Nein, Accountsharing ist nicht erlaubt und ein absolut eindeutiger Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.
Es ist nicht möglich, einen Account auf legale Weise zu kaufen, da dieser immer auf exakt eine natürliche Person registriert sein muss und auch nur diese eine Person auf den Account zugreifen darf. Eine Änderung der Person, auf die ein Account registriert ist, ist komplett unmöglich.
So steht bspw. in den Nutzungsbedingungen:
B. Lizenzgewährung. Sofern Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und diese einhalten, gewährt und überlässt Blizzard Ihnen folgende beschränkte, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform und von Spielen, vorbehaltlich der in Abschnitt 1.C unten dargelegten „Lizenzbeschränkungen“:
[…]
iii. Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben, nicht übertragen.
Ja, im Falle eines „Accountverkaufs“ sollte dieser wahrscheinlich gesperrt werden, allerdings ist in den Nutzungsbedingungen in Bezug auf den Entzug dr Lizenz immer nur von „kann“ die Rede, nicht von „muss“. Blizzard wird dir auch niemals mitteilen, was mit diesem Account passiert ist oder passieren wird - das ist eine rechtliche Sache zwischen dem eingetragenen Besitzer des Accounts und Blizzard, was dich als außenstehende Person überhaupt nichts angeht.
Du hast somit also über einen längeren Zeitraum rechtswidrig den Account einer anderen Person genutzt, ganz egal, ob du dafür Geld bezahlt hast oder nicht. Da du somit niemals einen Vertrag mit Blizzard bzgl. dieses spezifischen Accounts hattest, gibt es da auch überhaupt keine Grundlage, aufgrund derer du selbst irgendwelche Rechte hättest.
Du könntest höchstens versuchen, zivilrechtlich gegen den Verkäufer selbst vorzugehen, da dieser etwas verkauft hat, was er rechtlich nicht hätte verkaufen dürfen.