Ungewollt gestreamt

Nein. Ich meine, dass nicht der Spieler im Chat spricht sondern sein Charakter.
Der Spieler gibt “Hallo” in seine Tastatur ein. Im Spiel aber erscheint “Superduperheld: Hallo”.
Somit hat die vom Spieler gespielte Figur eine Äußerung getätigt, nicht der Spieler -> die Figur hat ein Recht an dieser Aussage. :slight_smile:

Wer steuert denn den Charakter?

Meine Gedanken dazu:
Ein Pixelhaufen hat keine Grundrechte. Menschen haben diese .Steht auch in der Verfassung so oder so ähnlich denke ich.

Rechte über den Pixelhaufen hat wohl der Urheber.

Du kannst zwar den Charakter veranlassen, etwas zu sagen, für den Inhalt bist Du als Mensch/Spieler verantwortlich. Es gab und gibt “Chatsperren” für Leude, die sich zu weit aus dem Fenster lehnen. :grinning:

So muss Mittag machen. °winkt°

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Auch wenn quasi ein Charakter etwas im Chat schreibt, kommt es doch von einem Spieler. Jedenfalls meine Charaktere sprechen/schreiben nicht von selber - haben als sozusagen keine eigene Persönlichkeit/Intelligenz.
Somit ist einzig alleine der Mensch für das verantwortlich, was sein Charakter da schreibt und hat auch die Rechte an seinem Geschriebenem.

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Die Frage ist doch hier - welcher Mensch?
Der Char schreibt (und ggf. spricht. Sprechen sicherlich der Mensch hinter dem Char, aber in der Außenwirkung anonym und nicht als Person identifizierbar).

Und da liegt der Pfeffer im Hase - die Person hat ein Persönlichkeitsrecht, welches für das „Wort“ auch im StGB geregelt ist.
Die lässt sich aber m.E. nicht ohne weiteres auf einen Char protieren. Solange deine Person (und damit ist die RL Person gemeint) nicht ersichtlich ist, existiert dieses Recht nicht. Zumindest nicht in der Form der vorangegangenen Beiträge - „ich habe das uneingeschränkte Recht für meine Beiträge“. Hier muss man zwischen Realer- und Virtueller Welt unterscheiden.

Ohne persönlichen Bezug greift nicht das Recht auf Persönlichkeit im Sinne der oben aufgeführten Regelungen/Gesetzte.

Ich betone, dass ich ebenso verstecktes / heimliches Streamen nicht befürworte und mich dagegen ausspreche. Aber mit dem StGB bzgl. Persönlichkeitsrecht anzufangen ist m.E. nach keine Option, da diese Paragraphen diesen besonderen Umstand nicht berücksichtigen.

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Silverangelx und Tyryndar haben es ja schon oben erwähnt: Blizzard kann anderen Spielern das Streamen nicht verbieten und sie auch nicht dazu zwingen, das vorher bekanntzugeben, selbst wenn es natürlich für die anderen Mitspieler nett wäre, wenn sie dies tun würden.

Allerdings würde ich das Risiko doch eher als gering einschätzen, in eine derartige Situation zu kommen, trotz der Menge an Spielern, die WoW spielen.

Wer das Risiko komplett ausschließen will, muss eben seine Konsequenzen ziehen und auf Dungeonfinder & Co. verzichten und sich stattdessen eigene Gruppen aus Nicht-Streamern bauen.

PS: Wäre das aber nicht eigentlich ein Thema für das allgemeine Forum?

Es ging mir im ersten Sinne darum zu erfahren, was Blizzard dazu zu sagen hat. Aber ja für eine bessere und grössere Diskusion, wäre ein Theard im allgemeinen Forum besser geeignet.

Edit: Von mir aus kann gerne Jemand damit im allgemeinen Forum eine Diskusion starten.

So ist es. Und dann tauchen solche Sachen auf. :roll_eyes:

Sen´jin läßt hier wieder grüßen. :roll_eyes:

Da sieht man schön, das Leute die Inhalte der Threads nicht lesen.

Die können nur festlegen, ob ihr geistiges Eigentum in Streams / Youtube gezeigt werden darf.

Halte Dich an die Plattformbetreiber. Selbst auf Twitch gibt es ne Meldefunktion „urheberrechtlich geschützte Inhalte, Marken oder anderes geistiges Eigentum, das ihm nicht gehört“

Bin raus.

… und legen fest, ob PrivatServer mit Classic - WoW geduldet werden.

Wenn die Duldung vorbei ist, flattern da vielleicht Abmahnung durch die Gegend?

#Urheberschutz

:rofl:

Betrachten wir das ganze mit den im Chat geschriebenen Sätzen doch mal aus einer anderen Perspektive. Wenn mit dem Namen meines Chars nun im Chat Sachen mit strafrechtlich relevantem Inhalt gepostet werden, dann kann ich mich später auch nicht damit rausreden, dass ich das nicht gepostet habe, sondern der Char das war. Da habe ich mehr oder weniger zwangsweise das “Recht am geschriebenen Wort”. Nach meinem Rechtsempfinden gilt daher im Umkehrschluss, dass ich ebenfalls das Recht am geschriebenen Wort habe, wenn es strafrechtlich nicht relevant ist. Von daher denke ich, dass der Streamer sich hier strafbar gemacht hat. Aber selbst wenn dem nicht so sein sollte, alleine die Fairness und das allgemeine Miteinander gebietet es meiner Meinung nach in so einer Situation, dass der Streamer vor Beginn des Run auf den Stream aufmerksam macht und die Erlaubnis der Teilnehmer einholt.

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Ah du warst das :joy:

Hab dich gesehen, beim zweiten Boss hast du es echt ordentlich versemmelt :joy::joy:

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Da sich der Chat in WoW meiner Meinung nach in einem (evtl. noch halb-) öffentlichen Rahmen bewegt und nicht als Privat angesehen werden kann (ausgenommen evtl. Whispernachrichten) halte ich das Persönlichkeitsrecht hier für schwer anwendbar.
Im Zweifel müsste dieser Fall durch ein Gericht zu klären sein.

Es geht hier um persönlich Geschriebens in einer Gruppe mit begrenzten Anzahl von Personen. In dem Fall 5 Personen.

Jetzt kommt einer mit Öffentlichkeit. :rofl:

Gestreamt und angeprangert. :roll_eyes:

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Mit dem KunstUrheberGesetz dürfte alles gesagt werden. :yum:

Wie war das nochmal mit Dashcams? Ist auch ein öffentlicher Raum und dennoch verstösst das Aufnehmen gegen den Datenschutz.

Aber sicher kommt gleich wieder jemand ums Eck und erklärt uns, wie rückständig das dt. Recht doch in Bezug auf das Internet ist (was in gewisser Weise stimmt, aber nicht in dem Fall).

Laut AGB gehen mit deren Bestätigung sämtliche Eigentumsrechte unter anderem auch deines Chatverlaufes an Blizzard über. Ob das letzten Endes so rechtens ist: Siehe mein Zitat oben.

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Die Grundrechte und das Gesetz stehen über den AGBs eines Unternehmens.

Ich hebe es für Dich hervor. Bitte gern. :slightly_smiling_face:

Sobald sich sich Ermittlungsbehörden einschalten, werden mit Sicherheit alle Daten zu einer Person (Chatverlauf, Datum, Uhrzeit, Beteilgte) preisgegeben. Das Unternehmen wird kaum für Aussagen von Chattern geradestehen.

Es steht allerdings jedem frei, dieses Recht abzutreten, was über einen Vertrag, z.B. die AGB geregelt sein kann.
Aufgrund der Formulierung in den AGB könnte man argumentieren, dass der Chat in WoW eventuell vielleicht doch nicht als „privat“ zu verstehen ist.

Es ist allerdings müßig, darüber zu diskutieren, denn:

Letzten Endes können wir hier nur auslegen und vermuten, eine endgültige Entscheidung kann nur ein Richter fällen.

Nein. Einfach nein.

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Zitat aus deinem Link:

„Blizzard stellt im Rahmen des Battle.net-Services diverse Tools zur Kommunikation zwischen Ihren Figuren und den Figuren anderer Spieler bereit. Diese Kommunikations-Tools bilden (rechtlich gesehen) keinen elektronischen Kommunikationsdienst, daher sollten über diese Tools versandte Mitteilungen nicht als privat oder persönlich angesehen werden.

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Sollte, wollte… usw.

Ist somit kein Ausschluss, sondern eine Ermessensfrage. Recht und Gesetz haben nun mal Vorrang. Danke für deine Beiträge. :kissing_heart: