Du meinst, in einem Handelschannel, der sowieso auf vielen Servern einem 100 FPS Film entspricht, würde das jemand lesen? Ich glaube, da ist eine Hilfswebseite wie oben verlinkt, noch vielversprechender. Sicherlich total witzig, und wir alle würden lachend am Boden liegen, aber die GMs hätten dann wegen Rückfragentickets noch mehr zu tun.
Ich finde deine Argumentation recht schwach, und frag mich wie du darauf kommst das es „noch so viele Scammer“ gibt. Weder im Spiel noch im Forum gibt es irgentwelche anzeichen dafür, eher das gegenteil, alle paar Monate so ein Post wie eben dieser hier sagt mir eher das es nicht viele Scammer geben kann, sonst gäbe es auch mehr Beschwerden darüber.
Also ich kann das Unverständinis des TEs völlig nachvollziehen.
Wenn es per Chat festgehalten wurde, per Handelsfenster gehandelt wurde - der Betrug nachgewiesen wurde …
Wo ist da bitteschön wirklich das Problem, das Geld dem Geschädigten wiederzugeben? Das wäre imo das Mindeste, was Blizzard sogar tun müsste und der Aufwand ist gering, im Gegensatz zu den Nachforschungen.
Das sollten sie sich das mal vom RL abgucken, wie da sowas läuft - aber ganz bestimmt nicht, das Geld des Geschädigten vernichten!
Handel ist Handel, auch wenn nicht jeder Boostruns befürwortet.
Handel ist Handel, wenn er über das Handelsfenster oder Auktionshaus abgewickelt wird. Das hat überhaupt nichts mit dem Befürworten von Boostruns zu tun.
Und den Thread hast du dir aber schon durchgelesen? Oder etwa nicht? Da oben wird mehr als oft genug erklärt, warum die Nichterstattung des Goldes einen viel größeren Lernerfolg erzielt als eine Golderstattung durch Blizzard.
Das bedeutet aber nicht das die Haltung richtig ist, Gründe warum sie es tun gibts genug, es gibt aber auch genug Argumente warum es anders gemacht werden kann/sollte. Der einfache Punkt das Boostruns so stark erleichtert wurden durch die Marke, ist völlig ausreichend, denn Blizzard verdient daran schiebt die Verantwortung dafür aber von sich.
Das Problem: NUR „wenn“ all dies auch so zutrifft, ist es eindeutig. Wir kennen hier nur die Schilderung des TE.
Dies muß jedoch nicht zwingend die vollumfängliche Wahrheit sein (kann aber durchaus den Tatsachen entsprechen).
Na dann solltest Du Dich mal besser mit dem RL beschäftigen.
Es steht dem TE selbstverständlich frei, seine 400K vom Booster zurückzufordern.
Dazu muß er nur Strafanzeige stellen und einen Zivilprozeß gegen den Booster anstrengen. Er muß also zunächst in „Vorkasse“ für seinen Rechtsanwalt (und das Zivilgericht) gehen, in der Hoffnung,
dass der Täter zweifelsfrei ermittelt werden kann (Hinweis: Der WoW-Accountinhaber muß nicht zwingend der Spieler sein, der den vermuteten Betrug begangen hat!)
die Tat eindeutig (!!!) nachweisbar ist
der Täter zahlungsfähig ist
Wenn (wiedermal „wenn“) diese drei Bedingungen GLEICHZEITIG erfüllt sind, stehen die Chancen nicht schlecht, dass er seine 400K Gold wiederbekommen kann.
Gut, ob er die Prozeßkosten vom Booster ersetzt bekommt, wäre dann Thema für einen weiteres Zivilverfahren, welches seinerseits zunächst per „Vorkasse“ finanziert werden möchte.
Also nur zu: Die Anwälte und Richter wollen sicherlich auch mal gerne einen solchen Fall in ihren Akten lesen!
Wenn jemandem Geld „geklaut“ wird, der Täter gefasst wird, der Diebstahl bewiesen werden kann und das Geld noch vorhanden ist, bekommst du dein Geld im Regelfall auch wieder.
Sorry, wenn ich das Geld habe und nach Belieben ausgebe (für was, hat niemanden zu interessieren - außer bei Regelverstoß) und obwohl der Betrug nachgewiesen werden kann, habe ich mein Gold wieder zu bekommen - völlig unabhängig ob das mir nun eine Lehre ist oder nicht.
