Charaktertransfer ua

Hallo :slight_smile:
ich habe zwei fragen (ist dies der richtige ort dafür?) und hoffe, dass sie jemand beantworten kann - dann müsste ich kein ticket schreiben und erspare den GMs Arbeit^^

Frage 1)
Wenn man zwei Bnet-Accounts hat, ist es ja möglich komplette Lizenzen zu verschieben und so gesehen beide Bnet-Accs zu einem zusammenlegen zu lassen.
Können auch lediglich einzelne charaktere verschoben/transferiert werden (natürlich dann kostenpflichtig)? Präziser: können chars nicht nur die Lizenzen innerhalb eines einzigen Bnet-Accounts wechseln, sondern auch zwischen Lizenzen verschiedener Bnet-Accs bewegt werden?

Beispiel: Ich habe auf Bnet-Acc A! fünft 120er, auf Bnet-Acc B! einen 120er. Eine Lizenzverschiebung möchte ich vermeiden, denn dann hätte Bnet-Acc A! zwei Lizenzen (WoW1 & 2, das gefällt mir optisch nicht) und ich müsste den einen 120er immer noch transferieren oder aber zwei Abonnements bezahlen. Kann ich den 120er von Bnet-Acc B! auch direkt auf den anderen Bnet-Acc A! “überführen”?

Frage 2)
wenn (im gegensatz zum vorangegangenen beispiel) tatsächlich gesamte WoW-Lizenzen in einen neuen Bnet-Account integriert werden sollen oder müssen, werden dann beim verschieben einer solchen Lizenz auch gelöschte! charaktere mit übertragen? diejenigen, die zwar wiederherstellbar sind, aber aus dem charakterbildschirm entfernt wurden?

Beispiel 1: Eine Lizenz (WoW1) auf Bnet-Acc A! hat drei Charaktere, 120er Magier, 120er Krieger, 120er Priester.
Der Magier & Krieger werden gespielt, der Priester ist gelöscht! (da diese klasse 0 spaß macht und nicht gespielt wird), natürlich aber sichtbar in der wiederherstellungsoption.
Wenn nun diese Lizenz auf einen anderen Bnet-Acc B! verschoben wird, wandern dann nur Krieger/Magier mit oder wird der gelöschte Priester ebenfalls mit transferiert?
(dass man den priester zur sicherheit zuvor! wiederherstellen könnte ist logisch, aber nicht teil der frage)
falls der gelöschte Priester mit transferiert wird: gibt es für gelöschte- mit transferierte- charaktere eine bestimmte levelgrenze oder sonstige bedingungen? würde derselbe charakter mit lvl 100/80/50 “zurückbleiben” bzw einfach für immer verschwinden?

Beispiel 2: Eine Lizenz (WoW1) auf Bnet-Acc A! hat alle Charakterslots belegt - 50 Chars - und zusätzlich fünf gelöschte 110er, die für Allied Races (vorübergehend) Platz machen mussten - außerdem noch diverse gelöschter 80er, 70er und zehn 58er Todesritter aus den Startgebieten…

selbes spiel: diese Lizenz (WoW1) soll von Bnet-Acc A! … in Bnet-Acc B! (der bereits 5 Lizenzen umfasst) integriert werden: welche Charaktere bleiben erhalten/schaffen den “sprung” in Bnet-Acc B! :thinking:
die 50 Charaktere (alle weeeit lvl 10+) aus den Startbildschirmen?
die 5 gelöschten! 120er, die ich dennoch nicht aufgeben möchte?
alle diversen low-lvl-chars samt todesritter aus startgebieten?

Bitte beurteilt nicht die Qualität der Fragen!! :crazy_face: Ich würde mich einfach sehr freuen, wenn jemand die Antworten kennt :blush:

Ja, das ist möglich, siehe FAQ zum Charaktertransfer, Unterpunkt „Blizzard Account“.

Ja, das ist möglich

danke vielmals! ich war sowas von blind… dann ist frage 1 ja schonmal geklärt :slight_smile:
weißt du zufällig auch was zu frage 2 oder hast einen anderen link, falls es dazu etwas gibt?

Dank experimentierfreudiger Gildenmitglieder: auch gelöschte Charaktere werden bei einer Accountverschiebung durch Schneesturm verschoben. Zumindest war dies noch der Fall vor einiger Zeit (pre BFA)

MfG