Diablo 4, Steam-"Version", Account-Verbindung - Lizenzfragen, etc

Moin,

nachdem ich mit meinen (Nach-)Fragen zu oben genannter Konstellation beim Blizzard-Kundendienst keine (oder keine fragebezogenen) Antworten mehr erhalte und dafür auf Foren oder Steam/Valve verwiesen werde, will ich einmal hier im Forum mein Glück versuchen:

Vielen Dank für die ersten Erläuterungen, die nun aber bei mir doch noch einige weitere (Nach-)Fragen hinsichtlich der technischen Hintergründe aufgeworfen haben:

a) Wenn die beiden vertriebsplattformspezifischen „Versionen“ von Diablo IV für die Launcher tatsächlich so strikt voneinander getrennt sind, dass Downloads/Updates nur mit dem Launcher bzw. der Infrastruktur derjenigen Vertriebsplattform durchgeführt werden können, über die die Spiellizenz erworben wurde, aber dennoch zumindest erwartungsgemäß alle Spiellizenzen von BattleNet/Blizzard verwaltet werden, gehe ich dann richtig in der Annahme, dass dies über entsprechende (zusätzliche) Flags/Markierungen in der Lizenzendatenbank realisiert wird, um das Spiel dann ggf. in Launchern der anderen Vertriebsplattformen (idealerweise) auszublenden?

b) Ich nehme an, dass zumindest die heruntergeladenen Spielclients vollständig identisch sind (zumal auf beiden Vertriebsplattform gleichermaßen die überwältigende Masse der Spieler Windows-Nutzer sind), und dementsprechend auch ingame „beide“ identische Spielclient(s) hinsichtlich beispielsweise der Integration der Battle.net-Freundesliste und zugehöriger Chat-, geschweige denn gar Gruppenspielmöglichkeiten uneingeschränkt sind, oder?
(Auch aktuell starte ich die WoW- und D3-Spielclients direkt in selbstkonfigurierter Wine-Umgebung, ohne Umweg über den BattleNet-Launcher; bei Steam/Valve hätte ich bei Problemen deren eigenes, professionell gepflegtes Wine-Derivat „Proton“ als Fallback, während ich bei Blizzard bestenfalls auf User-Foren hoffen dürfte).

c) Was würde passieren, wenn - beispielsweise in temporärer geistiger Umnachtung oder blinder Verbindungentrennungswut - versehentlich die Verbindung der beiden Accounts bei Steam/Valve und BatttleNet/Blizzard getrennt würden? Das Spiel würde sich wohl mangels überprüfbar vorhandener Spiellizenz nicht mehr spielen lassen (oder?!). Wessen Kundendienst wäre ggf. für eine Überprüfung der Legitimität (z.B. Kaufnachweis) und der etwaigen Wiederherstellung der Spiellizenz zuständig?
Oder wird die Spiellizenz beim Erwerb über Steam in der Lizenzendatenbank von Blizzard quasi mit dem Steam-Account, über den der Lizenzkauf getätigt wird, fest verdongelt, und bleibt so auch über Account-Verbindungstrennungen hinweg (inaktiv) erhalten? …und würde automatisch wieder aktiv (Diablo IV damit wieder spielbar), sobald der richtige (=„verdongelte“) Steam-Account wieder mit dem BattleNet-Account verbunden ist?

d) Vermute ich richtig, dass in den vergangenen Monaten schon vereinzelt über Twitch und/oder Amazon Prime erlangte Belohnungen/„Beute“ für Diablo IV, die an meinen BattleNet-Account geschickt wurde, auch in einem über Steam bezogenem Diablo IV zur Verfügung stünden?

e) Wie würde sich ein über Steam erworbenes Diablo IV bei Käufen zukünftiger Erweiterungen (oder sonstiger virtueller Güter) über den BattleNet-Shop verhalten? Wären diese überhaupt möglich, oder dann nur ausschließlich über Steam?