Blizzards Support ist für den Support da und zur Gewährleistung, daß regeln eingehalten werden bzw. Unterstützung bei Regelverstößen zu leisten - nicht, um Menschen zu erziehen.
Nur dass es hier kein Diebstahl ist, sondern eher in den Bereich “Vertragsbruch“ geht. Und da ist es eben nicht der Regelfall, dass es Geld zurück gibt.
Erst einmal muss bewiesen werden, dass es überhaupt sein Geld war.
Danach bekommst du mit einen Pfändungstitel usw usw…
Also nicht “mal eben“ und “ist immer so“.
Im Vertragsbruch ist es sogar noch einfacher, da der Täter bekannt ist. Kann der Vertragsbruch nachgewiesen werden, muss der vertagsbrüchige Zahlen und nur wenn er das nicht tut musst du den gerichtlichen Weg einschlagen. Beispiel: du bezahlst deine Telefonrechnung nicht, muss der Betreiber nicht vor Gericht, es ist klar das du jetzt Schulden bei Ihm hast, der Pfändungstitel kommt erst bei Verweigerung des Begleichens der Rechnung.
Dann nennen wir es doch einfach mal “totschlag“ und Geld zurück.
Es macht schon durchaus Sinn, die Dinge korrekt zu benennen.
Weil es je nachdem eine andere Herangehensweise gibt und andere “Rechtsmittel“.
Handel über das AH sind z.B. abgesichert.
Allerdings gab es vor Jahren die Dupe-Welle der TCG-Mounts.
Hast du dort “zu günstig“ gekauft war dein Gold trotzdem weg als Blizzard die Mounts entfernt hat.
Quasi wie bei Hehlerware im RL.
Also ist es nicht alles “so einfach“ und offensichtlich.
Ja, da hast du Recht, irgendwie hat mein Handy da einen Satz gefressen.
Den Titel bekommt man erst nach einem Urteil, allerdings heisst das noch lange nicht, dass man auch sein Geld zurück bekommt.
Meine Güte, bei Totschlag ist es ja wohl klar, das Geld nicht zurückfließen kann, an den Geschädigten.
Nur Vertragsbruch ist letztendlich Diebstahl (hier zumindest).
Und wegen Dupes - hier geht es um einen regelkonformen Handel, nichts, was den Regeln widerspricht.
In diesem Falle hier schon (Chatlog, Goldlog, Handelslog etc.)
Eben. Der TE hat selbstverständlich das Recht, den Booster um Rückgabe des Goldes aufzufordern.
Wenn der der Booster nicht reagiert, kann der TE vor Gericht ziehen, indem er Strafanzeige wegen vermuteten Vertragsbruchs / Betruges / arglistiger Täuschung / wasauchimmer stellt.
Blizzard ist jedoch nicht das Gericht, Blizzard greift nur ein, wenn Spieler die Regeln von Blizzard brechen. „Andere Spieler um Gold betrügen“ steht meines Wissens nicht auf der Liste der verbotenen Dinge. Im Gegenteil, man liest immer wieder, das dieses und jenes toleriert, aber eben nicht moderiert wird.
Ich glaube, man ist besser dran, sich die 400k und vielleicht sogar noch viel mehr einfach bei irgendeiner Seite zu kaufen, anstatt teures Geld für einen Anwalt zu bezahlen.
Im Prinzip erstmal eine gute Idee, das Problem: Wenn Blizzard dies mitbekommt, ist alles dreies in Gefahr:
das Geld ist sowieso weg, (der Goldseller braucht nur Dein Geld, ob er Dir das versprochene Gold auch liefert, ist eher fakultativ und aus Sicht des Goldsellers nicht zwingend erforderlich)
die so erworbenen 400K Gold könnte Dir Blizzard ersatzlos löschen, (Verstoß gegen die WoW-Nutzungsbedingungen)
und wenn Du Pech hast, fängst Du obendrein noch einen Account-Bann. (wieder wegen Verstoß gegen die TOU)
Tja, „Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind schon immer verschiedene Dinge gewesen…
Mal eine ganz banale Frage - An welcher Stelle wurde denn der „Handel“, in diesem Falle Boost gegen Gold, im Handelsfenster abgewickelt?
Wie will ich denn einen Boost über den Ingame-Handel anbieten? Welches Item lege ich dafür in das Handelsfenster?
Also an dieser Stelle wage ich mal zu sagen - mindest einer Deiner drei Punkte ist nicht erfüllt. Und so wie es sich liest sind Deine drei aufgeführten Punkt „Und“ und nicht „Oder“ verknüpft.