Blizzard Entertainment SAS zu Activision Blizzard UK Limited

Jein. Selbst wenn nicht, hinsichtlich UK und Datenschutz gab es jedoch einen Angemessenheitsbeschluss der EU, der die UK als sicheres Drittland deklariert hat und Vorschriften enthält, die sicherstellen sollen, dass Daten auch weiterhin geschützt sind, wenn Unternehmen und Institutionen nicht der DSGVO unterliegen, wenn ich das richtig verstanden habe, damit auch weiterhin ein unkomplizierter Datenfluss zwischen den Ländern aufrechterhalten werden kann.

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Ja… aber in Deutschland und der EU gibt es niemanden mehr den du verklagen kannst. Daher müsstest du in den UK klagen und dort ist denen die DSGVO egal.
Das Problem ist die Durchsetzbarkeit.

Der Support saß nicht in Paris sondern in Cork und ist überhaupt nicht betroffen.

Richtig! Genau so.

Am 28. Juni 2021 verabschiedete die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich, der den weiteren freien Fluss personenbezogener Daten zwischen den beiden Blöcken für die nächsten vier Jahre sicherstellt.

Gemäß der DSGVO kann die EU Angemessenheitsbeschlüsse erlassen, wenn sie der Ansicht ist, dass ein Drittland (d. h. ein Land außerhalb der Europäischen Union) ein gleichwertiges Datenschutzniveau aufweist. Ist dies der Fall, können personenbezogene Daten von in der EU ansässigen Personen ungehindert in dieses Land übermittelt werden (wobei natürlich wie immer die Zustimmung der Endnutzer erforderlich ist).

Eine Besonderheit des Angemessenheitsbeschlusses für das Vereinigte Königreich vom Juni 2021 ist die Auflösungsklausel, die den freien Datenverkehr strikt auf einen Zeitraum von vier Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens beschränkt, nach dem der Angemessenheitsstatus nicht automatisch verlängert wird.
Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU fällt es nicht mehr unter die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), und die Angemessenheitsverhandlungen waren ein wichtiger Punkt, um den kontinuierlichen Fluss für Websites, Unternehmen und Organisationen in beiden Blöcken sicherzustellen.

Das ist Dein gutes Recht, aber dann bleibt Dir - wie schon oben zitiert, nur die Kündigung und die daraus resultierende Konsequenz nicht mehr spielen zu können.

Dies stimmt so - wie oben beschrieben - in dieser Form (lapidares Schwarz / weiß denken) nicht. Stichwort „Angemessenheitsbeschluss“.

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oh nein nun hat activision blizzard komplett übernommen und ruiniert deren spiele…

ne moment mal die sind ja schon am ars ch vergiss es ändert sich nichts

Ja, der Konsequenzen bin ich mir bewusst. Aber es gibt auch andere Anbieter - innerhalb der EU - die gute Spiele haben.

Ich hatte Diablo 2 resurrected vorbestellt und dann gespielt und war maßlos enttäuscht über die vielen Fehler und Probleme, die es hat. Entsetzt war ich seinerzeit über die Neuauflage von Warcraft, dem Strategiespiel und von WoW halte ich nichts mehr. Die Retailversion ist für mich nicht spielbar, die alten Versionen sterben immer mehr aus.

Dazu die ganzen Skandale, die Kommunikation insgesamt etc.

Alles in allem war dieser Wechsel nach UK nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte und der Schritt, meinen Account zu löschen, ist mir sehr leicht gefallen.

Selbst wenn man das so sieht verstehe ich halt Accountlöschungen eigentlich nie. Aufhören ja… aber wieso den Account löschen? Vertraut man sich selbst so wenig?
Der Schritt ist halt unwiderruflich und alle Lizenzen dauerhaft weg. Egal was passiert, egal was sich bessert, egal wie man das in 5 Jahren ev. sehen mag.

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Ich vertraue mir schon - nur Blizzard in UK nicht. Zudem haben sie bei mir einen schlechten Ruf.

Wie kommst du auf die abstruse Idee, ich würde mir nicht vertrauen?

Ich würde eh immer zuerst einmal von meinem Recht gebrauch machen, welche Daten überhaupt erhoben wurden und gespeichert sind.
Für die Neugierigen - dies regelt Artikel 15 der DSGVO.
Hierzu bietet der Hersteller ein elektronisches Kontaktformular an, unter: https://eu.battle.net/support/de/help/product/services/1327

Man bekommt nach einer Sicherheitsabfrage die Mitteilung, dass die Bearbeitung bis zu 30 Tage in Anspruch nehmen kann. Dies ist in Artikel 12, Abs. 3 geregelt - die Frist ist ein Monat zur Bearbeitung. Eine Fristverlängerung des Verantwortlichen (in diesem Falle BLIZZARD ENTERTAINMENT, INC.) muss innerhalb der 30 Tage Frist erfolgen.

Lange Rede - kurzer Sinn. Zunächst würde ich mich nach dem Inhalt/Umfang der gespeicherten Daten erkundigen, bevor ich hier einen pauschal-Verdacht ausspreche „die sind nicht mehr in der EU, dass wird mir aufgrund der vorgehaltenen Daten, Schaden zufügen“…
Die Möglichkeiten hierzu sind seitens der Verordnung (DSGVO) geregelt; ein jeder kann sie nutzen und der Hersteller hier, bietet dies auch uneingeschränkt an.

Ich betone noch einmal, das dies eines jeden Recht ist dies zu tun, und ich dem auch nicht widerspreche.
Aber sich ein wenig mit der Materie beschäftigen, und die Rahmenparameter beleuchten, sehe ich als Sinnvoll an. Und dies im Vorfeld, vor einer Art „Generalverdacht.“

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Weil ich ansonsten keinen Sinn in einer Accountlöschung sehe. Sie haben dann in den Uk deine Addresse, Kontodaten… toll. Was sollen sie fürchterliches damit anfangen? Offen gesagt sind die in der halben Welt verteilt. Daher sehe ich wenig Sinn alleine aus Datenschutzgründen den Accoutn zu löschen. Ist ja auch nicht so das die UK nun plötzlich das schlimmste Land der Welt sind.

Den einzigen wirklich Grund seinen Account zu löschen sehe ich in Spielern die sich selbst nicht vertrauen, also sich vor sich selbst schützen wollen. Ich würde z.B. jedem Spielsüchtigen die Accountlöschung aus dem Grund empfehlen.

Aber wenn ich kein WoW mehr spielen will… wenn ich mit Blizzard nichts mehr zu tun haben will… dann würde ich eben das Abo kündigen und das Spielen sein lassen.

Und warum nicht? Was bringt dich zu der Annahme, das die UK weniger Vertrauenswürdig seien, als eine Rechtsform in Frankreich?

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Nur halt bis Ende November da mit das noch hinhaut :wink:

Vielleicht stehe ich gerade auf dem Schlauch, aber den Kommentar verstehe ich gerade nicht.
Ende November wegen der 30 Tage? Kann man verlängern die Frist. Natürlich nur bis zum 30.11.21

Aber ich Frage mal - was willst Du damit sagen?

In den UK gilt die DSGVO einfach nicht. WENN sie sich nicht dran halten müsstest du in den UK klagen da dir hier einfach jemand zum verklagen fehlt. Auch wenn du in der EU ein Urteil bekommen würdest müsstest du das in den UK erst durchsetzen… auch dazu würde die hier in der EU der Ansprechpartner fehlen.

Und ich sehe keinen Sinn darin einen Account bestehen zu lassen, den ich nicht mehr nutzen werde.

Du wirfst damit halt alles an Spielen weg und der Konsequenz halber dürftest du dann auch in Zukunft kein Spiel von Blizzard, Activision oder anderen dazugehörigen Firmen mehr kaufen. Bin da bei Blades, dass es wenig Sinn macht, jetzt einen Account zu löschen, nur weil man vorübergehend der Meinung ist, dass man die Spiele erstmal nicht spielt und in einer emotionalen Reaktion alles wegwerfen will. Gab es auch schon häufiger, dass Leute in einer Kurzschlussreaktion ihren Account gelöscht haben und dann hinterher gejammert haben, dass er nicht wiederherstellbar ist.
Aber ist im Endeffekt deine Sache. Wenn du dir sicher bist, gibt es hier ja auch nicht viel zu diskutieren oder zu rechtfertigen. Einfach machen und gut ist.

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Weil das Spiel nicht besser werden kann? Blizzard die Probleme nicht lösen kann?
Das kann in 5 Jahren oder so der Fall sein. Ev. haben sie dann die Führung ausgetauscht, sich von Activision gelöst und machen dein Traum MMo.
Klar, extrem unwahrscheinlich… aber es kostet ja nichts den Account einfach unbenutzt zu lassen.

Da ist so nicht korrekt. Ich verweise noch einmal auf den
Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich

In Absatz 2.6.4. - Rechtsmittel ist dies recht detailliert geregelt.
Auszug:
"hat eine betroffene Person das Recht auf Beschwerde beim Information
Commissioner, wenn sie der Ansicht ist, dass im Zusammenhang mit sie betreffenden
personenbezogenen Daten ein Verstoß gegen die UK GDPR vorliegt."

Ja, es findet in UK statt, aber unterliegt hier auch direkten Regelungen, also keine alleinige Angelegenheit der UK. Und die Wege sind auch beschreiben, auch für Privatpersonen (wobei die DSGVO hier nicht zwischen geschäftlich und privat unterscheidet, sondern immer nur von der „betroffenen Person“ spricht).

Dann sind meine Daten aber noch immer in UK?

Ich verstehe immer noch nicht, was daran schlimm sein soll oder welche Risiken du dahinter siehst.

Nein, das regelt der Artikel 17 der DSGVO