Zum Hintergrund (falls von Interesse): Nach fast sechsjähriger, technisch bedingter Zwangspause (Einstellung der D3D9-Unterstützung, evtl. auch des 32bit-Clients; später noch nichtvorhandene Vulkan-fähige GPU) habe ich erst Anfang letzten Jahres WoW und D3 wieder auf meinem System zum Laufen gebracht. Betriebssystem war/ist Debian 11/Bullseye (jetzt 12/Bookworm), ohne debianfremde Repositories. Wine kam aus den Backports, dazu Winetricks (für DLLs etc.), aber kein Lutris oder Ähnliches. Wie gewohnt ließen sich die Spielclients von WoW und D3 relativ unproblematisch ausführen, mit nur wenigen notwendigen Wine-Anpassungen über Winecfg und Winetricks. Das größte Problem war wie schon gewohnt der BattleNet-Launcher, den ich trotz knapp einwöchiger Zeitver(sch)wendung nur in einer Version von 2019 wenigstens so weit zum Laufen bringen konnte, dass ich zumindest die Spielclients für WoW und D3 runterladen und updaten kann. Aktuellere Versionen - zuletzt Ende Februar getestet - habe ich nicht einmal ohne sofortigen Crash starten können. Kurz: Ich HASSE den BattleNet-Launcher!
Natürlich kennt ein BattleNet-Launcher von 2019 noch kein u.a. Diablo IV, weshalb es für mich bisher überhaupt kein Thema war. Nachdem ich nun aber zufällig auf die Existenz der Steam-„Version“ von Diablo IV aufmerksam wurde (bis heute abend sogar im Sale), erwäge ich - schon aus technischer Neugier - einen Kauf.

Du schreibst unglaublich kompliziert-formulierte Anfragen, Student? Informatiker? Mathematiker? :smile: D Kurz und knapp:

Du verbindest den Bnet-Konto mit Steam. Steam startet das Spiel ohne den Bnet-Launcher zu starten. Deine Freundesliste ist ingame verfügbar. Wie das mit Linux ist, weiß ich allerdings nicht. :wink:

Hallöchen,

mein Vorredner beschreibt Deinen Wall of Text punktgenau. Dennoch versuche es mal
a) was technisch im Hintergrund ist doch völlig egal.
Startet man diabloiv.exe der BNet Version startet der Bnet-Launcher.
Startet man die exe der Steam Version, startet der Steam Client.
Warum? Durch das Einloggen in den Launchern loggt man sich auf der jeweiligen Plattform ein und legitmiert sich dadurch.

b)Wie kommst Du auf diesen Gedanken? Weil evtl. die Dateien den gleichen Dateinamen haben? Das ist blanker Zufall. Die Verzeichnisstruktur ist durchaus eine andere.

c) Im Zweifel: S h i t happens und hoffen.

d) Starte das Spiel, dann weißt Du es.

e) Willst Du im Bnet das Addon kaufen und Du hast aber die Steamversion, dann sagt Dir der Launcher, dass Du das Grundspiel nicht besitzt. Das Gleiche gilt auch anders herum. Das sieht man im bnet in der Kontoverwaltung bzw. bei Steam in der Bibliothek.

Nur (EM-)Rentner und autismusspektral spätdiagnostiziert (Attest auf Asperger-Syndrom, kurz vor Abschaffung), und dementsprechend lebenserfahren mit der hohen „Kreativität“ neurotypischer Kommunikationsempfänger bei der böswilligen Fehlinterpretation des tatsächlich Verbalkommunizierten. Es hilft daher als präventive Gegenmaßnahme, dem neurotypischen Kommunikationsempfänger durch möglichst präzise formulierte (Verbal-)Kommunikationssendung möglichst wenig Raum für (glaubwürdige) „Fehlinterpretion/Missverständnisse“ zu lassen. :stuck_out_tongue:
Vor Aufkommen ersten Eigenverdachts habe ich aber in der Tat - hauptsächlich des Papieres wegen - über eine Umschulungsmaßnahme des Arbeitsamts eine Erstausbildung zumindest zum Fachinformatiker abgeschlossen. :wink:

