False Discounts are illegal

Also ich wies ja nicht bei dem neuen Halloween Event wird ein Discount angegeben obwohl man die Gegenstände nicht einzelnt kaufen kann. Hierbei wird dann ein Fake Discount von x% angezeigt wenn man die Gegenstände im Bundle kauft. Problem nur man kann diese nicht einzeln kaufen.

Dies Blizzard ist hier in Deutschland wie auch in großen Teilen Europas Illegal.
Bin mal gespannt ob das denen beim Bundle auffällt.

-i will now rant about Overwatch 2 monetization... - YouTube

Link zum video das dies darlegt

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Dann verklag Blizzard halt, viel Erfolg

Verbaucherschutz einschalten, lets go

Ernst gemeinte Fage:
Ist das, was Blizzard dort macht, also „theoretisch wäre das der Preis, ihr kriegt das aber für diesen, günstigeren“ nicht eigentlich das Gleiche, was gefühlt 90% aller Onlineshop Websiten machen, wenn sie ankommen „Schau hier, nur X€, das ist Y% günstiger als dieser andere Preis hier!“ (Und dann steht ganz klein dabei, dass der andere Preis die UVP ist).
Und am Ende kann man die Produkte nie für die UVP kaufen, ist halt immer „nur“ der kleinere Preis, wodurch es halt krass günstig wirkt auch wenn der Laden es eh nie für UVP angeboten hätte. :thinking:

Erstbestes Beispiel was ich gefunden hab: https://www.saturn.de/ Da sind direkt auf der Hauptseite unten immer mindestsens 1-2 Produkte die sowas stehen haben wie „UVP 449,99 329,99€
Ich bezweifle irgendwie, dass das was Blizzard hier macht illegal ist. Es wäre halt, theoretisch, gäbe es diese Cosmetics so im Shop, so teuer wie X, aber in diesem Bundle kosten sie halt nur Y. Standard Marketingtaktik.

(Außerdem, so sehr Leute auch diese „haha small indie company“ Witze machen- Blizzard hat safe ne riesige legal Abteilung, die sich mit internationalen Releases beschäftigt. Eventuell versuchen sie manche Gesetze ein wenig zu umgehen, aber ganz brechen, sodass man sie easy verklagen kann? Kann ich mir nicht vorstellen.)

Lasse mich aber gern eines Besseren belehren, bin kein Anwalt :woman_shrugging:

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<s> einfach ein "<s>" davor und ein "</s>" dahinter setzen </s> —> einfach ein „<s>“ davor und ein „</s>“ dahinter setzen

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(man kann im Forum nicht durchstreichen, …)

Waas würde ich nie schreiben, steht da nicht, ist doch alles durchgestrichen, schau? :smile:

Aber true, html dafür zu nutzen kam mir nicht in den Sinn :woman_facepalming: Böser WYSIWYG Editor macht einen faul :see_no_evil:
Dankeschön!

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Puh ich weiß nicht, es gibt ja einen festen Preis (für die entsprechenden Produktkategorien) auf die man sich beziehen kann. Könnte aber schon grenzwertig sein.

Das ding ist das das eigentliche Produkt sonst nicht zu kaufen ist. nach dem Regulären durchgestrichenen Preis. Und auch niemals so Angeboten wurde oder wird. Das sich Blitzard hier raus reden will und sagt das das Kiriko skin genauso viel wert ist wie Z.B nen Genji skin und daher der durchgestrichene Preis zu stande kommt. Ist mehr als nur ne grau Zone. Das ist schon mehr als nur Grenzwertig aber das ist deren argument. Rein rechtlich würden die sich damit irgendwie raus reden.

Ich kenn die Tricks ich Studiere Medien Marketing.
Trotzdem absolut disgusting. Meiner Meinung nach kann es nicht schwer sein entweder die im Bundle erhältlich Waren einzelnt an zu bieten oder der Rabatt zu entfernen un den eigentlich intended Preis hin zu schreiben.

Logischerweise spricht das ganze die FOMO der Nutzer an. Aber das an sich ist nicht illegal, sonst dürfte es keine zeitlich begrenzten Angebote geben.
Wenns illegal ist mit dem Angebotspreis, wird Bloizzard das schon zu spüren kriegen.

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:thinking: Für die Texte biste bei Euch ja schonmal nicht zuständig…

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Legalerweise muss der angebotene reduzierte Artikel mindestens einmal vorher zum regulären unreduzierten Preis angeboten werden.

Einerseits veröffentlicht Bli$$ard das Angebot direkt reduziert, ohne vorherigen regulären Preis zu verlangen
→ erster Verstoß
Zweitens fassen sie mehrere Gegenstände zusammen und suggerieren über den Rabatt ein günstiges Angebot, gegenüber wenn du alles einzeln kaufen würdest, du kannst aber die einzelnen Gegenstände garnicht einzeln kaufen
→ zweiter Verstoß

Womit sie sich vermutlich rechtlich rauswinden ist über den kleinen Text unten rechts. Ob der vor Gericht standhalten wird, müsste halt jemand mal probieren. Auch dass du nicht direkt Skins für € kaufst sondern über eine künstliche Währung, die ja nicht reduziert ist, könnte man das vermutlich als rechtlich „schaise aber ok“ werten.

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Sogenannte Streichpreise sollen Verbraucher anlocken und zum Kauf verführen. Immerhin spart jeder gern Geld. […] Dabei gilt vor allem der Grundsatz, dass Streichpreise der Wahrheit entsprechen müssen. Handelt es sich bei dem Streichpreis beispielsweise um die UVP, so muss der Werbende sicherstellen, dass die Preisempfehlung noch aktuell ist.

