Spieler: Entfernt Realm: gelöscht

Kannst du mir die Passage zeigen, in der steht das dies gegen die Richtlinien verstößt? Habe Sie mir eben durchgelesen und scheine es wohl übersehen zu haben.

Hast du denn Beweise für diese Anschuldigungen?

Wer solch einen Beitrag liest, und diesem ungeprüft einfach Glauben schenkt, muss schon recht naiv sein. Es ist nicht ungefährlich, solche Lügen in die Welt zu setzen, auch strafrechtlich gesehen nicht. Stichwort Cyber Mobbing.

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Daran habe ich tatsächlich nicht gedacht, hätte wohl Screenshots machen sollen. Wer diesem Beitrag glaubt oder nicht, ist mir relativ. Wie gesagt, er dient nur zur Information. Gelogen ist es auf keinen Fall, es ist glaube ich das erste Mal überhaupt das ich das Forum nutze und ich würde mir nicht solche Mühe machen.

Dann steht dein Wort gegen das des sich „angeblich“ so verhaltenden Spielers.

Jedenfalls hat Forja Recht, es ist nicht zulässig, Spielernamen hier anzuprangern. Eben aus Gründen des Cyber Mobbings, das damit vermieden werden soll. Und da deine Behauptungen nicht überprüft werden können, steht Aussage gegen Aussage, sofern dem entsprechenden Spieler die Möglichkeit gegeben wird, diesen Forenbeitrag zu lesen, und darauf zu reagieren.

Ich wiederhole mich gern, zeigst du mir bitte die entsprechende Passage der Verhaltensnorm?

Gerne doch. Jederzeit wieder.

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Einfach mal bei Google „§ 186 StGB“ eingeben. Der entsprechende Gesetzestext, der dann gefunden wird, ist zum einen nicht lang, und zum anderen leicht zu verstehen. :slight_smile:

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Danke Conina, dort steht allerdings nicht das ich den Namen eines anderen Spielers aufgrund von Fehlverhalten nicht nennen darf. :slight_smile:

Im Gesetzestext steht, dass du das Fehlverhalten nachweisen musst, weil du dich sonst der üblen Nachrede schuldig machst.

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Das ist schön das du mit Gesetzestexten kommst. Dennoch richte ich mich nach der Verhaltensnorm von Blizzard für die Foren und das Spiel.

Weder Forum noch Spiel stehen über dem Gesetz. :slight_smile:

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Namentliches Anprangern gilt als Belästigung

Andere Individuen, Gilden usw. namentlich oder anderweitig eindeutig identifizierbar anzuprangern, zum Beispiel durch das Nachsagen von unehrenhaftem Verhalten wie „Ninja Looting“, kann zu der Löschung des Beitrags oder Themas, sowie einer Forenpause führen. Auch wenn solche Warnungen unter Umständen gerechtfertigt sein können, würde die Möglichkeit andere auf solche Art und Weise anzuschwärzen, leicht zu missbrauchen sein und ist daher verboten. Ihr dürft den Fall gerne schildern, wenn die Anonymität der Beteiligten sicher gestellt ist und den Leser entscheiden lassen, ob er euch bezüglich weiterer Details kontaktieren möchte oder nicht.

Aus dem bereits für dich verlinkten Artikel. Leider kann man daraus nicht besser zitieren.

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Danke Leorio,
genau den Abschnitt habe ich auch gerade rauskopiert.

Tiffany, ich hoffe, deine Neugier konnte ausreichend gestillt werden :wink:

Ich wünsche allen Beteiligten noch einen angenehmen Spät-Abend und eine angenehme Nachtruhe.

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Interessant, ich habe mir die Sachen rauskopiert und es per Filter gesucht, doch konnte die von dir beschriebene Passage nicht finden. Sogar wenn ich „Namentliches Anprangern“ in der Suchleiste oben eingebe, zeigt er mir keine Treffer an. Jedenfalls bleibt der Thread bestehen, ich überlasse es Blizzard Ihn zu schließen oder Ihn zu entfernen.

Im verlinkten Beitrag steht unter der Überschrift „Namentliches Anprangern gilt als Belästigung“ im sechsten dunkel unterlegten Absatz das Zitierte. Einfach runterscrollen.

Du weißt nicht, wie man Forenregeln liest, prangerst aber andere Spieler in ebendiesen Foren an? Welche Schlüsse auf deine Glaubwürdigkeit lässt das zu? :slight_smile:

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Steht im auch verlinkten dritten Post, nach…

„TLDR“ oder „L2P“ gelten als Trolling

… und vor…

Schiebt keine Beiträge nach oben

Auch die Suche funktioniert fehlerfrei. :man_shrugging:

Gleichfalls :wave:

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Adäquate Aussage meine Freund, vorallem weil das eine absolut nichts mit dem Anderen zu tun hat. Schwierig schwierig… sorry, wenn ich dich mit dem Beitrag trigger, dennoch bleibt er bestehen.

Küsschen.

Vielleicht suchst du dir in Anbetracht des Straftatbestands der üblen Nachrede besser einen Rechtsbeistand, und erstellst im Hinblick auf Blizzards weiteres Vorgehen vielleicht im gleichen Zug schon einmal einen neuen Account. :slight_smile:

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Ich denke, ich brauche weder noch. Aber danke das du dich um mich sorgst. Wünsche dir einen schönen Abend!

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Was ich mich Frage wie schafft es ein Char unter lvl 20 M+ zu trollen xD

Da muss ich mal Kontakt aufnehmen.