Ist es erlaubt seinen blizzard account zu verkaufen?

Das ist eine erstgemeinte Frage, nach dem Patch und da auf dem Blizzard account nur das eine Spiel ist das meine Überlegung Sorc 100 Barb 100 und Roque 97

Nein ist es nicht wenn das rauskommt wird der Account gebannt ob das passiert wohl eher nicht aber man kann z.B. niemals den Nachname und sowas im Account ändern ohne Gründe wie z.B. eine Hochzeit.

Würde auch nichts bringen weil nichts mehr Wert. Jeder kann sich das selber erspielen, wozu da Geld ausgeben. Die meisten haben eh den Fokus auf der Season, also irrelevant das ganze.

Nein, der Account ist eigentlich Eigentum von Blizzard und fremdes Eigentum darfst du nicht verkaufen.

Was viel interessanter ist, wie sieht es mit dem Spiel selber aus? Weil theoretisch, müsste es erlaubt sein, eine Lizenz für ein Spiel zu verkaufen.

Die Leute vergessen halt immer das sie die Spiele nicht kaufen, sondern lediglich eine Lizenz zum spielen / nutzen erwerben.

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Die Lizenz ist nicht das problem, die darf man ohne weiteres verkaufen. Das problem ist wohl eher die Bindung von Lizenz an ein Account.

Im Zweifel hilft einfach Blizzard Support kontaktieren, dann weißt Du es aus offizieller Quelle @TE.

Also ehrlich gesagt, da würde ich mich eher auf das Gerichtsurteil des EuGH aus dem Jahre 2012 verlassen, als auf Blizzard. :grin:

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Ist am Ende ziemlich egal. Hier so offen im Forum ist auf jeden Fall auch keine Lösung / Hilfe oder was auch immer. Die werden ihm da schon Auskunft geben. Alternativ gibt es ja das gute Internet welches mit Rat und Tat zur Seite steht, Anwälte etc… Fakt ist das wir Spieler ihm da keine offizielle und zulässige Aussagen zu machen können und sollten. Würde ihm am Ende auch wenig nützen.

wenn wir unsere Rechte und Pflichten kennen würden, könnten wir ihm das sagen.

Aber da wir in einem Rechtsstaat leben, hat davon der:die Otto-Normal-Bürger:in keinen Schimmer. Dafür kennen wir den Unterschied zwischen d2, d3 und d4. :sweat_smile:

Ist halt egal, da Blizzard sich das Recht nimmt einem die Lizenz ohne Angaben von Gründen zu entziehen.

Man hat halt wie gesagt nur eine begrenzte Nutzungserlaubnis des Spiels erworben und nicht das Spiel an sich.

Auszüge aus den Nutzungsbedingungen.

1.Die Plattform.
B.Lizenzgewährung. Sofern Sie den Bedingungen der Vereinbarung zustimmen und diese einhalten, gewährt und überlässt Blizzard und Ihnen eine begrenzte, nicht unterlizenzierbare und nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Plattform vorbehaltlich der in Abschnitt 1.C unten dargelegten „Lizenzbeschränkungen“:

C.Einschränkungen. Blizzard kann Ihre Lizenz zur Nutzung der Plattform oder von Teilen, Komponenten und/oder einzelnen Funktionen davon, wie in Abschnitt 10.B erwähnt, aussetzen oder beenden, wenn Sie die Vereinbarung, den Verhaltenskodex und andere geltende Bedingungen, die in dieser Vereinbarung erwähnt werden, nicht einhalten und/oder wenn Sie die unten aufgeführten spezifischen Lizenzbeschränkungen verletzen oder andere dabei unterstützen. Im Falle einer solchen Aussetzung oder Beendigung der Lizenz haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung in Bezug auf die jeweilige ausgesetzte oder gekündigte Lizenz, inklusive, ohne darauf beschränkt zu sein, Spielabonnements, Spielgegenstände, Währungen und Dienste, Token usw. Sie stimmen zu, dass Sie die im Folgenden dargelegten Handlungen unter keinen Umständen weder ganz noch teilweise vornehmen werden:

Ihre Nutzung der Plattform wird an Sie lizenziert, nicht verkauft, und Sie erkennen hiermit an, dass kein Titel oder Eigentum in Bezug auf die Plattform oder die Spiele übertragen oder abgetreten wird und diese Vereinbarung nicht als Verkauf von Rechten auszulegen ist. Jeglicher Zugriff auf und Nutzung der Plattform und der Spiele unterliegt dieser Vereinbarung,

2.Eigentum von Blizzard.

vii. Alle Accounts, einschließlich des Namens des Accounts und aller mit einem Account verknüpften Battle Tags. Jede Nutzung eines Accounts erfolgt zu Gunsten von Blizzard. Blizzard erkennt die Übertragung von Accounts nicht an. Sie dürfen keinen Account kaufen, verkaufen, verschenken oder tauschen oder anbieten, einen Account zu kaufen, zu verkaufen, zu verschenken oder zu tauschen, und ein solcher Versuch ist null und nichtig und kann zum Verfall des Accounts führen;

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Die AGB sind irrelevant wenn der EuGH ein Urteil gefällt hat. Der EuGH steht über den AGB von Blizzard.

