Ist es erlaubt seinen blizzard account zu verkaufen?

Da bin ich bei Dir, total, aber es ufert halt meistens aus und das was dort kommt sind Dinge die jemand einfach mal in den Raum stellt, am Ende nicht relevant, führt meist nur zu Streit ähnlichen Massenposts. Gerade so sensible Themen sollten wohl eher über einen Support geklärt werden oder eben extern via Anwalt, Rechtsstellen die da offiziell was zu sagen können. Hier schreiben zich beliebige Spieler von uns ihm halt irgend etwas, löst aber letztendlich nicht tatsächlich sein Anliegen. Kurze Ratschläge Okay, Beispiel wende Dich eher an den Support, aber das sollte dann auch genügen.

Aber klar jeder hat hier natürlich sein Recht zu schreiben. Ich wollte das damit nicht verbieten. Da ist wenn dann Aufgabe von entsprechenden Blizzard Mitarbeitern.

Natürlich interessiert sie dass, da sie, wenn sie den deutschen Markt bedienen/hier verkaufen wollen, sich eben auch an unsere (europäischen) Gesetze halten müssen.

22 Beiträge sind doch sehr übersichtlich, im Vergleich wie die anderen Threads hier gewöhnlich laufen.

Der Support würde ihm:ihr die Antwort geben, aber alle anderen wüssten es trotzdem nicht.

Soll dann jeder einzelne den Support anschreiben? Das hat welchen nutzen?

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Nö. Aber ich sagte ja schon, steht jedem frei einen Anwalt diesbezüglich zu konsultieren :slight_smile:

Warum fragst du das überhaupt? Kuck bei Ebay und Co rein, verkauf den Account - ob er irgendwann danach gebannt wird ist ja dann nicht mehr dein Problem.

Von meinem Bruder wurde mal der Acc (bei einem anderen Spiel) geklaut.

Nach paar Jahren wollte er dann wieder spielen, hat den Support kontaktiert und konnte verifizieren, dass es wirklich sein Account ist. Hat ihn also zurückbekommen.

Derjenige, welcher den Account zwischenzeitlich besaß, hat in der Zeit skins usw. gekauft (ordentlich reingecasht) gehabt. Mein Bruder durfte die behalten. Hahahha.

:thinking:

:thinking: :thinking:

:joy:

Deswegen immer alles in physischer form kaufen. Niemals nur die Lizenzen kaufen, so darfst du deinen acc nicht verkaufen. Aber mal so neben bei gesagt, es kommt selten bis nie raus ob ein acc gekauft wurde. Wenn du da nur d4 drauf hast, kannst du so mit maximal 50€ für deinen Account rechnen. Die Charaktere sind nichts wert nach dem patch und zusätzlich sind die ab morgen nonladder und dann sowieso nichts mehr wert.
Hättest du das game in physischer form, hättest du natürlich das Recht dieses spiel weiter zu verkaufen. Du hast es gekauft und es ist somit dein eigentum. Anderes leider bei der Lizenz, da leihst du dir das spiel quasi immer nur solange deine Lizenz aktuell ist.

Also, wir sollten jetzt mal einige Dinge richtig stellen:

  1. Ein Anbieter kann Accounts sperren lassen, wenn Spieler gegen die AGB verstoßen
  2. Man verkauft keinen Account, sondern die Zugangsdaten zum Account. Der Account bleibt auch nach dem Verkauf Eigentum des jeweiligen Unternehmens

Juristisch kann also ein Verkauf nicht angefochten werden, genauso wenig können Schadensersatzansprüche des Käufers weder gegen den Verkäufer, noch gegen das Unternehmen geltend gemacht werden, da der Käufer Zugang zu den AGB hat, und diese bei der Installation des Clients, der in diesem Fall erforderlich ist, zugestimmt hat.
Es kann nur zu einem Rechtstreit kommen, wenn es sich um einen Betrug handelt, beispielsweise, wenn der Verkäufer falsche Zugangsdaten schickt oder sich den Account nach einem Tag wieder zurück holt.

Grob zusammen gefasst: Juristisch ist ein Verkauf seiner persönlichen Daten (was es in diesem Fall ist) legal. Die Spielregeln legt jedoch der Betreiber fest. Und wenn dieser festlegt, dass ein Account nicht durch Dritte benutzt werden darf, haben auch sie das Recht, den entsprechenden Account zu sperren.

Also nach meiner Auffassung.

  1. Accounts sind Eigentum von Blizzard und dürfen nicht verkauft werden.
  2. Nutzungslizenzen von Computersoftware dürfen nach EuGH weiterverkauft werden. Urteil aus einem Verfahren gegen Oracle.
  3. Problematisch ist es, wenn nutzungslizenzen an Accounts gebunden werden, das
    müsste man wohl erstmal vor Gericht klären.
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Das ist ja eben der springende Punkt.
Man verkauft nicht den Account, sondern man verkauft seine persönlichen Daten, die Zugang zum Account gewähren.
Der Account selbst bleibt Eigentum von Blizzard. Es hat halt nur eine weitere Person Kenntnis dieser Zugangsdaten.

mach doch einfach, dir passiert ja nix weil dein Acc ja dann weg is. Nur der Käufer wird vllt Pech haben dass sie ihm den Acc sperren :face_with_hand_over_mouth: aber ob das jemals rauskommen

Bist ja nett.

Keyseller verkaufen teils auch sehr günstige Spiele wo aber halt ein Account verkauft wird. Diese werden wohl häufiger gesperrt.

Das Urteil ist nicht auf D4 (oder WoW, oder irgendein anderes Blizzardspiel) übertragbar. Das Urteil gilt für weder zeitlich noch sonst wie eingeschränkte Softwarelizenzen. Die Kontenbindung einer Lizenz ist z.B. eine zulässige Einschränkung einer Nutzungslizenz. Auch dass eine Lizenz nur mit einem bestehenden bezahltem Abo genutzt werden darf, ist zulässig. Beide Einschränkungen verhindern damit automatisch den Weiterverkauf der Lizenz.