Respekt, da hat aber einer Vollgas gegeben
Der kauft doch sicher selber bei ihm ein mit 2. 3. und 4. accounts
Wie peggy und ihr kosmetikverkauf
Da ich wegen meiner Kartensucht, sämtliche Firmengelder in Packs investiere, werd ich wohl bald Insolvenz anmelden müssen. ^^
Du bist nicht insolvent.
Du verkaufst nur nichts mehr… Musst dein Laden schließen und alle Angestellten kündigen.
Es gibt diesen Typen, der aus benutzen Essstäbchen Platten presst und Möbel daraus baut.
Vielleicht könnte man sich mit Karten damit aus der Insolvenz retten.
Gar nicht.
Es ist völlig legal zu warten bis der NPC seine Ware auf den Kassentisch legt, man dann zum Regal geht und dort die Preise verzehnfacht, und dann erst kassiert.
Preise variieren nun mal. ^^
Da der Preis erst an der Kasse „verhandelt“ wird, ist das sogar vollkommen legal
Offtopic hoch 10:
Was ist mit Brötchen aus dem Supermarkt.
Da steht oft, das Berühren verpflichtet zu Kauf.
Wenn jetzt dort aber ein falscher Preis steht und an der Kasse ein Brötchen plötzlich 100€ kosten soll, kann ich doch nicht verpflichtet sein, das zu bezahlen.
Also ist der Satz mit dem Berühren falsch, oder dort gilt der Preis der an der Ware steht als verbindlich?!?
Die wichtigen Fragen, die einen Sonntag morgens halt beschäftigen…
Deswegen benutzt man immer die Zangen, die dort stecken.
Die hab ich noch nie zum bezahlen benutzt ^^
Geht es nicht um die Bäckerauslagen im Markt, bei denen man sich selber Brötchen und Teilchen in eine Tüte packen kann?
Weil die bestimmt täglich desinfiziert werden und total lecker und hygienisch sind
Ja.
Hab nur einen Witz gemacht, weil das so gut passte. ^^
Falls Ihr noch nicht davon gehört habt:
Mitte November tritt auf Steam eine neue Reglung in Kraft wonach Spiele, die weder USK-zertifiziert sind noch die Steam-eigene Altersempfehlung nutzen, nicht mehr verkauft werden dürfen!
Seit ca 2020 müssen alle neuen Spiele entweder ein USK-Rating einholen oder das Steamformular ausfüllen um das Rating von Steam zu erhalten. Spiele ab einer gewissen Anzahl Spieler sind und waren auch vorher schon verpflichtet, sich USK raten zu lassen. Die neue Regelung hat also keine Auswirkungen auf neuere Spiele sowie AAA-Titel. Aber Ihr könnt Euch vorstellen, was das für ältere Indiespiele, kleine Studios und Abandonware bedeutet … viele werden gar nichts von der Regel wissen oder es wird niemanden geben, der sich verantwortlich fühlt oder in der Lage ist, das Versäumnis aufzuholen.
Das wichtigste aber: Betroffene Spielen wird nicht etwa der „kaufen“ button disabled, wie man es vielleicht erwarten sollte, sondern sie werden einfach KOMPLETT AUS DEM SHOP AUSGEBLENDET !!! Man bekommt also nicht mal mit, daß es da etwas gibt, was man nicht mehr kaufen kann …
Leider sind sehr viele Fragen noch ungeklärt, zb warum es nur Steam betrifft und nicht GOG oder den Epic store. Oder ob man weiterhin Steam-Keys, die man von Dritte erwirbt, einlösen kann. Oder wie das mit dem Family-Sharing dann läuft. Oder ob Steamkonten, die nicht in Deutschland registriert sind, betroffene Spiele an Deutsche Accounts verschenken können. Oder wie das mit Spielen, die man vorher erworben hat, aussieht in punkto DLC. Und natürlich warum zum Henker jemand, der über 18 ist und keine Kinder hat unter dieser mitleiden muss.
Auch frage ich mich, warum Steam nicht einfach kurzerhand allen betroffenen Spielen eine Freigabe ab 18 verpaßt, die man dann, wenn die Devs den Fragebogen nachreichen, entsprechend herabstuft. Das wäre immer noch besser als ausgeblendet zu werden.
Zum Glück ist nicht so wahnsinnig viel von meiner Wish- und Follow-List betroffen, da ich die meisten älteren Spiele davon in den letzten zwei Jahren bereits gekauft habe. Aber in Zukunft nicht mehr frei stöbern zu können ist schon beängstigend, da trifft mich auf einmal eine ganz andere Art von FOMA, die mich ansonsten bei Sales und Battlepassgedöns herzlich wenig juckt. Als Indigame-Liebhaber und Freund von alten Klassikern und verschollenen Perlen zeckt mich das extremst an.
Das ist doch nichts Neues. Indizierte Spiele kann man schon seit über 10 Jahren nicht mehr mit deutschem Account bei Steam kaufen. Und jetzt auch keine Spiele mehr, die nicht gekennzeichnet sind, weil es hierzulande eben seit 2021 die Kennzeichnungspflicht für digitale Inhalte gibt.
