Zweitaccount und Accountsharing

Ich bin da kein Fachmann, aber ich kann mir kaum vorstellen das Blizzard nicht in der Lage sein soll automatisch zu erkennen ob sich der selbe Accounts von verschiedenen IPs in „unrealistischen“ Abständen einloggt.

Wie viele Spieler mit Holzhammer braucht man um eine Reaktion des neuen Meldesystems auszulösen?

Das neue System (scheind) Banns zu initiieren wenn eine bestimmte Anzahl von Meldungen für die betreffende Person gemacht wurden.
Erst im nachhinein, im Fall eines Bannwiderspruchs, scheinen die Fälle nicht automatisiert überprüft zu werden
In den nächsten Tagen ist stark damit zu rechnen das die TOS nicht eingehalten werden aus den selben Gründen wie bei Mr Smith damals.

Das schon. Aber das geht nun schon eher in Richtung „Es wird aus China gespielt“. Da wird imho schärfer hingesehen. Ob ein IP Wechsel von Bonn nach Koblenz oder so immer nachweisbar ist… keine Ahnung!

Afaik ist diese Aussage nur bzgl. der Chatbanns korrekt.

Ich denke allerdings schon das Blizzard da sensibilisiert ist, der heutige Game Director hat ja durchaus „Erfahrung“ mit dem „Scarab Lord“ :wink:

Mir wurde berichtet das es im PvP bei vermehrten Nichtteilnahme Meldungen auch funktioniert. Das ist aber nur hören sagen.

Mit oder ohne Accountsharing? :wink:

Das er dafür sensibilisiert ist, ist mir durchaus bewusst.
Man hat sich das ganze ja nicht umsonst nachträglich immer weiter aufgewertet (inklusive einem eigenen Feiertag :partying_face:) und dafür gesorgt das es für andere nicht zugänglich bleibt.

Korrekt. Aber da geht es nicht um Banns sondern nur um kicks. Aber ja, die erfolgen alleine anhand der Meldungen.

is doch eh wie es ist, spielst net nach der laune des bgs wirst eh rausgevotet, toles sysrem von blizz

Ich mach mal einen Sicherheits-Quote…

das ist so ziemlich der einzige Teilsatz, der stimmt.

Handel mit Accounts ist von Blizzard nicht gewünscht.

Wenn Du also einen Account von einem anderen Spieler erwirbst, so hast Du (wie Du völlig richtig schreibst) absolut null Rechte, da Du damit gegen die von Dir bestätigten Nutzungsbestimmungen verstoßen hast.

Wenn Du glaubst, betrogen worden zu sein, so kannst Du ja zivilrechtlich gegen den anderen Spieler vorgehen. Du hast seine Bankverbindung, und damit die Kontaktdaten.

Ich bin sehr gespannt, wie dieser Rechtstreit ausgehen würde…

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Selbst Schuld wenn du einen Account kaufst…?
Würde mal sagen, dass es wen Richtiges getroffen hat.

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Das ist, gelinde gesagt, Quark.

Mich würde ja aber tatsächlich sehr interessieren, wie du versuchst diese „Fakten“ zu belegen. Magst du uns da eventuell aufklären? :slight_smile:

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Nein, Accountsharing ist nicht erlaubt und ein absolut eindeutiger Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen.

Es ist nicht möglich, einen Account auf legale Weise zu kaufen, da dieser immer auf exakt eine natürliche Person registriert sein muss und auch nur diese eine Person auf den Account zugreifen darf. Eine Änderung der Person, auf die ein Account registriert ist, ist komplett unmöglich.

So steht bspw. in den Nutzungsbedingungen:

B. Lizenzgewährung. Sofern Sie den Bestimmungen dieser Vereinbarung zustimmen und diese einhalten, gewährt und überlässt Blizzard Ihnen folgende beschränkte, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform und von Spielen, vorbehaltlich der in Abschnitt 1.C unten dargelegten „Lizenzbeschränkungen“:

[…]

iii. Sie dürfen Ihre Rechte und Pflichten, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben, nicht übertragen.

Ja, im Falle eines „Accountverkaufs“ sollte dieser wahrscheinlich gesperrt werden, allerdings ist in den Nutzungsbedingungen in Bezug auf den Entzug dr Lizenz immer nur von „kann“ die Rede, nicht von „muss“. Blizzard wird dir auch niemals mitteilen, was mit diesem Account passiert ist oder passieren wird - das ist eine rechtliche Sache zwischen dem eingetragenen Besitzer des Accounts und Blizzard, was dich als außenstehende Person überhaupt nichts angeht.


Du hast somit also über einen längeren Zeitraum rechtswidrig den Account einer anderen Person genutzt, ganz egal, ob du dafür Geld bezahlt hast oder nicht. Da du somit niemals einen Vertrag mit Blizzard bzgl. dieses spezifischen Accounts hattest, gibt es da auch überhaupt keine Grundlage, aufgrund derer du selbst irgendwelche Rechte hättest.

Du könntest höchstens versuchen, zivilrechtlich gegen den Verkäufer selbst vorzugehen, da dieser etwas verkauft hat, was er rechtlich nicht hätte verkaufen dürfen.

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Das sind doch alles nur „alternative Fakten“ getreu dem Staatsoberhaupt, welches trotz ~30 Niederlagen vor Gericht noch immer von Wahlbetrug spricht und dies auch mit Fakten belegbar wäre … nur komischerweise noch immer nicht einen Beleg beibringen konnte.

Ich würde mich nämlich auch gerne selbst boosten und unterstützen um schneller zu leveln, auch einiges an Gold rübertraden usw.

Hallo, gibt es ein offizielles Statement von Blizzard, ob das eigene Boosten und das Gold traden vom Zweit- auf den Mainaccount erlaubt ist?

Die Frage aus dem Ausgangspost blieb für mich noch unbeantwortet :slight_smile:
Ich danke euch schon einmal für die Rückmeldungen.

Ist beides erlaubt.

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und wie sieht es damit aus wenn man für ein kumpel der in einer sehr guten dungeon woche 2 wochen nicht spielen kann und man nur für ihn ksm holt als einen netten grund ihm zu helfen

also nicht das ich es gemacht habe sondern als eine frage vorraus weil ich ihm echt gerne helfen würde

Hi,

Nicht gestattet. Ohne Wenn und Aber.

trollische Grüße,
Cerka

:sauropod: :scream_cat:

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Was die Obrigkeit nicht weiß, macht sie nicht heiß. Wie im echten Leben auch. :male_detective: