Zwei GMs zwei unterschiedliche Antworten

Es wurde schon oft genug von Blauen empfohlen, ausschließlich Dinge in externen Tools zu nutzen, die maximal das können, was man auch mit ingame-Makros erreichen kann.

Insbesondere gilt der Grundsatz: Ein physischer Tastendruck darf nur zu maximal einer Aktion im Spiel führen.

Also ist alles, was zu mehr als zwei ingame-Aktionen führt (was insbesondere bei Schleifen naturgemäß zutrifft) nicht mehr erlaubt.

Anti-Afk-Makros sind also bereits unerwünscht, auch da sie in nicht erwünschter Form Spielfunktionen (hier: die afk-Erkennung) aushebeln.

Soso. Das erkennen von regelmäßigen Eingabe-Mustern hälst Du also für eine unmögliche Aufgabe für eine Anti-Bot-Software.

Na wenn Du meinst.

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Jo, es haben zwei GM jeweils unterschiedliche Antworten gegeben. Da darf es dann nicht verwundern, wenn man verunsichert ist und nochmal nachfragt. Diese Antwort ist dann nämlich keine, wenn man nicht weiß, welche stimmt.

Insofern finde ich nicht, dass es zuviel verlangt wäre, wenn jetzt einer hier schreiben würde „Der erste GM hat korrekt geantwortet.“ oder „Der zweite GM hat korrekt geantwortet.“

Was hat das mit juristischer Beratung zu tun? Blizzard hat Richtlinien. Und mit der Argumentation hätten schon die anderen beiden, die der TE erwähnt hat, ihm keine Antwort geben dürfen. Haben sie aber getan. Der eine sagt „ja“, der andere „nein“.

Somit kann auch hier jemand entsprechend des Regelwerks von Blizzards zur Aufklärung, welcher GM nun Recht hatte, beitragen. Oder mitteilen, dass im Grunde keiner der beiden „Recht in dem Sinne“ hat, weil „aus Gründen“.

Das ist Äpfel mit Birnen…

Ich kann hier leider die beiden widersprüchlichen Texte nicht lesen, die angeblich die beiden GMs geschrieben haben.

Vielleicht hat der TE ja nur allgemein nach Dingen gefragt, die Antworten jedoch völlig falsch verstanden?

Vielleicht hat er ja auch überhaupt keine entsprechende Antwort erhalten, und versucht nur, hier in diesem Thread eine konkrete Aussage zu bekommen?

Steht doch im Eingangspost:

Das ist jetzt für das, was ich geschrieben und kritisiert habe inwiefern relevant? Es war jemand hier, hat offensichtlich in den Thread reingeschaut, aber dennoch nichts dazu beigetragen, was hilfreich gewesen wäre, egal in welcher Weise.

Das ist reine Spekulation deinerseits und ebenfalls für meinen Punkt nicht wirklich relevant.

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Da steht nur, das der TE (der übrigens nur genau diesen einen ersten Beitrag hier im Forum verfasst hat, und sich ansonsten nie wieder geäußert hat) behauptet, zwei verschiedene Antworten erhalten zu haben.

Gibt es denn irgend eine Bestätigung dafür, dass der TE WIRKLICH zwei gegensätzliche Antworten erhalten hat?

Gibt es denn überhaupt eine Bestätigung (zum Beispiel durch GMs) dazu, dass zwei GMs mit dem TE über dieses Thema geschrieben haben?

Mit anderen Worten: Im Internet kann man alles mögliche schreiben und behaupten.

Auch nochmal für dich, der Client und Warden sieht jedes mal nur einen physischen Tastendruck weil die Eingabe über den Tastatur-Treiber geschieht.

Auch als Mensch schafft man regelmäßige Eingabemuster von 2.5 Sekunden und kann abwarten. Nach der Definition wäre es auch dann bereits ein Bot wenn man als Spieler davor sitzt und regelmäßig alle 2.5 Sekunden eine Taste drückt.

Egal, einfach noch mal drüber nachdenken.

