was bedeutet „except for a minor you opened the account“ ?
sind da nur eigene Kinder gemeint?
Das Account wurde nie von mir genutzt, sondern nur von meinem Bruder.
Wie gesagt - ich habe meinen eigenen und das auch viel länger.
was bedeutet „except for a minor you opened the account“ ?
sind da nur eigene Kinder gemeint?
Das Account wurde nie von mir genutzt, sondern nur von meinem Bruder.
Wie gesagt - ich habe meinen eigenen und das auch viel länger.
Und da fängt es an. Kann man dich nicht zweifelsfrei als Besitzer identifizieren bekommst du auch keine Auskunft darüber eben aus Datenschutzgründen.
Über deine Person darfst du alles bei Blizzard anfordern was dir der Datenschutz zugesteht.
Dann ist im schlechtesten Fall der ganze Bnetaccount dicht. Es zählt auch auf welchen Namen der Bnetaccount angelegt wurde
Dann frag doch den Mitmenschen der den angelegt hat! DER sollte das wissen und ist auch dafür verantwortlich.
Damit sind eigene minderjährige Kinder gemeint.
Damit sind Accounts gemeint, die man für seine eigenen, minderjährigen Kinder angelegt hat, denn diese dürfen keinen eigenen Account anlegen.
DIESE Accounts können im übrigen auch nach Erreichen der Volljährigkeit an die Kinder übertragen werden, dies ist auch die EINZIGE Ausnahme in dem Bereich.
Wie gesagt, wenn weder dein Ausweis noch der deines Bruders angenommen werden, dann solltest du die Person fragen die den Account erstellt hat, welche Daten eingetragen wurden. Ansonsten gilt = Pech gehabt.
Doch, sehr schnell sogar. Hatte ich auch. Fake Namen gemacht. Dann hab ich meinen Ausweis hingeschickt mit der Bitte den Fake Namen zu ersetzen Dann hast wieder einen Account mit einem richtigen Namen^^
Es müssen hierbei übrigens nicht zwangsläufig „eigene“, im Sinne von leibliche, Kinder sein. Es reicht aus, wenn man selbst erziehungsberechtigt ist und dies nachweisen kann. Das ist natürlich bei leiblichen Kinder i.d.R. auch der Fall.
Das funktioniert aber auch wirklich nur mit eindeutigen Fantasienamen. Wenn es ein Name ist, der tatsächlich so existieren könnte, ist schon wieder Schluss.
Danke, das sind schon sehr viele Infos. Danke an alle die sich beteiligt haben. Ich werde mit meinem Bruder sprechen, ob wir für WoW nicht noch einen Account anlegen. Was ist aber mit dem Geld, dass für 6 Monate im Voraus bezahlt ist? Weiß jemand wie es sich da verhäölt? Verfällt es oder gibt es eine Möglichkeit es erstattet zu bekommen?
Ja bei offensichtlichen Fake Namen ist das möglich, wenn man allerdings Vorname und Nachnahme benutzt von 2 verschiedenen Personen zum Beispiel, wird das nicht möglich sein
Das könnte der echte Accountinhaber sicherlich anfragen, das seid ihr beide aber offensichtlich nciht
In meinem Fall heißen wir mit meinem Bruder leider nicht nur mit Nachnamen gleich, mein Vorname existiert aber in den Namenslisten nicht.
Das kann der/die tatsächliche Besitzer/in des Accounts nutzen oder verstreichen lassen.
Es, gibt rein technisch, auch Möglichkeiten Zahlungen ohne direkte Beteiligung des Vertragspartners rückabzuwickeln (bspw. bei Lastschriften) - das ist aber dann ggf. mit Konsequenzen verbunden. Ich persönlich würde das nicht empfehlen, möchte es aber der Vollständigkeit halber nicht unerwähnt lassen.
Das ganze stinkt für mich generell zum Himmel, klingt hier nach einem verkauften Account
Will aber nichts unterstellen
Die Spielzeit würde dem richtigen Accountinhaber zustehen
Kann mir das jemand erklären? auf welcher Namensliste? Und wer nennt seine Kinder genau gleich?
