Nein weil du von falschen Verdächtigungen ausgehst.
Du haust die Tatbestände durch einander.
Dein erstes Bsp ist falsche Verdächtigung.
Dein 2tes ist eher Verleumdung
Wenn Meier Müller da eins rein knallen will wegen Verleumdung, hat er eh ein Problem nämlich das Zeugnis Verweigerungsrecht der Frau.
Wenn Müller in der Kneipe behauptet das Meier bei Schmitz Äpfel klaut und die Frau besucht.
Dann ist das Verleumdung.
Meier geht zur Polizei und muss bei der Anzeige Eidesstattlich erklären, dass er die Taten nicht begonnen hat. Du kannst auch vorher Zivilrechtlich vorgehen. Das Problem an Verleumdung ist, wenn es nur einmal war, werden die Prozesse meist eingestellt.