Alles Spekulation deinerseits. Und nochmal:

Was genau hat das jetzt mit dem zu tun, was ich gefragt und kritisiert habe? Kontext und so…

Nochmal für dich. Wir reden hier von dem was erlaubt ist, nicht was bewiesen werden kann.
Erlaubt sind solche Makros eben nicht. Da gilt das erwähnte Prinzip
„Ein physischer Tastendruck darf nur zu maximal einer Aktion im Spiel führen“

Ob man sich nun darauf verlässt, dass das Blizzard nicht nachweisen kann ist nicht Thema. Ein solcher Regelverstoss wäre jedem selbst überlassen. Aber verboten ist es eben, Beweisbarkeit hin oder her, trotzdem.

Der Mensch schafft es nicht exakt (!) alle 2500ms wie die Software. Aber ob das überprüft wird, ob die Latenz das überdeckt… gut möglich das es nicht nachweisbar ist. Aber das ändert nichts daran das es nicht erlaubt ist.

Mach du das bitte. Verboten heißt nicht nachweisbar. Es ist sehr gut möglich das du mit der Nachweisbarkeit recht hast, leugne ich ja gar nicht.
Aber viele halten sich auch an Regeln die ev. nicht kontrolliert werden können.

Nimm als andere Beispiel Accountsharing. Wenn ich da meine Frau spielen lassen würde könnte Blizzard das auch meist nicht nachweisen. Verboten wäre es aber eben trotzdem.

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Mensch schafft es aber nicht, eine Stunde lang konstant nach nachzu exakt 300,0 Sekunden die Leertaste zu drücken.

Mensch wird relativ schnell müde, und drückt die Leertaste in 98, 278, 10, 15, 222 Sekunden-Intervallen, dreht mal den Char und macht andere Dinge.

Mustererkennung (hier ist damit das Muster einer zu regelmäßigen Eingabe gemeint) sind für Computer sehr einfach zu erkennen.

Und ja, auch ein scheinbar „zu zufälliges“ Muster ist erkennbar, wer also meint, einen Afk-Bot mit Zufalls-Pausen würde eine Mustererkennung austricksen können, der ist in der IT im Stand der 70er Jahre stehen geblieben.

Die Unterscheidung zwischen „menschlichen“ Reaktionen und „maschinellen“ Reaktionen an Eingabe-Geräten ist viel einfacher, als viele glauben.

(Ich habe beruflich seit > 5 Jahren unter anderem auch mit maschineller Muster-Erkennung zu tun, ich weiß also, was da so alles geht…)

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Ganz einfach:

Es gibt in dieser Hinsicht nichts neues von den Blauen zu berichten.

Einfach in die Nutzungsbedingungen schauen, und Du erkennst, das Botting (egal mit welchem Tool und wie simpel der Bot auch sein mag) nach wie vor nicht erlaubt ist.

Und wenn man dann noch sieht, das der TE nur genau ein einziges Post bisher verfasst hat, kann jeder, der schon ein paar Jährchen dabei ist, 1 und 1 zusammenrechnen, aus welcher Richtung wohl der Wind wehen könnte.

Du dichtest jetzt dem TE irgendwelche Sachen an, die so sein können aber nicht müssen.

Dort, wo ich das von mir weiter oben genannte Zitat gefunden habe, gab es auch andere Zitate, die zwar kürzer waren, aber sich auch allesamt unterschieden haben. Die einen hatten eine Antwort eines GM, dass es erlaubt wäre. Die nächsten, dass es nicht erlaubt wäre. Ich habe lediglich diesen einen Fall zitiert, weil das die inhaltlich längste Antwort war, die erteilt wurde und sie eine Antwort enthielt, die nachvollziehbar klingt und auch erst mal dem entspricht, was in den Nutzungsbedingungen so steht.

Dieser Thread beinhaltet jetzt nun mal den Eingangspost, der besagt, der TE hat zwei unterschiedliche Antworten gekriegt. Wenn man ein klein wenig googled, findet man heraus, dass das scheinbar ein Standardproblem ist, und da schon öfter unterschiedliche Aussagen dazu kamen.

Wenn jetzt ein TE also fragt, welche Aussage nun richtig ist oder auch einfach nur grundsätzlich auf Nummer sicher gehen will und wissen möchte „erlaubt“ oder „nicht erlaubt“ und ein Blauer hier schon im Thread war, hätte er in irgendeiner Weise reagieren können.