Mit Linux sollte es wie unter Windows sein, da hier nur die normale Windowsversion über eine Kompatibilitätsschicht (Wine bzw. Proton) ausgeführt wird. :wink:
Mein Frage zielte hier daher eher auf etwaige Unterschiede im Code des/der eigentlichen (Windows-)Spielclients (nicht der Launcher!) ab, da Blizzard bzw. dessen Kundendienst die Battle.net- und Steam-„Versionen“ sogar als verschiedene (sic!) „Plattformen“ bezeichnet/behandelt, und ich schon verschiedentlich über angebliche Probleme beim Crossplay las. Wenn die (Windows-)Spielclients selbst aber die gleichen sind, unabhängig vom verwendeten Launcher, dürften hier kaum irgendwelche Probleme beim Gruppenspiel mit anderen PC-Spielern zu befürchten sein; beispielsweise mit meiner Schwester und ihrer BattleNet/Windows-Version.
(Eigentlich sollte es ja nicht einmal mehr bei den Konsolen-Versionen - von ggf. betriebssystemspezifischem Kram bei den Konsolen abgesehen - große Code-Unterschiede geben (müssen), da hardwaremäßig auch aktuelle XBox- und Playstation-Modelle (wie auch das Steam Deck) auf „normalen“ Zen2-basierten AMD-APUs(/SoCs) basieren, mit lediglich kundenspezifischen Modifikationen insbesondere am Speichercontroller.)

Naja… Kenntnis des technischen Hintergrunds erlaubt nicht selten auch umfangreiche Prognosen darüber, was ggf. im Vordergrund (wahrscheinlich) zu erwarten ist… und erübrigt damit dann zuweilen auch das mühsame Abfragen jedes möglichen (oder zumindest relevanten) Vordergrund-Einzelszenarios… :wink:

Idealerweise würde ich mich im direkt gestarteten Spielclient selbst einloggen wollen (wahrscheinlich mit Battle.net-Accountdaten), ohne Umweg über egal welchen, mit subjektiv unnötigem Unfug überfrachteten Launcher; so wie auch aktuell bei WoW und D3. Früher (2017) ging das noch mit „-launch“-Parameter, heute über „Wow.exe -uid wow“ bzw. „Diablo III64.exe -launch -uid diablo3_dede“ im „x64“-Unterverzeichnis des jeweiligen Spielclients. Den Launcher starte ich nur für Updates, wenn der Spielclient dies verlangt.

Weil ich mir keinen vernünftigen (technischen) Grund vorstellen kann, warum dem nicht so sein sollte bzw. warum man sich sogar die Mühe verschiedener (Windows-)Spielclients machen sollte; es sei denn, man möchte absichtlich und aktiv verhindern, dass Windows-User, die ihre D4-Spiellizenz über BattleNet/Blizzard gekauft haben, zusammen mit Windows-Usern spielen können, die ihre D4-Spiellizenz über Steam/Valve erworben haben (Stichworte „Plattformen“ und „Crossplay“). Wie gesagt, technisch wohl unnötig und auch unwahrscheinlich, aber gelegentlichem Vernehmen nach muss man beim Blizzard von heute angeblich mit allem rechnen… :wink:
(Hier spielt auch Frage a) hinein. Es wäre ja z.B. technisch möglich und subjektiv sinnvoll(/ideal?), wenn bei Start über den Steam-Launcher bei Blizzards Prüfung der Spiellizenz über etwaige entsprechende Flags in der Lizenzdatenbank getriggert wird, dass diese Spiellizenz (notwendigerweise) die (Ingame-)Kommunikations- und Spieleserver-Infrastruktur von Battle.net(/Telia?)/Blizzard (uneingeschränkt?) nutzen darf, jedoch für die extrem netzwerklastintensiven Downloads/Updates des/der Spielclients auf die Infrastruktur von Steam/Valve (bzw. der sonstigen „Plattform“) zu verweisen ist. Anderenfalls wäre es unnötig/unsinnig, dass man auf Nicht-Blizzard-„Plattformen“ überhaupt zusätzlich einen Battle.net-Account benötigt.)

Präventive, sinnvoll mögliche Risikominimierung ist besser als spätere lediglich noch Hoffnung, wenn das Kind ggf. bereits im Brunnen liegt… evtl. sogar mit letalem Genickbruch. :wink:

Zugegeben eine vergleichsweise nachrangige Fragestellung, dennoch subjektiv nicht uninteressant. :wink:

Ok, also anscheinend ein Shop-Lock-in; und wohl keine Möglichkeit, beispielsweise eine über Steam erworbene Spiellizenz mit Battle.net-Guthaben über Battle.net-Shop oder etwaige Ingame(/Platin?)-Käufe zu erweitern.

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