Und auch GoG und Epic werden sich daran halten oder mit den Strafen leben müssen.
Und den Fragebogen ausfüllen ist auch schon länger Pflicht wie du korrekt erkannt hast. Was sich jetzt ändert: Die Übergangsfrist ist rum. Wer bis jetzt den Fragebogen oder die USK-Einstufung nicht nachgereicht hat, fliegt.
Weil wir in einer Gesellschaft mit Jugendschutz leben und Valve keine Lust auf Altersverifizierung hat. Stattdessen werfen sie die Spiele eben lieber aus dem Store. Ich würde unseren Jugendschutz auch nicht als schlecht bezeichnen.
Das ist unsägliche Bevormundung, Unmengen von Kollateralschaden, Willkür, übers Ziel hinausgeschossen und in Teilen komplett unnötig.
=> Per default auf 18 setzen würde den Zweck des Jugendschutzes ebenso erfüllen, aber weniger restriktiv sein
=> Kauf-Button entfernen statt ausblenden wäre auch milder und für alle Seiten verträglicher
=> Sich Null Gedanken machen um all die genannten Varianten und offenen Fragen ist auch unter aller
All das ist völlig unabhängig von der Frage wie sinnvoll dies in Hinblick auf Jugendschutz ist. Oder inwiefern das mißbraucht werden wird. Wir alle wissen, daß es vor allem eines bedeuten wird: Sehr viel mehr Piraterie. Erinnert Euch einfach mal selbst zurück, was Verbote und Indizierung unterm Strich gebracht haben. Du hast doch sicher dennoch Doom gezockt … oder vielleicht sogar deswegen, wer weiß.
Ich als mündiger 49-jähriger Bürger wo der Steam-Account selbst älter als 18 Jahre ist sollte jedenfalls nicht darunter leiden müssen. Und was mein Sohn sehen oder spielen darf ist so oder so meine Entscheidung. Er kann sich weder einen Computer kaufen noch einen Steamaccount legitimisieren noch einen Internetvertrag unterschreiben. Er kommt auf normalem Wege ohne mich an keine Spiele, da ist eine Ausblendung im Shop so überflüssig wie gute Ratschläge für Sturmi.
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Könnte Steam nicht einfach alle Spiele ohne Kennzeichen als „ab 18 Jahren“ anzeigen?
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Eine pauschale Kennzeichnung ab 18 Jahren als Ausweichlösung ist nicht gestattet, schreibt die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz auf Nachfrage von heise online. „Neben dem Aspekt des Schutzes vor unangemessenen Inhalten soll auch unbeschwerte und sichere Teilhabe an geeigneten Medienangeboten für Kinder und Jugendliche ermöglicht werden. Weil eine pauschale Kennzeichnung mit der Bewertung ‚ab 18‘ insbesondere diesem Teilhabeaspekt zuwiderlaufen würde, ist ein solches Vorgehen unzulässig.“
Und eine pauschale Ausblendung nicht oder wie!? Schwachfug
Erstmal kann man auf der eigenen Plattform ausblenden was man will. Nur zeigen darf ich nicht alles.
Zusätzlich ist ausblenden rechtlich gesehen der einfachste Weg, da man nicht weiß ob man die Bilder etc. anzeigen darf. Der Fehler liegt hier halt bei den Entwicklern, welche nicht alle notwendigen Schritte durchgeführt haben. Wenn ich ein Spiel auf den Markt bringen will muss ich mich halt informieren und alles machen, dass ich es auch darf.
Ich kann auch jetzt noch ganz legal indizierte Spiele erwerben. Wäre ich 18 gewesen als Doom erschienen ist, hätte ich mir auch das holen können. So musste ich halt meine Eltern vorschicken. Einem absoluten Verbreitungs- und Verkaufsverbot unterlags halt nicht. Aber in die Ab-18-Abteilung der Videotheken (ja unsere Videothek hat auch die indizierten Spiele dor verliehen und verkauft, nicht nur die Erwachsenen-Filmchen) durfte ich halt nicht.
Indiziertes oder Zeugs ohne Jugendfreigabe zu erwerben war immer ein wenig aufwändiger, weil man sich ausweisen musste. Aber nicht unmöglich. Jetzt liegt der Aufwand zum Teil auch bei den Anbietern. Und die sind halt meistens nicht dazu bereit, eine Altersprüfung durchzuführen. Und da das Zugänglich machen von Dingen ohne Jugendfreigabe an Minderjährige halt strafbar ist, machen das nur diejenigen, die ihr Geschäftsmodell hinter drölfzig Briefkastenfirmen verschleiern.
Das darfst selbst du als Erziehungsberechtigter nicht, falls du damit deine Erziehungspflichten verletzt.
Wenn du meinst das der Jugendschutz da fehl am Platze ist, okay, musst du wissen. Aber er existiert und daran muss man sich eben halten. Das erwähnte Briefkastenfirmen kaum greifbar sind, erst recht nicht im Internet, bedeutet nicht, dass das Internet ein rechtsfreier Raum ist.