Habe mal 60 Euro damals ausgegeben für einen Max Level Boost bei Blizzard. Ich habe eine bestimmte Klasse und Rasse ausgesucht u.a. wegen der Volksfähigkeit.
Im nächsten Patch bekam der Heiler Spec einen Nerf verpasst um einige % und die Volksfähigkeit welche 2 Eigenschaften hatte - wurde auf eine Eigenschaft genervt. Der Char mit seinen Rassenfähigkeiten und Spec Fähigkeiten entspricht nicht mehr den Zahlen und Eigenschaften - mit dem ich mich bewusst für diese Rasse, Klasse und Spec entschieden und vor allem bezahlt habe!
Korrekt. Wenn ich einen Mietvertrag abschließe und eine Gemeinschaftsantenne als reguläre Empfangsquelle eindeutig im Vertrag steht, ist es auch die Pflicht des Mieters sich an den ursprünglichen Vertrag zu halten und für einen einwandfreien Empfang zu sorgen. Andernfalls muß es eine Klausel oder ein Hinweis darauf geben, dass in dieser Wohnung kein tV Emofang garantiert wird.
Nachträgliche eigenmächtiges Wegrationalisieren von ursprünglich dokumentierten Leistungen ist vertragswidrig.
Es besteht die Möglichkeit der Mietkürzung.
Was man auch tun sollte unter Ankündigung einer Instandsetzungsfrist von 2 Wochen.
seeya
Möglicherweise, aber hier geht es ja nicht um Wohnungen. Hier wird mit “juristischen” Halbwissen um sich geworfen, aber scheinbar hat noch keiner in Erwägung gezogen, dass Blizzard sich bei sowas absichert? Mal die AGB durchgeschaut bevor man solches Gedöns vorbringt?
Dass es ärgerlich ist, falls das Teil generft wurde ist nachvollziehbar, aber daraus jetzt einen Schadensersatz ableiten zu wollen ist haarsträubend.
Das war nur ein anderes Beispiel.
Es geht in der Tat um Vertragswesen. Rechtsanwaltsthemen, jede Firma, die es sich leisten kann, hat dafür einen Fachmann. Es heißt ja nicht umsonst"Drum prüfe, was sich ewig bindet"
Ja, das sollte man mit dem Kundenservice klären, ob es eine Art salvatorische Klausel gibt, die besagt, dass Blizzard das Hausrecht besitzt und auch im Nachhinein alles abändern darf.
seeya
Bingo!
(Und denke damit wollte er auch darauf raus).
Einfach mal Blizzards AGB lesen.
Ich finde es immer amüsierend wenn es zBsp zu einem Serverausfall von wenigen Stunden kommt und die Leute auf ihr Recht pochen und Geld als Schadensersatz verlangen. Oder wie in diesem Fall.
Da Frage ich mich - lesen die Leute eigentlich nicht was sie da vertraglich „unterschrieben“? Anscheinend nicht.
Wir bezahlen alle nur eine Art Miete. Nichts ist unser Eigentum! Auch nicht die Pferdchen und Tierchen die Ihr im Blizz Shop „kauft“. Das garantiert Euch nur, dass ihr so ein Item InGame nutzen könnt. Nichts davon gehört Euch aber wirklich. Blizzard kann in der Zukunft alles ändern was ihnen in den Kram passt.
Bei einem reinem Musik Streaming Dienst gehört Dir die Musik auch nicht. Du kannst während der Abo Zeit die Musik hören. Der Anbieter kann die Angebote jederzeit verändern, streichen, umbauen. Du kannst Dein Abo kündigen, wenn Dir der Dienst nicht mehr passt.
Aber um auf Blizzard zurück zu kommen und diesem Fall.
Man kann einen GM anschreiben und auf Kulanz bitten. Ansonsten - einfach mal die AGB durchlesen und staunen. Nichts gehört Euch. Alles nur gemietet und von Blizz bereit gestellt - sonst gar nichts.
Hä?
Die 13€ sind was völlig Anderes, als wenn ich z.b. jetzt die Epicversion vorbestellt habe, komme nicht zu der Mountquest für die Rüstung und zu Release wird die Quest entfernt. Habe ja ca 70€ bezahlt. Was hat das dann bitteschön mit den 13€ zu tun?
13€ sind für die Nutzung des Servers - der Grundpreis (Cover oder digital) von WoW oder einer Erweiterung das Geld für die Ware.
Nach einer Woche ist der Apfel längst gegessen oder faul.
Soviel zu
Ich find es lustig, aber gleichzeitig auch wieder traurig, wenn ich sehe, dass sich Leute, wie der TE über so etwas beschweren, obwohl es nichts an dem Item ändert, so wie du ja hier beschrieben hast.
Wenn man sich ja eh nur jede Stunde verwandeln kann, ist es doch egal, wie groß der CD darauf ist, wenn er nicht 1 Stunde überschreitet.
Hätte der TE ein Spielzeug mit 60 Minuten gekauft und es wären vertraglich 60 Minuten zugesichert, die auf 20 Minuten reduziert wurden könnte durch aus ein Schadensersatzanspruch einschlägig sein, sofern es keine (wirksame) AGB gibt, die das verhindert.
Ich würde mal den Support anschreiben und nachfragen.
Die AGB eines Unternehmens stehen nicht über geltendes Recht.
Da kann man erstmal reinschreiben was man will und nur weil man sie zugestimmt hat ist man ihnen nicht ausgeliefert.
Das ist prinzipiell richtig, dann müsstest du also der Meinung sein, dass sie gegen geltendes Recht verstoßen. Hältst du es für unmöglich, dass es Blizzard sich mittels AGB vorbehalten kann, solche marginalen Änderungen an virtuellen Gegenständen, die ihr Eigentum sind, vorzunehmen?
Willkommen bei Blizzards Spielzeug Philosophie wo jedes Spielzeug eine zufällige Dauer und Abklingzeit hat ohne Sinn. Soll ja alles nicht zuviel Spass machen und keiner den ganzen Tag mit einer Spielzeugverkleidung rumläuft… was wir seit Jahren können.
Die Verwandlung hält 20 Minuten lang an und bleibt im Kampf und nach dem Tod aktiv. Spielercharaktere können alle 60 Minuten verwandelt werden.
Soweit ich es nachvollziehen konnte, konnte man den Debuff per Befehlt entfernen und sich so erneut verwandeln, dass sowas ein Bug ist und defintiv entfernt wird, sollte jedem klar gewesen sein.
Das einzige was sich geändert hat ist, dass es kein ausnutzen mehr gibt und jeder die gleichen Regeln hat.
Einige haben das auch schon erklärt und dennoch wollen einge Ihr geld wieder haben, weil sie es nicht mehr buggen können, lul.
die zur Verfügung stehenden Mittel, den Raum, seine Zeit [gut, für etwas] ausnutzen
Die Defintion ist anders.
Wie dem auch sei, die Informationen zum Produkt stehen dabei. Es war daher nie vorgesehen, dass man dauerhaft Verwandelt sein darf mit dem Spielzeug.
Wollt ihr euch also tatsächlich weiter aufregen, weil Sie das ausnutzen behoben haben?
Kann man sehen wie man will.
Blizzard hat den Käufer aber nicht getäuscht oder die handhabung des Produkts geändert.
Ergo, rechtliche Grundlage auf „will Geld zurück“ ist nicht gegeben…
Der Akku bei einem neuen handy hält auch locker 24 Stunden, aber wenn der Knochen drei oder vier Jahre alt ist, dann springst du nur noch von Steckdose zu Steckdose.