Ich möchte sehr gerne wissen wegen dem warcraft Akkaunts und wenn die Person sterben tut. Denn ich spiele sehr gerne mit meine Mutter zusammen warcraft und auch mit meiner Tochter zusammen. Und ich verbind sehr viel mit dem Charraktäre meiner Mutter, weil wir so viel und gerne zusammen spielen. Selbst meine Tochter verbindet´s mit unseren chars. Und wie währe e s dann, wenn jetzte meine Mutter sterben tut. Denn ich weis von anderen dass dann der akkaunt samt den chars gelöscht wird. Aber Wenn möchte ich das ich ihre chars vererbst bekommen tue. Weil das sind für mich und meiner Tochter Erinnerungen an meiner Mutter. Die dann weg währen. Genau wie meine Tochter dann meine chars vererbst bekommen möchte so als Erinnerung an mich und meiner Mutter. Was wir so im Spiel zusammen erlebt haben und so. Wie kann man das bei Blizzard machen? Den die chars haben auch Erinnerungen an Personen aus der Familie mit der man schon jahrelang spielen tut. Meine Tochter hat viele Erinnerungen an meine Nachtelfchen und Wenn wäre es für sie schlimm, wenn sie dann weg währe nach meinem tot.
Der Account einer verstorbenen Person wird nicht einfach so gelöscht (woher sollte Blizzard das auch wissen? ), und ein Verwandter kann um Übernahme des Accounts bitten:
Ergo: Wünsche der (Groß)Mutter noch viele gute Jahre, auf dass das lange nicht relevant werden wird - aber wenn es doch eines Tages passiert, keine Sorge
Ersteinmal: sry das ich sowas bei nem ernsten Thema so sage, aber tut weh zu lesen
Zweitens: habt ihr die selben Nachnamen? Dann könntet ihr die Accounts ja verbinden bei einem Sterbefall. Und so wären die Charaktere nicht verloren.
Selbst wenn sie die selben Nachnahmen haben sollten müssen Sie belegen können das Sie Verwandte sind sonst könnte jeder Hans und Dully behaupten die wären Verwandte
Vielleicht hilft dir ja diese Antwort in Blau. Was aktuelleres hab ich auf die schnelle nicht gefunden. ^^
Leider falsch. Das Verbinden hat Blizzard nun schon seit geraumer Zeit abgeschafft:
Ah gut zu wissen, vielen Dank
Stimmt, da hast du auch Recht.