gemacht und auch den Support wegen Rabatt angefragt. Aber inzwischen denke ich, dass die Summe nicht wirklich weh tut.
Von daher, mal reinschnuppern lassen auf der eigenen Lizenz finde ich ok, wenn der Spaß / das Interresse da ist dann aber für die Tochter / den Sohn bitteschön einen extra Account erstellen und Spaß in der Familie haben wie andere bei Mensch ärgere Dich nicht.

Grüßle und bleibt gesund

Schönes Wochenende

Bel

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Ich hätte da auch die ein oder andere frage noch:
Darf das minderjährige Kind auf einer zweiten Lizenz im bnet Account des erziehungsberechtigten spielen und sich dort seine Chars erstellen? Darf man dann zusammen online sein sprich Elternteil auf einer Lizenz und Kind auf der anderen gleichzeitig? Oder darf immer nur einer gerade spielen?
Kann man eine Lizenz aus dem bnet Account später dem Kind überschreiben? Oder muss man einen komplett neuen Bnet Account anlegen und die Charaktere dann transferieren?

Grüße

Hmm irgendwie sehe ich meinen Beitrag nicht :confused:

dein Beitrag ist da.
Und ich würde für das Kind immer direkt einen eigenen battlenet-Account anlegen - wird später dann unproblematischer, den zu überschreiben.

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Hi,

Ja.
Siehe Link zum Rechtlichen bzw. die Auszüge in meinem Post.

Dürfen ja.

Wie das technisch umgesetzt wird, wenn das Kind auf einem 2. PC / Laptop / blubb spielt, weiß ich nicht.

Edit: Supporttext gefunden:

Wenn ich mit meinen beiden aktiven WoW-Lizenzen online gehe, findet das auf demselben PC statt.

Nein.

Wenn ich deine Formulierung wortwörtlich nehme :wink:

Der Battle.net-Account ist der „Karton“ auf dem man seinen Namen (Mailadresse, Nutzerdaten) geschrieben hat und den Schlüssel (PW / Authi) besitzt.

Die in diesen Account integrierten Spiele bzw. WoW-Lizenzen haben kein eigenes „Nutzerschild“.

Zum Verschieben einer WoW-Lizenz fand ich dies:

Supporttext:

Auszug:

Wir werden nur Battle.net-Accounts zusammenführen, die auf denselben Benutzer registriert sind. Zusammenführungen von Accounts sind endgültig und nicht jeder Account ist hierzu berechtigt.
Hinweis: Nach dem Verschieben der Spiellizenzen können Sie nicht länger auf den Ursprungsaccount zugreifen.

So wie ich das verstehe, hätte zwar das Kind dann „seine“ WoW-Lizenz im neuen B.-Account, aber du könntest mit deinen Chars nicht mehr spielen.

Das Feature ist, denke ich, eher etwas für Leute, die mal einen B-Account angelegt hatten, auch gespielt und dann ggf. Zugangsdaten vergessen / verlegt haben.

Sie wollten nach Jahren wieder WoW spielen und legten einen neuen B.-Account an, fanden dann aber später doch noch Daten / Code / blubb zum alten Account. Dann alles zusammen zu haben, die alten und die neuen Chars, zwar auf 2 Lizenzen, aber eben „in einem Schuhkarton“, ist dann angenehm. Oder so.

Darum:

Exakt das.

So kann man auch explizit für das Kind alles einrichten - mir fällt das Wort nicht ein - halt Schutzzeugs1 für die Lütten wie Shop sperren oder so.

Edit: 1Elterliche Freigabe

Später dann gegen entsprechende Nachweise den Nutzernamen auf den des Kindes zu ändern (Ticket, Support), ist dann einfach.

Und ohne Verluste!

Würde man die Kind-WoW-Lizenz später rausziehen, wäre ja fast alles aus den Sammlungen und den Erfolgen weg!

Gerade konnte das Kid noch auf der knuffigen Meeresschildkröte reiten und nach dem Wechsel steht die nicht mehr zur Verfügung :frowning:

Außerdem: hat das Kid gleich seinen eigenen Account nebst Lizenz, kann es sich auch ganz für sich selbst zu Weihnachten, Ostern, Geburtstag, blubb z.B. ein niedliches Pet aus dem Shop wünschen :grin:

Ach ja: Werbt einen Freund dann nicht vergessen zu nutzen, wenn das Kid auch Spielzeit auf der Lizenz haben soll. Link ist in einem Post weiter oben :slight_smile:

trollische Grüße,
Cerka

:sauropod: :unicorn:

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Cerka macht es einem echt schwer, noch irgendwas hinzuzufügen. :stuck_out_tongue:

Aber ja: Wenn man eh schon mit dem Gedanken spielt, zwei Spiellizenzen/Abos zu bezahlen, damit man auch zusammen zocken kann, macht es so gesehen keinen Sinn, nicht auch gleich einen separaten Battle.net-Account anzulegen. Das Kind auf dem eigenen Hauptaccount spielen lassen würde ich persönlich nur, wenn es auch um die eigene Spiellizenz geht und man Sohn/Tochter einfach nur mal etwas reinschnuppern lassen will, um zu sehen, ob überhaupt Interesse besteht.

Nur bitte darauf achten, dass der immer noch auf den eigenen Namen läuft, bis das Kind die Volljährigkeit erreicht hat und der Account überschrieben werden kann.

Viel Spaß bei den gemeinsamen Abenteuern in Azeroth!

~ Tyryndar

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Okay danke für die Infos erstmal, klar wird auf Dauer oder wenn das Kind älter ist bzw. Wird ein eigener Account natürlich sinnvoller.

Mir ging es jetzt darum zu wissen ob es alles regelkonform ist, wenn Kind und Elternteil zusammen spielen bzw. Leveln und inis gehen können über einen bnet Account der zwei Lizenzen (z.b wow1 und wow2) hat - halt von 2 pc‘s aus und gleichzeitig.

Ich hatte nur im englischen Forum geguckt und war mir nicht sicher ob ich es von dort richtig übersetzt gelesen hatte, das es nur bei minderjährigen Kindern soweit erstmal okay ist das so zu machen.

Ja, das ist korrekt! Bei minderjährigen Kindern ist es von den Nutzungsbestimmungen her erlaubt, dass diese über den Account eines Elternteils spielen.

Hauptsächlich wohl, weil es von der Gesetzeslage her gar nicht anders möglich wäre (siehe die Bedingung, dass auch ein zweiter, separater Battle.net-Account nur für das Kind erst einmal über den Namen eines Erziehungsberechtigten laufen müsste), aber wir drücken da generell ein Auge zu, was „Accountsharing“ angeht. Ganz gleich, ob das Kind über die Haupt- oder eine zweite Lizenz spielen würde.

Ist also mehr eine Frage von „warum nicht gleich richtig machen“. :slight_smile:

Gruß

~ Tyryndar

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