Tut es auch und es wird gerade nicht besser^^
Ich möchte meinen Namen nicht hier nennen, aber es ist kein gängiger. Genauer Gesagt gibts den nur 1 Mal Über einen Verkauften Account kann nicht die Rede sein, da wie gesagt seine Maildresse schon länger als es den Blizz Account gibt. Mein Bruder hat die Spielzeit bei WoW mit Kreditkarte bezahlt, das ist leider keine Lastschrift, sondern eher wie eine Überweisung. Diese Kreditkarte ist noch im Account hinterlegt.
Bisher habe ich folgendes: wenn das Account mit Fantasiewerten angelegt wurde und man beweisen kann, dass es sein Account ist, dann könnte eine Korrektur der Daten erfolgen. Würden bspw. solche Account wie bei Playstation oder Rechnungsmails mit der Angegeben Mailadresse ausreichen? Mal rein Theoretisch.
Man unterstellt ja meinem Bruder sogesehen seinen Account „gekauft“ haben. Er hat jedoch was WoW angeht - frisch angefangen. Diablo 2 und 3 habe ich in meinem Account eigene. Ich weiß auch nicht. Ist ein Beweius, wenn man die IP Adresse hunzuzieht und sieht, wer das Account je genutzt hat?
Ein Phantasiename wäre zum Beispiel „Donald Duck“ oder „Micky Mouse“. Sobald der Name auch nur echt sein könnte wird die Grenze gezogen.
Als Beweis könnte man zum Beispiel die Kreditkartennummer nennen, den Code einer CD die für ein Spiel genutzt wurde, das Datum sowie den Betrag der letzten Zahlung nennen etc.
Eine IP ist für nichts ein Beweis, man kann dank VPN überall auf der Welt sein wenn man möchte, nutzt man CGN hat man sogar nichtmal eine eigene.
Danke ich schau, dass ich diese Sachen zusammentrage.
Nein ist kein Beweis. Zudem die je nach Provider eh immer wieder neu vergeben werden.
Fantasienamen heißt im Klartext sowas wie Joker Batman oder Dagobert Duck etc.
Wenn man aber ins Telefonbuch schaut und sich da ne Adresse und Name rausfischt ist das kein offensichtlicher Fantasiename.
Die dürfte gar nichts helfen. Das ist wie die Bankverbindung nehmen und behaupten man wäre Eigentümer. Oder man hat das nur über sein Konto laufen lassen nach Absprache wer weiß das von daher kein wirklicher Beweiß.
Gamekeys könnte auch schwer werden die gibt es ja mittlerweile schwer werden. Bei meinem letzten Addonkauf stand nur eine Bestellnummer in der Mail und sonst nichts mehr.
was aber keine Garantie darstellt das ihr damit irgendwas erreicht. Genau betrachtet hat jemand unter falschem Namen einen Vertrag geschlossen und nun hat der Vertragspartner es gemerkt. Die können dann auch den Vertrag für nichtig erklären. Damit wäre der Account auch auf ewig weg.
Die Aussagen entfernen sich mir zu weit von dem Thema . Meinem Bruder wurde SEIN Account gesperrt ohne genannten Grund. Das ist die Situation. Ich möchte ihm helfen zu beweisen, dass es sein Account ist. Versetzt euch eine Sekunde in die Lage. Was würdet ihr tun in der Situation. Das würde mir helfen. Bisher: nichts tun, schade aber egal. Nehm ich mit. Weitere Ansätze?
Und ich habe schon mal gesagt das es immer einen Grund gibt der genannt wird.
Und SEIN Account ist das auch nicht im rechtlichen Sinne da er ja allem Anschein nach nicht als Inhaber identifiziert werden kann.
Tickets habt ihr durch damit ist alles soweit ausgeschöpft. Zivilrechtlicher Weg für die paar € eher übertrieben und fraglich ob Erfolgsaussichten bestehen.
Genau deshalb frage ich. Es ist nicht nur WoW. Diablo 2 ist bestückt mit vielen Charakteren und erinnerungen. Das ist da mitgesperrt.