Und darum ging es mir. Er war hier, er hätte irgendwas beitragen können.

„GM 1 hat Recht.“
„GM 2 hat Recht.“
„Wir können hierzu aus Gründen keinen Angaben machen.“
„Bla, weil Baum.“

Somit bleibe ich dabei: was auch immer du dir bezüglich des TE zusammen spekulierst ist für meinen angesprochenen Kritikpunkt völlig unerheblich. Ich beziehe mich dabei lediglich auf das, was im Eingangspost steht gepaart mit dem, was ich selbst dazu per google-Suche gefunden habe (was sich mit dem deckt, was der TE als eigene Erfahrung geschildert hat).

Daher, egal wie oft du das noch bringst, deine Zweifel sind für meinen Punkt völlig irrelevant, weil Kontext… und nochmal erklär ich es jetzt nicht.

…und das einzige, was im Zweifel von Relevanz ist, steht in den Nutzungsbedingungen.

Ja und? Gestehe doch Leuten zu, dass sie vielleicht mit der Menge Text überfordert sind, sich bezüglich der Formulierungen etwas schwer tun oder sonst aus Gründen unsicher sind und lieber noch mal nachfragen. Wo ist da jetzt das Problem?

Zumal wir ganz genau wissen, dass die Nutzungsbedingungen nicht immer komplett zuverlässig sind, da z.B. auch die Multiboxer-Software unter 3rd-Party-Programme fällt, die grundsätzlich zwar verboten sind, jedoch nicht in den von Blizzard erlaubten Einzelfällen.
Es ist doch überhaupt nichts verkehrt daran, zu hundert Prozent wissen zu wollen, was nun Sache ist.

Richtig.

Dazu müßte man erstmal wissen, was denn der TE genau mit AHK automatisieren möchte.

Dann könnte ja vielleicht auch ein Blauer mal ganz konkret sagen, ob das dann so in Ordnung oder doch eher suboptimal für das Weiterbestehen des Accounts ist.

Also Thorgar: Was hattest Du vor (aber hast es bis jetzt noch nicht praktisch umgesetzt, weil Du die Zustimmung abwarten möchtest)?

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so lange es noch immer ein makro gibt um ausloggen durch afk in der offenen welt (also außerhalb von Ruhezonen) zu vermeiden braucht den doch eh keiner :wink:

Wie schon erwähnt ich hab die Beweise, ich kann sie hier nur nicht Anhängen, und es ist mir ehrlich gesagt zu blöd geworden hier drin. ^^

Aber um es mal anders zu Formulieren, das war definitiv ein Fehler meinerseits da ich es anfänglich falsch Formuliert habe, der zweite GM hat nicht direkt „Nein“ gesagt nur „er kann nicht pauschal sagen das es erlaubt ist“.

Ich habe darüberhinaus einfach mehr Recherche betrieben und weiß nun die korrekte Antwort.

Ich muss alle enttäuschen die meinen oder Behaupten AHK sei Verboten, es ist definitiv nicht Verboten es kommt auf das jeweilige Script an das man benutzt.

Wie schon desöfteren gesagt… verboten ist was nicht mit in game Scripten machbar wäre. Zumindest sofern es um ganz normale Scripte geht.

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Ja das ist auch nicht so ganz richtig, z.B. habe ich das jetzt einfach damit gelöst das ich mir eine Razer Maus geholt habe und das Zeug was ich machen wollte nun per Razer Synapse mache was vom GM bestätigt wurde das es ok ist.

Finde es nur ziemlich affig das es durch bestimmte Hardware/Peripherie erlaubt ist.

Geht dabei nicht einmal um Automatisierung von Abläufen.

Hallo Ihr Lieben,

das ist ja eine sehr ausgiebige Diskussion hier.

Grundsätzlich hat Blades schon recht (Danke für die Erklärungen hier).

Wir geben in der Regel keine festen Zusagen, welche Programme erlaubt oder verboten sind.

Genauso geben wir auch keine Erklärung, was wir nachvollziehen können und was nicht.

Aus dem Paragraph 1.C und 4 aus der EULA kann man die Faustregel ableiten:

Programme oder Tools von Dritten, die nicht ausdrücklich von Blizzard genehmigt wurden, sind verboten.

Gruß

~valdra