Alte WOW Accounts aus Battle.net Account entfernen

Wollte eigentlich gar kein Fass dieser Größe aufmachen, wie es hier nun serviert wird. Blizzard sagt, geht nicht, passt für mich. Warums nicht geht, ist ja erstmal egal - ob damit irgendwelche Statistiken geschönt werden sollen, die aber ohnehin nicht mehr veröffentlicht werden, oder aber jemand ausgerechnet hat, dass beim Customer Support damit pro Tag rechnerische 0,86% nicht fakturierbare Arbeitsstunden auflaufen, wenn man nicht mehr genutzte, zusätzliche WOW Accounts vom Battle.net Account entfernt (weil man dem Kunden keine Funktion bereitstellen will, dass selbst zu tun): Keine Ahnung. Ist mir ja ansich auch erstmal egal, mich störts, Blizzard kann/will da nicht intervenieren. Bleiben für mich zwei Optionen: Hinnehmen oder Abo auslaufen lassen.

Der geht dann auf den Veteranenstatus zurück. Damit hat man minimal mehr Rechte als ein „normaler“ Starteraccount^^ u.a. das man in einer Gilde sein darf und auch neue Chars in die Gilde eingeladen werden können wo man bereits drin ist etc.
Würde also meinen dieser Umweg wird nicht klappen.

Ich hatte noch ein Ticket offen, dass netterweise beantwortet wurde, auch nochmal im Bezug darauf, ob sich das ggf. mit der Übernahme durch Microsoft ändert.

Leider ist nicht ganz klar, was Microsoft mit in der EU rechtlich vorgesehenen Vorgaben zu tun hat, aber Du wirst da sicher voll im Bilde sein.

Ich bin mir weiterhin nicht sicher auf welches EU Recht/Paragrafen sich Blizzard hier beruft. Bin die komplette DSGVO einmal durch und finde kein Ausschlusskriterium.

Ja dann mach es! Lass dich komplett löschen, geh und bleib weg! Gute Reise.
Geh, geh mit Gott, aber geh.

Schaust Du hier.

Da habe ich meine Auffassung dieser Thematik dargestellt. Und GDPR/DSGVO ist Bestandteil meiner täglichen Arbeit.

Eine Account komplett löschen - kein Problem. Teile eines B-Net Accounts mit Verweis auf die DSGVO löschen zu lassen geht nicht. Die Daten, welche als Grund angeführt würden (personenbezogene Daten) gelten für eine B-Net Account und nicht für eine einzelne WoW Lizenz. Wenn Du eine löschen lassen willst, dann must Du alle löschen lassen, weil ansonsten aufgrund eines bestehenden Vertragsverhältnisses die Daten nicht gelöscht werden müssen.

Oder anders gefragt - welche rechtliche Grundlage würdest Du denn heranziehen, um eine Löschung eines WoW Accounts (nicht zu verwechseln mit B-Net Account) zu verlangen?

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Nachtrag bzgl. der Frage - ich würde mich als Hersteller hier auf Artikel 6, 1, b berufen.

Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:

  • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen

Ich möchte darauf hinweisen, dass diese meine Einschätzung ist, und keine Rechtsberatung im juristischen Sinne darstellt.

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Ich lösche ja gar nicht mit Verweis auf die DSGVO, ich lösche mit Verweis auf das Handling. Mit der gleichen Begründung könnte man auch das Löschen von Charakteren untersagen, wenn diese einen kostenpflichtigen Dienst ausgelöst haben. Die datenschutzrechtlichen Aspekte laufen beim Battle.net Account zusammen, mir ist jedenfalls noch nicht aufgefallen, dass ich beim erstellen eines neuen WOW-Accounts DSGVO relevante Daten angebe? Die Zahlungsmodalitäten ebenso wie personenbezogene Daten laufen immer Battle.net zentriert zusammen.

Blizzard argumentiert aber DSGVO-bezogen, der Unteraccount könne nicht gelöscht werden, weil damit DSGVO-Regularien der EU verletzt werden. Ich habe gefragt, welche das seien. Startereditionen lassen sich ja ebenfalls wieder rauslöschen. Der Unterschied Starteredition <> weitere Unteraccounts findet also formell bei dem Auslösen eines Abo statt, davor lässt er sich löschen, danach nicht mehr.

Du hast mir nun widersprochen, ich könne mich nicht auf DSGVO berufen, wenn ich einen Unteraccount löschen lassen möchte.

An irgendeiner Stelle sind wir falsch abgebogen.

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Angenommen.
Um zu zeigen an welcher Stelle ich wie abgebogen bin:
Der ursprüngliche Titel besagt einzelne WOW Account aus einem Battlenet Acount löschen
Dann kam die Diskussion bzgl. GDPR Konformität auf (hier initiert durch eine Blue Post - Ich spare mir bzgl. der Übersichtlichkeit weitere Zitate)

Du hast genau auf diese Diskussion mit

reagiert, und darauf habe ich geantwortet.
Du hast hinterfragt, wie man das denn mit der DSGVO/GDPR begründen kann, und ich habe Dir ggü. meine Auffassung dazu geteilt.

Es war einzig und alleine nur auf die Beantwortung Deiner Frage / Deines Kommentars bzgl. DSGVO bezogen.

CUT-----------------------------------------------------

Die Frage einen einzelnen WOW Account zu löschen - darauf bin ich nicht eingegangen. Ich habe dazu eine persönliche Meinung, welche sich mit „Hallo, geht es noch“ recht einfach beschreiben lässt. Ich kann dies auch nicht nachvollziehen.

Einzig der Punkt - mit Hinweis auf die DSGVO möchte man eine selektive Löschung verlangen. Auf diesen bin ich eingegangen.
Mit einem Antrag auf Löschung mit Verweis auf die DSGVO würde man aus meiner Sicht vor die Pumpe laufen.
Nur darum ging es mir.
Alles andere ist Diskussionsoffen.

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