Frage zu Permaban und Account

Das schränkt das abusing ebendessen nicht ein, besonders von einigen besonderen Forennutzern hier.

Meine Festplatte sind nicht Personen bezogen Daten. Blizzard darf auch nicht meine Post öffnen oder ne Kamera in meiner Wohnung installieren. Genauso wenig dürfen Sie meinen PC durchsuchen. (Meines Wissens)
Gab es da nicht sogar einen Riesenshitstorm zu?

Hier sind Regeländerungen sogar aus 2019.
Hat zwar nix mit dem Thema zu tun aber rate was gilt !

Das Beispiel trifft nicht zu.
Darf ich deinen Perso sehen?
Ja klar hier.
Gut dann geh zur Seite ich würd gern deine Wohnung durchsuchen.

Falls ich völlig daneben liege sorry für die Provokative Antwort.

Warum nicht ? Die können dich nicht mehr automatisch sperren, das ist doch eine Verbesserung zu vorher!

Genau das Denke ich auch, um einen Rechner zu durchsuchen, Bedarf es handfester Gründe und ich denke hier wird der Bürger einfach geschützt, denn für Blizzard gibt es eben keinen Handfesten Grund meinen Rechner zu durchsuchen.

Der 2. und wichtigere Punkt ist aber das wirklich kein Sch… die AGBS liest und man es einfach in jede AGB reinschreiben würde, damit wäre mein Rechner fürs Internet komplett offen. Egal ob Erlaubnis oder nicht, never ist das möglich. Zumindest nicht so. Stellt euch mal vor der Blizzardmitarbeiter durchforstet eure Fotos oder Dokumente.
Der gesunde Menschenverstand sagt hier schon das dieses nicht einfach möglich ist.

Sonst mache ich mir ne App und schreibe in die AGBS, das ich auf die Kamera von außen zugreifen darf. Ist ne Sache von 2 Stunden.

Die NSA wäre aber sowas von neidisch.
Wahrscheinlich würden Sie einfach ein F2P Game rausbringen und anderem Namen die Ihnen die Erlaubnis gibt alles zu nutzen am PC inkl. Webcam.
LG

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Solche Umstände gehören ja auch nicht in die AGB’s.

Das ist schwachsinn, Naldo hat nirgends erwähnt dass sie deine Fotos und anderes durchsehen dürfen, jedoch ist Blizzard berechtigt den PC auf Schadsoftware bzgl. Ihrer Dateien zu prüfen.

Woher willst du wissen dass etwaige auf dem Markt bestehende F2P Spiele nicht schon längst unterwandert sind? :thinking:

Aluhut incoming! :stuck_out_tongue:

Gegen Ihre Dateien sagt ja keiner was, aber Ihre Dateien != die ganze Festplatte. Natürlich dürfen sie ihre Dateien überprüfen aber eben nur Ihre und den Ram und auch hier darf nicht der ganze Ram überprüft werden, denn auch da können Fotos drin sein.

? Wie das gehört nicht rein, schreibt Blizzard auch rein , sie überprüfen den Ram und Ihre Dateien und ich weite es halt ein wenig aus :slight_smile:.

ABGs ungleich Datenschutzbestimmungen.

https://www.blizzard.com/de-de/legal

Irrelevant für mich. Da ich selbst nur Laienwissen vom Datenschutzgesetz habe hafte ich mich einfach Naldo an, der kommt kompetent rüber.

:bowing_man:

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Heißt nicht das er Recht hat. Da reicht als Argument einfach: Trump ist Präsident geworden!! Ist aber dein gutes Recht!

Was der Link mir sagen soll weiß ich nicht, den Artikel oben wie sie Ihre Dateien überprüfen, habe ich aus den AGBs und wenn die das in die AGBs schreiben dürfen wieso ich nicht?

Da er seine Aussage - im Gegensatz zu dir - ganz offensichtlich mit Beweisen belegen kann, doch. Schon. :slight_smile:

Der Link dient dir dabei die AGB’s zu suchen. Viel Spaß dabei.

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Er beweist ja nur das personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, gehört deine Festplatte zu personenbezogenen Daten ? Ich hoffe doch nicht und es würde nicht erklären warum ich es dann mit einem mal nicht in die AGBs schreiben darf!

Hast du gelesen das ich oben einen Auszug aus den AGBs gepostet habe ?

hier.
Wenn du jetzt meinst Endnutzerlizenzvereinbarung != AGBs hast wahrscheinlich Recht, das ist aber nicht mehr als Wortklauberei, denn es geht ja um den Inhalt, dann schreibe ich es halt in die Endnutzerlizenzvereinbarung, wenn du dich damit besser fühlst.

Hat auch lang genug gedauert.

Immer dieses plenken.

/sigh

Ich möchte mit dir hier nicht diskutieren, ich wollte damit nur darauf hinweisen dass eine Einstellung á la „ich mache doch eure Arbeit nicht, googelt selbst roflroflroflrofl“ total bescheiden ist.

Deshalb:

Naldo 1:0 Memmet

Ach das issn Wettbewerb , joa ok da fehlt mir dann doch die Motivation :smiley: und es ging niemals darum was richtig ist , sondern nur wer am meisten googelt. Wenn ich das vorher gewusst hätte :slight_smile: ?

Hätte ich es wohl auch gelassen !

Bevor du weiterplenkst bitte ich darum.

Irgendwie geht hier die Diskussion schon länger am Thema vorbei und dreht sich auch nur noch im Kreis.

