Für mich schon.
Der Starter ist ein kostenloses Produkt, ein einmal mit Spielzeit bzw. Addons zur Vollversion erweiterte WoW-Lizenz ist es nicht mehr.
Die kostenlosen Probeversionen sind ja schnell erstellt. Mancher hat sie sich „eingehandelt“, weil er den Code z.B. von der BattleChest nicht auf eine solche angewandt hatte, sondern versehentlich eine neue Lizenz erstellte. Dito, wenn jetzt jemand Spielzeit kauft und ebenfalls nicht aufpasst. Schwupps, hat er eine neue Lizenz angelegt, statt die bereits benutzte Probeversion zu nehmen, wo schon - äh - 50 Chars gegen die lvl 20 Mauer anrennen
Vollwertige Lizenzen nicht mehr löschen zu können, dürfte ggf. auch bei einer Accountkompromittierung relevant werden. Weniger bei den „professionellen Hackern“ als bei Accountsharing, böser Bruder / Ex-Freundin / vernachlässigter Hamster will sich rächen. Eine gelöschte WoW-Lizenz ist wech, die Chars wären wech. Ach ja: inzwischen hängt an einer retail-Lizenz ja auch noch die ganze classic-Chose mit dran.
Also Datenschutz durch Schutz vor Datenvernichtung?
Ich denke die jeweiligen Accs teilen sich die Daten, eine Löschung würde somit alle Accs betreffen, erfo faktisch nicht umsetzbar.
Erneut:
Ich bin kein Datenschutzexperte, ich habe mich nur ein wenig damit beschäftigt, und im Zusammenhang mit den Zielen der DSGVO würde das für mich am meisten Sinn ergeben
Ja gut, wir können hier Vermutungen anstellen, aber solange es keine konkrete Antwort von blau gibt, bleiben es halt welche. Ist jetzt kein riesiger Gamechanger für mich, nur hätte ich gerne den komplett nutzlosen WoW3 Account aus meiner Accountverwaltung weg. Und nein, ich habe nicht vor, deshalb meinen BNet Account zu löschen ololol
Naja, wie man hört war das auch nicht ungefährlich den WoW-Account zu löschen…
„Ja, der Malte-Torben-Kevin hat ganz friedlich vor seinem Computer gesessen und da fuhr dieser blaue Transporter mit dieser irgendwie zackig aussehenden Schrift vor und dann stiegen da ein paar Leute in blauen Kutten aus gingen zu ihm rein…und jetzt ist der Computer weg und der Malte-Torben-Kevin auch…“
Als erstes gilt die Notwendigkeit der erhobenen Daten. Wenn du eine Geschäftsbeziehung hast, muss der Geschäftspartner natürlich auch die dafür notwendigen Daten speichern. Der Zweck der Daten besteht natürlich daher noch.
Mit Löschung des Account endet die Geschäftsbeziehung und somit der Zweck der Datenerhebung.
Für deine Daten bei einem Spiel gibt es keine aufbewahrungsfristen. Die waren ein Beispiel für die allgemeinen Regelungen der dsvog.
Weiß am Ende nur Blizzard selbst, wäre aber auch eine meiner Vermutungen.
Uns ist klar, dass viele hier gerne den genauen Hintergrund erfahren möchten. Rechtliche Angelegenheiten sind immer kompliziert und als Kundendienst können wir uns generell nicht zu rechtlichen Fragen äußern.