Mit SEPA Lastschrift bezahlt aber vom Bank nicht abgebucht

Vergessen wir kurz, dass ein Überweisung nicht dasselbe ist wie eine Lastschrift. Was Du da zitierst ist die geltende Laufzeitfrist zwischen der Ausführung einer Zahlungsanweisung bei Bank A und der Gutschrift auf einem Konto bei Bank B. Diese Frist beträgt in der Tat - auch für Lastschriften - für SEPA-Zahlungsanweisungen „maximal 1 Bankarbeitstag“. Das hatte ich bereits erklärt.
Was diese spezielle Frist jedoch nicht festlegt:

  1. Wann Du als Zahlungspflichtiger im Fall einer Überweisung diese bei Deiner Bank A einreichst oder im Fall der Lastschrift, wann der Zahlungsempfänger bei Bank B die Lastschrift einreicht.
  2. Ob die jeweilige Einreichung mit einem verzögerten Ausführungsdatum versehen ist (ja auch das geht)
  3. Welche Fristen und Überlegungen eben zusätzlich von Bedeutung sind.

Du darfst gerne nochmal mein erstes Posting im Detail lesen.

Die zugehörigen Quellen würdest Du u.a. auf www.europeanpaymentscouncil.eu oder auch www.bundesbank.de in den entsprechenden Rubriken finden.

Was Du dort bei einer aktuellen Recherche auch feststellen würdest, ist der Umstand, dass viele der von mir ursprünglich als „optional verkürzbaren“ Fristen inzwischen standardmäßig auf Werte von jeweils einem Tag reduziert wurden, was aber im Kern nichts an der ursprünglichen Botschaft ändert, dass hier weder gegen Fristen verstoßen wird, noch überhaupt von den richtigen Fristen die Rede war.

Meine Werte stammten übrigens rein aus meiner Erinnerung an Zeiten als ich noch selbst unmittelbar an der Entwicklung einer Software beteiligt war, die SEPA-konforme XML-Austauschdateien für sowohl Credit Transfer (Überweisungen) als auch Direct Debit ( Lastschriften) für den elektronischen Austausch von Zahlungsverkehrsanweisungen erzeugen muss.

Du darfst gerne glauben was Du willst, aber ja: Auch wenn der Text vollständig aus meiner Feder stammt, sind bzw. waren die enthaltenen Werte das Ergebnis der Abstimmungsarbeiten von Institutionen wie eben dem europäischen Zahlungsverkehrsausschuss bzw. den im Verbund arbeitenden Einrichtungen wie die Deutsche Bundesbank oder die „Deutsche Kreditwirtschaft (DK)“ [ehemals der „zentrale Kreditausschuss“] mit denen ich mich in der Vergangenheit aus benannten Gründen sehr intensiv auseinandersetzen musste. Teils „veraltet“, was einzelne konkrete Fristwerte angeht, aber in der Sache weiterhin korrekt.

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