ich spiele mit meiner Freundin seit September WoW-Classic. Meine Freundin hat erst mit Classic angefangen, also noch nie ein Addon oder das Grundspiel erworben.
Mittlerweile interessiert Sie sich auch für Retail und da kam die Frage auf, ob wir beide denn noch von der Werbt-einen-Freund-Aktion profitieren könnten. In der Blizzard-Beschreibung zur Aktion steht, dass noch kein WoW-Account beim Geworbenen bestehen darf.
Frage: hat sie durch Kauf von Spielzeit (für Classic ja notwendig) ebenso damit einen WoW-Account dadurch indirekt „miterstellt“ oder wird ein solcher WoW-Account erst durch Kauf eines WoW-Produktes (derzeit BfA) erstellt?
Sie besitzt einen aktiven WoW-Account durch Classic.
Inaktiv bedeutet in dem Fall, dass der Account mehrere Jahre (glaub mindestens 24 Monate oder sowas, hab da aber keine Quelle zu, kann mich also täuschen!) keine Spielzeit haben darf damit er für RAF berechtigt ist.
Tut mir leid für euch aber so geht es dann leider nicht
Das Abo IST ein WoW-Produkt, da die Spielzeit als solches gilt und alle AddOns bis inklusive Legion enthalten sind in dem Abo.
LG
Koraya
Ja, das ist richtig. Da für Classic selbst keine Spielzeit gekauft werden kann, muss dafür eine „normale“ Lizenz herhalten.
Und die 24 Monate sind auch richtig:
Sie könnte sich zum Werben natürlich auch noch eine zweite WoW-Lizenz anschaffen, hätte dort dann aber keinen Zugriff mehr auf die bisher vorhandenen Classic-Charaktere. Da müsstest ihr also jetzt abwägen, was euch wichtiger ist: die Werbeaktion oder der bisher erreichte Classic-Fortschritt.
Das bezieht sich übrigens auf das Erstellungsdatum des Accounts. Der Account darf nicht vor länger als 7 Tagen erstellt worden sein, damit er geworben werden kann.
Selbst wenn er noch nicht bezahlt wurde. Nur für den Fall, dass hier noch jemand reinguckt mit der gleichen Frage.