Ich habe keine ahnung ^^ bitte den Beitrag einfach löschen :)

Hi,
ich habe nen alten acc von nem kumpel bekommen will seinen hexer auf meien acc schicken aber habe schonmal was gelesen das manche erfolge nicht mit übernommen werden. kann mir dass vllt mal jemand richtig erklären?
Danke MFG.

lösch das . accountsharing ist verboten.

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Die Charaktere von deinem Kumpel haben bei dir nix verloren.

Ganz Simpel. Generell hat sein Account nichts bei dir verloren. Das ist verboten.

LG
Flauschkugel

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okay danke dass wusste ich nicht

Hi,

Du hast im alten Account deines Kumpels nichts verloren. Eine Weitergabe des Accounts bzw. das Bespielen eines Accounts der einen anderen Benutzer eingetragen hat, ist gegen die Nutzungsbestimmungen.

Ein Chartransfer von seinem Account zu deinem ist ebenfalls nicht zulässig und technisch nicht möglich.

Spiel dir einfach selbst einen Hexer hoch und erspiele dir einfach selbst alle gewünschten Erfolge und was so in den Sammlungen sein kann.


Allgemein gesagt: fast keine Erfolge werden bei einem Charaktertransfer übertragen. Ebenfalls werden die Sammlungen nicht übertragen (Mount, Pet, Spielzeuge, Vorlagen, Erbstücke, blubb).

Einzig Erfolge - außer blaue m.E. - die exakt dieser Char erspielt hat gehen mit.

Aber das ist eh unwischtig, denn es gilt:

  • du hast nichts im Account deines Kumpels verloren
  • ein Transfer ist nicht möglich / nicht gestattet

trollische Grüße,
Cerka

:dragon: :troll: :unicorn:

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okay danke wusste ich nicht dachte dass man das machen darf weil es ja im shop auch die möglichkeit gibt einen char auf einen andren battlenet acc zu verschieben

Hi,

Ja, gibt es.

Da es gestattet ist selber mehrere Battle.net-Accounts zu haben, wird beim Charaktertransfer dies auch angeboten.

trollische Grüße,
Cerka

:dragon: :troll: :unicorn:

Wenn beide Accounts auf die selbe Person laufen ja. Aber verschenken ist nicht.

LG
Flauschkugel

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In diesem Support Artikel steht drin, aus welchen Gründen man den Namen des Accountinhabers ändern darf. Was ja Voraussetzung für den Übertrag in Deinem Fall wäre. Also zwei Accounts mit dem selben Namen.

Trifft auf Deinen Fall nicht zu.

Den Link zum Support Artikel habe ich in einem anderen Beitrag im WoW Forum gefunden.

LG

BlàcKì

Hmm, eigenartig. Technisch ist das möglich und es wurde auch schon gemacht.
Ich habe es selbst miterlebt, keine Geschichte die ich gehört habe.

Hi,

Du willst also sagen, der TE und sein Kumpel heißen gleich? Nur dann ist ein Transfer möglich.

Abgesehen davon, daß er dann trotzdem einen Verstoß darstellt.

Aber nun gut. Der Wille sich über die von allen Spielenden als akzeptiert markierten Nutzungsbestimmungen hinwegzusetzen, ist ja nichts neues seufz

Ach ja: wenn ich von technisch möglich spreche meine ich natürlich das, was man selbst macht als Spieler. Etwaige Eingriffe von Seiten der GMs z.B. nach einer Kompromittierung sind etwas ganz anderes und haben nichts mit einem regulären, gekauften Chartransfer zu tun.

:roll_eyes:

trollische Grüße,
Cerka

:dragon: :troll: :robot:

Ich habe damals einen Char von einem Account auf meinen transferiert.
Unsere Namen hätten unterschiedlicher nicht sein können.
Ich habe es mit den GMs geklärt und ruck zuck war der Char bei mir aufm Account.

Wonach die beurteilen ob sie sowas machen oder nicht kann ich nicht sagen aber ich kann dir versichern das es geht.

Jain, wenn man als Lebensabschnittspartner zusammenlebt kann man zwei Accounts sogar zusammenlegen lassen.

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Die Info musst mir aber zeigen wo das steht.

Mein Stand ist da ein anderer.

LG
Flauschkugel

RL Freund hat seinen 2. Account auf den von seiner Freundin überschreiben lassen, er hat dem Support sein Anliegen erklärt und es war kein Problem, das einzige was sie wollten waren die Kopien von Perso und Meldebestätigungen.

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Am Ende vom Tag wird die Anfrage von einem Supportmitarbeiter bearbeitet. Diese haben zwar die gleiche Schulung aber es kann Umstände geben warum sich ein Mensch so und ein anderer Mensch so entscheidet

Generell wird es technisch sicherlich möglich sein. Dennoch verstößt es gegen die Nutzungsbedingungen und auch wenn es Einzelfälle geben wird ist das nicht so vorgesehen im allgemeinen

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Was glaub ich auch noch geht sind: Eltern <-> ihre Kinder
Die werden iwann groß und ziehen aus. Mit 12 kann man streng genommen keinen eigenen Acc haben was sich später ändert…

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Sollte eigentlich nicht. Steht nämlich auch nirgendwo dass das gestattet wäre.

Auch kein Hinweis darauf.

Einzige Ausnahme die ich kenne ist, wenn Eltern einen Account für das Kind machen und das Kind volljährig wird.

LG
Flauschkugel

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Naja du musst schon die Möglichkeit haben, den Namen nachträglich zu ändern. Ich hab meinen Account schon ne ganze Weile. Ca. 15 Jahre um genau zu sein. In 15 Jahren kann viel passieren. Kinder werden erwachsen, leben ihr Leben, heiraten vielleicht sogar… Was ich dazu sagen kann ist, dass ein solches Vorgehen immer ein persönlich bearbeitetes Ticket voraussetzt, es gibt kein Anforderungsformular für sowas seitens Blizzard. Früher konnte man das noch telefonisch machen, mittlerweile wird das wohl eher über Chat ablaufen (was auch wesentlich angenehmer in der Umsetzung sein dürfte, allein schon für das hin und herschieben von Daten). Deshalb wird man dazu auch nur eine kleine Sidenote in den Lizenzbestimmungen finden, wenn überhaupt. Nur weil es prinzipiell nicht gewünscht ist, solche Dinge anzupassen, heißt das nicht, dass es generell unmöglich ist. Es muss halt angefragt und begründet werden. Weil wie gesagt, es können Dinge passieren.

Aber von Freund zu Freund wird schon schweirig, ja. Ich glaub nicht, dass das klappt. Namensänderung bei Volljährigkeit oder nach einer Hochzeit/ Scheidung ja, aber sonst… schwierig.

Das ist ja auch ne ganz andere Sache als den Account auf eine andere Person zu überschreiben.

LG
Flauschkugel

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