Kann man Accounts Löschen?

Ich habe einen Hauptacc und mehrere Wow 1 Wow 2 usw–Starter acc
kann man die irgendwie löschen da sie nie gespielt werden

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Das geht wohl nur über den Support via ticket.

Kostenlose Starter-Accounts kannst du einfach direkt über den Support löschen lassen.

WoW-Accounts für die du mal die Lizenz gekauft hast,
kannst du nur löschen, indem du zusätzlich eine Kopie
deines Personalausweises an dein Ticket dranhängst.

Edit:
Und nur für den Fall, dass du den selben Gedanken wie ich hattest:
Einen neuen Bnet-Account erstellen und den WoW-Account dorthin verschieben
geht auch nicht. :wink:

danke --werd ich dann versuchen

Das oben ist leider nicht ganz korrekt.

Ja, Starter-Editionen kannst du tatsächlich selber löschen.

Sobald eine Lizenz aber mal Spielzeit hatte, kann dir auch der Support nicht beim Löschen behilflich sein. In dem Fall wäre die einzige Lösung die Löschung des kompletten Battle.net-Accounts aufgrund von Datenschutzbedenken.

Aber Achtung: Dabei werden auch alle anderen Spiele (z.B. Diablo, Overwatch & Co.) gleich mit gelöscht!

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Nur weil ich mal einen WoW Account für nen Level-Boost oder so hatte, müsste ich meinen kompletten Bnet Account löschen, um diesen jetzt komplett unnützen WoW Account loszuwerden?

Super Lösung, Blizz :man_facepalming:
^^

Danke Takruzz, da habe ich auch nichts mehr hinzuzufügen.

Wie Takruzz schon geschrieben hat, hat das etwas mit den Datenschutzregelungen zu tun. Daher ist es nicht mehr wie in der Vergangenheit möglich einen einzelnen WOW Account aus dem Battle.net Account zu entfernen. Der Prozess stellt sicher, dass alle Vorgaben des europäischen Datenschutzgesetzes eingehalten werden.

Wenn das jetzt tatsächlich so geändert wurde, solltet ihr es aber auch
bei jeder Accounterstellung klar kommunizieren.
Wie Selector schon bemerkt hat, ist es einfach keine Lösung
wegen einer zu löschenden WoW-Lizenz gleich den ganzen Bnet-Account zu vernichten!

Abgesehen davon erschließt sich mir nicht, warum eine Teillöschung von Daten
Probleme mit dem Datenschutz verursachen sollte.
Datenschutz ist ja dazu da, dass nicht zu viele Daten zusätzlich gespeichert werden.

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Darf man fragen, welches Problem mit den Regelungen hier auftritt? Also welche Regelungen genau würden verletzt werden, wenn ich meinen WoW3 Account aus dem BNet löschen wollen würde? ^^

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Darauf wirds wohl keine Antwort geben ^^

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:+1:
Alerdings ist das hier in einigen Dingen nur ein Wunschdenken.

Ich als Kunde darf aber auch auf Datenschutz bestehen.
Dazu gehört auch, daß einzelne Dinge gelöscht werden, wenn ich es wünsche.

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Darfst du natürlich.

Falsch.
Stellenweise hast du nicht mal das Recht auf Löschung. Da werden die Daten nur gesperrt.

hust

Schau Dir doch dazu bitte mal
§§ 20, 35 BDSG: Das Recht auf Löschung von Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz
an!

https://www.datenschutz.org/20-35-bdsg/

Für EU Recht habe ich jetzt auf die Schnelle noch nichts gefunden,
kann mir jedoch vorstellen, daß es da auch gilt bzw. Ähnliches existiert.

Na dann lies mal ordentlich. Die dsvog gibt dir nicht das uneingeschränkte Recht auf Löschung von Daten.

  1. muss der Zweck zu dem die Daten erhoben wurden nicht mehr existieren
  2. stehen aufbewahrungsfristen über deinem Recht auf Löschung der Daten

Nur mal so ein paar Beispiele.
Das hgb gibt verschiedene aufbewahrungsfristen vor. Kleines Beispiel bei der Anwendung für Kontenbewegungen (Stichwort Geldwäsche und Nachverfolgung).
Oder deine Schadenfreiheitsrabatte fürs auto. Wäre doch doof wenn du mal nen paar Monate kein auto hast und von vorne anfangen darfst, weil deine Daten gelöscht werden sollten.
Du darfst auch keine Datenlöschung verlangen, wenn der Zweck noch gegeben ist (zum Beispiel aktive Konten, Verträge oder tadaaaaa Accounts).

Also nein, die dsvog gibt dir nicht das uneingeschränkte Recht über die Löschung deiner Daten zu entscheiden. Es wurden klare Voraussetzungen geschaffen, bei denen du vollumfängliche Auskünfte und eine Löschung verlangen kannst. Und es wurden dazu auch deutlich kinderfreundlichere Fristen dafür festgelegt. Die müssen aber dann auch erstmal erfüllt werden.

Das vollumfängliche Recht besteht nur für unrechtmäßig erhobene Daten oder wenn diese zweckentfremdet werden.

Brauchst ein Hustenbonbon? :candy:

Die von dir verlinkte Fassung ist übrigens auch schon gar nicht mehr gültig. :wink:

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Kein Problem. MMn geht es nur darum, dass die Firma einfach nur einen Acc. weniger in der Bilanz hätte^^

P.S. Auf DIE Antwort, die logisch schlüssig ist, die niemals kommt, wäre ich ultra gespannt…
Datenschutz :joy:

Das mit den Fristen ist ja schön und gut, aber das würde ja eher greifen, wenn ich meinen kompletten BNet Account löschen lasse (und das soll ja lt. diesem Thread gehen?).
Aber einen WoW-Account, der weder aktiv ist, noch Charaktere hat, darf ich „aus Datenschutzgründen“ nicht löschen? Ist doch Quatsch? :smiley:

Warum? Es werden schließlich auch bei anderen Dingen nicht einzelne Datensätze oder Teile gelöscht.
Man muss sich ja auch mal überlegen, ob das löschen einzelner Teile einfach einen massiv höheren Aufwand bedeutet. Würde ich dann auch nicht machen und mit Datenschutz begründen. Wäre ja ein Teil davon.

Weil du Fristen als Grund für Nicht-Teillöschung angegeben hast. Gelten die denn nicht bei der kompletten Löschung des Bnet Accounts (und somit aller WoW Accounts)?

Und weil man einfach selbst Starter Accounts löschen kann, aber „normale“ WoW Accounts nicht. Das ergibt für mich einfach keinen Sinn.

Ich kann mir vorstellen, dass es an Art 17 DSGVO liegt.

Ich kenne die AGB nicht, kann mir aber vorstellen, dass Daten bei vollen accounts, also keine starter accounts, anders verarbeitet werden (zb Kontoinformation, Name etc)

Wenn ich jetzt einen Account löschen lassen möchte, würde das zur Folge haben, dass auch andere Accounts die am selben Bnet Account laufen, betroffen sind, was also zu einem riesigen Datenwirrwarr führen würde, da essentielle Daten fehlen.

Abgesehen davon, wenn ich Acc1 löschen könnte, würden die identen Daten des Acc2 bestehen (bspw name, kontoinformation etc), was mMn widerum dem Recht auf Löschung widerspricht, weil es dem Sinn des Art 17 zuwiderläuft, wenn man eben nicht „vergessen wird“

Just my 2 cents

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Aber die „personenbezogenen Daten“ sind doch auf dem BNet Account und nicht auf den einzelnen WoW Accounts, oder?