Eine Bemerkung, da die Frage abermals aufkam! In der Markgrafschaft Hohenwacht sind, anders als vielleicht in Sturmwind, einige Dinge streng verboten, und ziehen so ausgespielt und dabei “erwischt” ernste Strafen nach sich. Dazu gehören, beispielhaft aber nicht ausschließlich:
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Die Anwendung “dunkler” Magie: Nekromantie, Hexerei und Schattenmagie (Leerenelfen dürfen die Mark natürlich trotzdem besuchen)
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Gilneer müssen die Mark in ihrer menschlichen Gestalt besuchen. Kämpferische Situation mögen eine Ausnahme sein.
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Das Zinsgesetz ist in der Mark äußerst harsch. Es ist nur lizensiert überhaupt erlaubt, Zinsen zu nehmen.
Liebe Grüße
Euer Forendrache