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Wie gesagt, sie können die Lizenz einfach so entziehen.
Zu Not sagt man halt du hättest irgendein third party Programm genutzt :man_shrugging:

Danke mal dagegen gibt es kein Urteil oder? Wird halt schwer zu beweisen.

D.Kündigung und Sanktionen. Der folgende Absatz ersetzt den Abschnitt 10.B.i in seiner Gesamtheit:
Wenn Sie eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung und/oder des Verhaltenskodex nicht einhalten, wird Blizzard Sie über Ihre Nichteinhaltung verwarnen. Die Sanktionen sind je nach Verstoß gestaffelt (insbesondere vorübergehende/endgültige Sperrung des Spiels oder der Plattform/des Accounts, Entfernung der Kontostatistiken/Levelbewertung, Stummschaltung). Im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes gegen diese Vereinbarung oder den Verhaltenskodex ist Blizzard berechtigt, diese Vereinbarung, den Zugang zur Plattform und/oder jegliche Spiellizenz zu beenden bzw. zu kündigen. Wenn wir beschließen, Ihren Vertrag und/oder den Zugriff auf die Plattform und/oder eine Spiellizenz zu kündigen, werden wir Sie im Voraus benachrichtigen, es sei denn, die Kündigung dient der Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung, die keine Vorankündigungspflicht vorsieht, oder dies ist aufgrund der Verpflichtung zum sofortigen Handeln nicht möglich. Wir werden Ihren Zugriff auf die Plattform und/oder Spiellizenz wiederherstellen, wenn wir Grund zu der Annahme haben, dass unsere Handlungen nicht ausreichend gerechtfertigt waren. Schwerwiegende Verstöße sind Verstöße gegen wichtige Bestimmungen, einschließlich der Abschnitte 1.A.ii.2, 1.A.iv., 1.B.iii., 1.C., 1.Di2.g., 2 und 3.B. dieser Vereinbarung oder wiederholte Verstöße gegen andere Bestimmungen dieser Vereinbarung, einschließlich fortgesetzter Nichteinhaltung, wenn Sie bereits eine vorherige Abmahnung erhalten haben. Blizzard kann nach eigenem Ermessen entscheiden, die sofortige Kündigung dieser Vereinbarung durch eine weniger strenge Sanktion oder eine Kombination von Sanktionen zu ersetzen, die wie folgt sein können:

Wäre ein versuch den entscheid des EuGH zu missachten und könnte ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen, wenn es auffliegt.

Das Urteil scheint übrigens nur für die einzelnen Spielelizenzen zu gelten.
Allerdings hat man ja nicht die Möglichkeit die Lizenz weiter zu verkaufen.
Den Account darf man wohl nicht verkaufen. Meint jedenfalls das Landgericht Berlin.

Das hab ich doch oben schon geschrieben.

Dieser Beitrag könnte echt mal gesperrt werden @Blizzard das ist hier so was von Falsch und unnötig diese Diskussion.

Dann erübrigt sich ja eigentlich die Diskussion.

?

Ich finde sie interessant. Geht um d iv.
Und um Fragen, deren Antworten kaum jmd. kennt.

Wenn das mal nicht relevant ist, was dann?

Mimimi ,exp wurde generfed threads? '. - sicherlich nicht.

D iv lebt

Edit
(noch)

Gegen irgendwelche der vielen Richtlinien verstößt er auch nicht.
Daher, was stört dich daran?

Du forderst Zensur, begründe bitte

EuGH-Urteile interessieren eine Firma mit Sitz in Irvine Californien aber einen Dreck.

Versuch mal irgendwelche EuGH-Urteile gegen Firmen im nicht EU-Ausland durchzusetzen. Viel Spaß.

Du hast eine Nutzungserlaubnis für das Spiel erworben. Mehr nicht. Die besitzt du nicht und kannst sie entsprechend auch nicht weiter verkaufen.

Aber ein Anwalt freut sich im Zweifel über eine ausgiebige Beratung. Kostet dich das Spiel dann nicht nur 70€ sondern ~600€.