Verbunden mit der zuletzt aufgekommen Diskussion über pursuit.gg und
einer anschließenden Warnung von Blizzard, dass der weitere Einsatz dieser Software zum Bann führt habe ich mir ein paar Gedanken gemacht und dabei sind Fragen entstanden.
Ich bin kein Rechtsexperte, wenn sich ein Expterte an dieser Diskussion beteiligen möchte wäre das unglaublich hilfreich.
Funktionsweise von Pursuit.gg: Diese Software greift nicht ins Spielgeschehen ein und es gibt keinen direkten Zugriff auf Prozesse oder Dateien von Overwatch. Es handelt sich also um einen externen Prozess, der die Windowsfunktionalität nutzt um das Overwatch-Fenster zu finden und macht dann ein Video vom Spiel.
Genauso wie jede andere Recording oder Streaming Software arbeiten würde.
Wenn Blizzard das verbietet ist das aus meiner Sicht eine schlechte Entscheidung, dennoch vereinbar mit den AGB’s, Blizzard hätte auch sofort ohne Warnung Spieler bannen können.
Frage1: Ich verstehe allerdings nicht wie es in Deutschland erlaubt sein kann, den kompletten Speicher eines Computers auszulesen, zu analysieren und ggf. zu versenden. Mit den Sysinternals Tools von Microsoft lässt sich das einfach überprüfen.
Beispiel: Mein Chrome-Browser ist während des Spielens geöffnet, Overwatch greift auf diese Prozesse, zugehörige Dateien und Speicher regelmäßig zu und ließt Dateien. Selbst wenn Blizzard damit nichts böses macht, stellt das nicht eine Gefahr für die Vertraulichkeit und Integrität meiner Daten dar?
Nach meinem Verständnis ist das eine heimliche Online Durchsuchung.
Diese ist in Deutschland nur Strafverfolgungsbehörden vorbehalten
und auch nur in schweren Fällen durchführbar und selbst das ist meines Wissens immernoch stark umstritten.
Nun gibt es Leute die sagen, dass man dieser Durchsuchung zugestimmt hat als die AGB’s gelesen und angenommen wurden.
Und dann gibt es Andere zu denen ich mich zähle, die sagen dass man einer solchen heimlichen Durchsuchung garnicht zustimmen kann.
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Weil sie deutsches Recht verletzt und man seine Grundrechte in Deutschland nicht in den ABG’s “aufgeben” kann.
(Telekommunikationsgeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG),
Recht auf Informationelle Selbstbestimmung und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG)) -
Die Durchsuchung ist heimlich, der Zeitpunkt sowie die Dateien auf die zugegriffen wird sind unbekannt. Also kann ich nicht einmalig und zugleich verbindlich für alle Dateien auf meinem Computer zugestimmt haben.
Ich bin mir sicher, dass es eine gute Begründung bzw. einen legalen Weg geben muss, schließlich haben das Experten ausgearbeitet, sonst würde es Blizzard nicht machen!
Vielleicht kann mir da Jemand weiterhelfen, würde mich wirklich freuen.
Frage2: Und was passiert eigentlich wenn ich vom EU-DSGVO Auskunftsrecht gebrauch machen würde oder greift das hier nicht?
Wenn doch, bekäme ich dann eine sehr sehr lange Liste mit allen Dateien die jemals auf meinem Computer analysiert wurden?
Auf meinem Computer befinden sich ja ausschließlich personenbezogene Daten.
GL_HF