Dragonflight Meta Suckt

Dann haben wir niemanden hier, An den die Grüße gerichtet sein könnten. Ist ja witzig.

Xarathos ist also ein richtiger Berliner, wer hätte das gedacht. xD

1 Like

Na da geht er ja auch offen mit um. Frag mich nur wie ich zum Berliner geworden bin, nur weil ich da arbeite. :thinking:

Hab sogar mal munkeln hören, dass es auch in Berlin sehr gute Schulen gibt. Aber das muss man dann wohl erst beweisen.

1 Like

Eine Katze ist auch keine Kuh nur weil sie in einem Kuhstall geboren wurde. xD

5 Likes

Weil bei Diebstahl derjenige Beweislast hat, der die Anzeige aufgibt.

Bei Verleumdung muss der Verleumdete unter Eides statt, erklären das er die Tat nicht begangen hat um der er verleumdet wird.

Äpfel mit Birnen

Kommt auf die Parameter an.

Katze trinkt Milch und hat fleckiges Fell, gibt auch lila Katzen.

Kuh fleckiges Fell, trinkt Milch und hat lila Fell jedenfalls eine.

Bist du so, oder tust du nur so?

Junge, du kannst sämtliche Logs online verfolgen. Egal ob PVP oder PVE, es bleibt quasi sämtlicher Gruppencontent wie bei Socialmedia für die Nachwelt gespeichert.

Du kannst die Logs selber einsehen. 0,01% Multglads von einem englischen Realm, die nebenbei bekannte Booster sind, Werden sicher ihr 3000 Rating droppen, um mit einem totalen Anfänger in der Arena abzuhängen…

2 Likes

Ja fühlt sich echt bisschen nach Choas an hoffe die fixen noch bis zum Addon

Richtig, weil er die Aussage tätigt das ein anderer geklaut hat.

Eben nicht. Auch hier ist derjenige in der Beweispflicht der die Aussage tätigt. Nicht der den er damit beschuldigt. Die Sachlage ist in beiden Fällen gleich.

Also ich ess ja lieber die Schokolade mit der lila fleckigen Kuh… anstatt eine mit einer Katze drauf. xD

Der Thread ist doch sowieso für die Kuh ehm Katz…

1 Like

Könnt ihr euren mist nicht im Discord oder so besprechen?

1 Like

Ach, wir diskutieren doch nur ganz normal. Was ist schlimm daran? Oder soll ich hier schreiben wie ich frühs mein Kaffee koche? :smiley:

Wer zeigt den an bei Verleumdung

Der die Verleumdung tätigt oder der Verleumdet wird?

Um es zu vereinfachen, kleines Beispiel:

Müller zeigt seinen Nachbarn Meier an weil er angeblich aus Müllers Garten Äpfel geklaut hat. Müller muss also auch beweisen das Meier es getan hat, sonst könnte Meier ihn wegen Verleumdung verklagen.

Zweites Beispiel:

Müller behauptet das Meier mit Müllers Frau ein Techtelmechtel hat, hat aber keine Beweise dafür. Müller muss also beweisen das Meier es getan hat, sonst könnte Meier ihn wegen Verleumdung verklagen.

Egal ob Anzeige oder nicht. Tätigt ein Bürger einen anderen Bürger gegenüber eine Aussage die den Bürger in eine prekäre Situation bringt so ist die Beweispflicht immer bei den der die Aussage tätigt.

So funktioniert keine Beweisführung.
Ich kann nicht sagen, ich habe das mal irgendwo gelesen und aufgeschnappt.
Sowas muss schriftlich vorgelegt werden.
Und es ist bestimmt nicht meine Aufgabe, gewisse Textpassagen in den unzähligen Threads erst zu suchen.

Also nix mit Vorteil und du bist somit vorangig in der schriftlichen Beweispflicht.
Ansonsten sind es nur Behauptungen.
Selbst ein Verteidiger empfängt eine Niederschrift vom Ankläger mit den begründeten Verdachten, da er ja ansonsten seinem Amt gar nicht nachkommen kann.

Irgendwie grad amüsant - mich als Forenpolizei betiteln - dann die ganzen Ankläger und Richter hier … köstlich. :joy:

2 Likes

:joy: :joy:

Danke für die Versüßung des Abends.

Naja anhand deinen Beispielen behauptet der Bürger aber, daß der andere ihn verleumdet hat. Meinst du, selbst wenn der Verleumder zuerst befragt wird, daß der dazu steht? Da muss erstmal bewiesen werden, daß er überhaupt verleumdet hat.

Und genau der, der den angeblichen Verleumder in eine prekäre Situation bringt steht somit in der Beweispflicht.
Ansonsten verläuft sowas einfach im sande.

Wird mir jetzt, ehrlich gesagt, aber zuviel des Guten hier. :wink:

Nein weil du von falschen Verdächtigungen ausgehst.

Du haust die Tatbestände durch einander.
Dein erstes Bsp ist falsche Verdächtigung.

Dein 2tes ist eher Verleumdung
Wenn Meier Müller da eins rein knallen will wegen Verleumdung, hat er eh ein Problem nämlich das Zeugnis Verweigerungsrecht der Frau.

Wenn Müller in der Kneipe behauptet das Meier bei Schmitz Äpfel klaut und die Frau besucht.

Dann ist das Verleumdung.
Meier geht zur Polizei und muss bei der Anzeige Eidesstattlich erklären, dass er die Taten nicht begonnen hat. Du kannst auch vorher Zivilrechtlich vorgehen. Das Problem an Verleumdung ist, wenn es nur einmal war, werden die Prozesse meist eingestellt.

Du hast schon Recht. Wenn jetzt z. B. Nohate zu B. sagt der Forendruide unterstellt mir was was nicht stimmt, dann muss Nohate anhand des Beitrages das auch auch beweisen. ( weil er die Aussage tätigt ). Was er auch kann. Soweit alles richtig. Nun wird B. aber auch den Forendruiden fragen ob er dafür Beweise hat das Nohate das getan hat. Damit bleibt der der die Aussage tätigt in der Beweispflicht. Genauso wie Nohate es sein muss wenn er den Forendruiden wegen Verleumdung bei B. Meldet.
Alles verzwickt irgendwie. :smiley:

Wie gehts eigentlich Htx? Hoffe es ist noch als fit.

1 Like