Generell müssen Streichpreise erläutert werden. Es muss dem Verbraucher erklärt werden, wie lange der Rabatt gilt und worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht.

Bei einem durchgestrichenen Preis darf der Kunde automatisch davon ausgehen, dass es sich um den früher vom Verkäufer verlangten Preis handelt (BGH- Urteil vom 05.11.2015; Az.: I ZR 182/14). Will der Online-Händler also die UVP als Streichpreis einsetzen, so muss ein entsprechender Hinweis her. Ohne diesen Hinweis gilt die Werbung als irreführend.

Das sind so Sachen die ich zu diesem Thema gefunden habe.
Ja, der Preis muss schonmal verlangt worden sein, außer der Verkäufer erklärt genau was der Streichpreis ansonsten darstellen soll. Und das macht Blizzard ja, erklärt woraus der Preis zusammengesetzt ist, halt mit dieser kleinen Meldung. :thinking:
Also soweit ich das sehe kein Unterschied zwischen dem was Blizzard amcht un dem UVP (kein Händler der mit diesen Rabatten wirbt hat die Artikel je für UVP verkauft nehme ich mal an… muss man halt nur dazu schreiben dann ist es rechtens :confused: )

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Setzt voraus, dass man nach dem Event den Skin und NUR den Skin einfach so kaufen kann.
Wenn das nicht geht - Verbraucherschutz.

Danke für das Recherchieren.

Machen wir uns nix vor, die haben hochbezahlte Anwälte. Die loten schon aus, was legal ist und was nicht. Unterm Strich bewegen sie sich halt in Graubereichen, die am Ende vom Gesetzgeber klar gestellt gehören. Niemand kann mir erzählen, dass es ok ist, 12.000€ in einem solchen Produkt, für alle Inhalte, als gerechtfertigt anzusehen.

Ja, ich meine wenn man selbst Urheber des Produktes ist muss man es alle paar Monate kurz für den original Preis anbieten. Dauerhaft Rabatt wäre nicht okay.
Wenn du eh nur Händler bist sollte es über die UVP gehen, da es ja allgemein für diesen Preis gehandelt werden sollte. Da reicht dann wohl ne kleine Klitsche hinterm Mond aus, die es für UVP anbietet…

Auf den Ounkt gebracht was ich die ganze zeit versuche zu erklären XD

Aber ja ist nicht ok was die da ab ziehen. IDK

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Ich würde mich freuen, wie groß das Geheule wäre wenn sie das Pack für 3700 Coindinger anbieten haha.

Das ist ja bei eigentlich jedem Game mit Shop so. Solange es nur im Grunde eine Währung gibt und nicht mehrere oder mehrere Umwandlungen sehe ich das Problem nicht.

Die Größe der Coinpacks die man kaufen kann ist bsiher übrigens relativ selten Teil der Kritik soweit ichs sehe bisher.

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Nur weil es andere machen wird es nicht auf einmal Legal.
Was sie machen ist vergleichbare Preise im Shop zu nehmen und daraus den Preis zu generieren.
Damit man aber was in Sale setzten darf, muss die Wahre aber erst mal eine weile zu dem Preis erhältlich gewesen sein. Vergleichspreise zählen nicht.
Man könnte drüber streiten, wenn sie die einzelnen Items aus dem Bundle separat im Shop listen würden ob es dann zulässig wäre, aber selbst dann wäre ein SALE Sticker sehr grenzwertig und eine Irreführung des Konsumenten und damit illegal.

Die Leute regen sich in erster Linie darüber auf, dass die Items nur im bundle angeboten werden und Blizzard hier mit der FOMO der Leute spielt indem sie andeuten, dass die Items vielleicht nie normal im shop erhältlich sein werden.

Soweit ich das sehe ist diese Aussage so nur korrekt, wenn der Streichpreis ohne Kommentar hingeschrieben wird.
Wenn du also kommentarlos schreibst

Krasses Angebot! Preis für den Kiriko Skin ist jetzt 50€ 20€!!

dann muss der Kiriko Skin für eine gewisse Zeit für 50€ bereits erhältlich gewesen sein.
Stattdessen wurde aber geschrieben

Kiriko Skin Bundle für 26€ und nicht 37€ (die 37€ setzen sich aus x, y und z zusammen)

was dem Kunden klar machen sollte wo dieser Streichpreis her kommt. Quasi wie das typische

Hier bei uns nur 25€ statt 50€* (* UVP)

auf tausend anderen Webseiten.
(Quelle)

Und auch eine andere Seite sagt im Endeffekt - kommentarlos dürfen Preise nur vergünstigt werden wenn der vorige Preis mal angeboten wurde. Ansonsten muss klar ersichtlich sein wie der Streichpreis zustande kommt.

Ich weiß auch gar nicht ob irgendwo das Wort „Sale“ steht - es wird halt einfach ein höherer Preis durchgestrichen und darunter erklärt wie der sich zusammen setzt.
Ist definitiv eine Marketingtaktik die mit der FOMO und generell einer gewissen Naivität der Käufer spielt, aber trotzdem würde ich nicht sagen, dass sie illegal ist. Aber ich bin kein Anwalt also kann ich auch nur vermuten :woman_shrugging:

Hat schon alles seine Richtigkeit… vielleicht.

Nicht wirklich.
Ich darf dir z.b. einen Spiegel nicht für 700 Euro mit 30% off price verkaufen mit der Begründung das andere Spiegel 1000 Euro kosten.
Der Spiegel muss erst mal mit dem Original preis gelistet werden und davon darf ich dir dann 30% abziehen.
Aber da Blizzard wie gesagt die Produkte nicht einzeln im Shop verkauft halten sie sich nicht daran.