Nicht für mich. Mir hat die Hauptspeise schon gereicht.
Ich muss das Schleim- und Seuchengedöns nicht haben aber frische Früchte gern her damit. Meinetwegen auch als Kompott.
Rennt…es sind Walliser anwesend!
Ich habe nix gegen Aprikosen, die sind lecker. Mirabellen sind einfach besser.
Soso Belalp!
Ganz in der Nähe haben meine Schwiegereltern ein Vormaiensäss oberhalb Birgisch. Ich hab also so bisschen ins Wallis geheiratet.
Wohne aber im Bünderland.
Der kleine Trollbruder wurde auch ins Bälleparadies geschickt. Vielleicht doch ein Komplott.
Liebe Alle, Google hilft mir nicht, ich brauche Schwarmwissen:
Mein Onkel, 59, ist vor einigen Tagen tot auf einem Autobahnplatz aufgefunden worden, ohne sichtbare Verletzungen. Die Polizei hat meiner Tante, die nicht mit ihm verheiratet war, aber 18 Jahre in Beziehung, gesagt, man vermutet einen Herzinfarkt. Obduktion wurde durchgeführt. Nun - wer, und unter welchen Umständen, bekommt Auskunft über die Todesursache? Meiner Tante will man nichts sagen, aber natürlich will sie es wissen.
Hat jemand dazu eine Erfahrung? Ich weiß, Österreich und Deutschland, alles anders, aber ich fische auch im Trüben, wenn ich sonst nichts finde.
Die nächsten Blutsverwandten.
Prinzipiell die nächsten Angehörigen. IdR erst Eheleute, dann Kinder, dann Geschwister
Ausnahmen sind natürlich Vormundschaften.
Oder meinst du Behörden?
Ok, danke, das ist unsere Vermutung, aber die Tochter (andere Mutter, nicht von meiner Tante) wollten wir mit dieser Auskunft erst nach Recherche belasten.
Normalweise die Erben und nächsten Angehörigen. Da die Schweigepflicht von Ärzten auch nach dem Tod bestehen bleibt.
Ein Testament oder Patientenverfügung kann das aber soweit Regeln das auch langjährige Partner*innen Einsicht erhalten können.
Gilt zumindest für die Schweiz.
Ich meine auch, wie erlangen die Angehörigen im Normalfall über die Todesursache Kenntnis. Muss man das irgendwo schriftlich ansuchen oder passiert das automatisch?
Bei meinem Vater wurde meiner Mutter versehentlich der Obduktionsbericht geschickt, und alle anderen Todesfälle waren schlicht eindeutig, uns fehlt daher dieses Wissen.
Geht in Deutschland auch. Per vorher ausgestellter Schweigepflichtsentbindung. Hatten meine Frau und ich, vor unserer Hochzeit, auch.
Leider weder Testament noch Patientenverfügung.
Dann bleibt nur die Tochter.
Nur damit ich den Sachverhalt richtig verstehe.
Auch wenn Film/Fernsehen oftmals den Eindruck erwecken eine klinische Sektion würde bei jedem Todesfall geschehen, so ist dem nicht so.
Das „Feststellen der Todesursache“ und eine wirkliche Autopsie unterscheiden sich.
Eine klinische Sektion geschieht idR auf zwei Wegen:
Der Staat bzw die Justiz ordnet sie an. Dementsprechend landen da die Ergebnisse.
Oder auf Wunsch der Angehörigen. In dem Fall gehen die Ergebnisse auch direkt an den „Auftraggeber“
Die Polizei oder der Notarzt hat das angeordnet.
Na gut. Muss die Tochter übernehmen.
Aber keiner von euch hat eine Erfahrung, die lautet „das sagen die sowieso nie jemandem“, oder?
Nein, normalerweise muss man den nächsten Angehörigen Einsicht geben, das kann man soweit ich weiss auch einklagen. Vermute aber wenn der Staat es angeordnet hat dann muss man Einsicht verlangen und bekommt sie nicht automatisch.
Das klingt plausibel. Könnte ich mir auch so vorstellen.
Im Fall des Suizids meines Schwiegervaters wurde das seinem einzigen Sohn, also meinem Freund, von der Polizei gesagt, weil nächster Verwandter. Da wurde eine Autopsie gemacht, um Fremdverschulden auszuschließen, angeordnet von Staatsanwaltschaft. Ehefrau gabs nicht etc. Er wurde von der Polizei angerufen deswegen, wenn ich mich noch richtig erinnere.
Die Lebenspartnerin meines Schwiegervaters hatte zwar die Polizei gerufen, aber soweit ich weiß, hatte die nichts erfahren und durfte auch sonst nichts machen (Beerdigung organisieren zB), weil nicht verheiratet und nicht blutsverwandt.
Edit fügt an: Einen Totenschein etc. bekam mein Freund aber nicht. Das musste er beantragen und erst mal ewig drum kämpfen.
Hat eigentlich jemand von euch einen notariell aufgesetzten Ehe- oder Trennungsvertrag?
Bitte zieht in Erwägung eine Patientenverfügung anzulegen und zu pflegen. Gerade wenn man keine staatlich abgesegnete Beziehungform lebt gibt das dem Lebenspartner*in so viel in die Hand was anders über Ecken erfahren werden muss.
Auch hilft es den Angehörigen dabei keine schwierigen Entscheidungen in eurem Sinne treffen zu müssen, weil ihr diese Entscheidung selber treffen konntet.
Eine Patientenverfügung kann jederzeit angepasst werden und das sollte man auch regelmässig tun damit sie möglichst aktuell eurem Willen entspricht.
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