Letzendlich ging es um die Sperre aufgrund eines Angelbots. Und da ist Blizzard nun einmal im Recht. Solange Blizzard den Bot im WoW-Speicherbereich findet, kann der Account dafür gesperrt werden, selbst wenn der Bot nur installiert ist und (noch) nicht aktiv eingesetzt wurde.

Wenn er nicht aktiv ist, ist er ja auch nicht im Speicherbereich. Ich kenne niemanden der dafür nen Autostart schreibt und wenn wäre er ja wieder aktiv :smiley:

Man merkt, dass Du kein Windows-Software-Entwickler bist (was normal ist, 99,999% aller Menschen sind dies nicht).

Es gibt da in Windows seit Windows Vista so tolle Funktionen mit dem Namen „Standby RAM“, ReadyBoost, Prefetch oder Super Prefetch.

All dies sind Windows-interne Mechanismen, welche Daten und Code vorausschauend in den RAM laden, um sie dann, wenn sie der Benutzer anfordert, sofort griffbereit zu haben.

Windows notiert sich dabei ständig, welcher Code und welche Daten / Dateien in der letzten Zeit genutzt worden sind, und läd diese Daten mehr oder weniger rasch nach dem Windows-Start „vorausschauend“ in den RAM (und gibt diesen RAM erst frei, wenn er für die „wirklich“ gestarteten Programme benötigt wird).

…Und so kann es sein, dass der Angel-Bot schon oder noch immer im RAM liegt, obwohl er heute garnicht gestartet wurde (wohl aber irgendwann an den letzten Tagen…)

Auch ist der Bot bestimmt irgendwo in der Windows-Registry verzeichnet (mindestens in der "zuletzt genutzte Programme/Dateien-Liste) - und auch diese Windows-Registry befindet sich im RAM…

Richtig, ich habe Dir erläutert, unter welchen Umständen personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, nämlich nach der „informierten Einwilligung“ im Sinne der DSGVO.

Personenbezogene Daten unterliegen einem gewissen Schutz, darin sind wir uns alle einig (wichtigste Gesetze dazu befinden sich in der DSGVO, Details siehe oben).

NICHT personenbezogene Daten unterliegen jedoch NICHT der DSGVO (die DSGVO bezieht sich wie gesagt NUR auf personenbezogene Daten, siehe Artikel 2 DSGVO), sondern anderen Gesetzen, im Wesentlichen ist dies Urheberrecht bzw. Lizenzrecht, welches jedoch im Kern nur die Weitergabe / Vervielfältigung und kommerzielle Verwertung von nichtmateriellen Gütern (Fotos, Kunstwerke, Bücher, Musik, Filme, Software) regelt.

Ansonsten gibt es noch den „Hackerparagraphen“ §202a StGB, der den unerlaubten Zugang zu Daten bzw. das Eindringen in fremde Computer unter Strafe stellt.

Wichtigstens Wort ist dabei „unerlaubt“, sprich: Wer vorher die Erlaubnis einholt (und zum Beispiel einen Computer mit Erlaubnis des Besitzers auf Schadsoftware, Bots usw. durchsucht), handelt nicht mehr „unerlaubt“, sondern „mit Erlaubnis“.

Im Rechtsstaat gilt das Prinzip des „erlaubt ist alles, was nicht verboten ist“ - und ja, viele erlaubte (also nicht verbotenen) Dinge können durchaus unmoralisch, verwerflich oder gemein sein, sind aber eben nicht automatisch „verboten“ und damit nicht juristisch strafbar.

Dieser Grundsatz gewährt uns Bürgern weitestgehende Freiheit, die genau dort endet, wo sie die Freiheit anderer Bürger gefährdet - und genau an der Stelle beginnen dann die Verbote (Gesetze), welche dies dann regeln.

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Und du versuchst mir den gleichen Quark wieder zu verklickern, nur mit anderen Worten. Punkt eins mit dem standbyram scheint zu stimmen, kannte ich noch nicht, habe jetzt aber auch echt nichts zum einlesen gefunden. Schade hätte mich tatsächlich interessiert.

Aber Punkt 2 ist und bleibt Quatsch. Denn jede Firma würde sich die Erlaubnis holen, ganz einfach , hier brüllt der gesunde Menschenverstand schon Bullshi…
Warum holt sich Blizz nur die Erlaubnis für Ram und Ihre Spieldateien, die könnten es so viel einfacher haben?

Man nur der Gedanke das Blizz auf meiner Festplatte nach Gutdünken rumwühlen kann, müsste doch jedem normalen Menschen Angst machen, das ist so harte Privatsphäre, das ist never erlaubt, zumindest nicht so.

Es geht mit SIcherheit vielleicht im Rahmen einer Studie aber mit Sicherheit nicht wenn man es in die AGBs oder Endbenutzer Lizenzvereinbarung reinschreibt. Man in dem Fall wären die geilsten Spiele gratis einfach weil deine Daten auf der Festplatte 5 mal mehr Wert sind, als die popeligen 50 Euro. Alleine nur die Fotos.

Naja wie dem auch sei h ttps://www.datenschutzzentrum.de/uploads/projekte/dos/dos-datenschutz-in-onlinespielen-report.pdf

Wenn du die Lust hast das zu verarbeiten, nebenbei ein Studium in Rechtswissenschaften abzulegen und dich in die 1000 Gesetze einzulesen die hier greifen viel Spaß mir reicht in dem Fall wirklich mein gesunder Menschenverstand.

Um dem Missverständnis vorzubeugen, nochmal in klar, personenbezogene Daten verarbeiten ist was anderes als nach belieben meine Festplatte zu scannen.

Meine Daten haben sie eh und können sie wahrscheinlich auch mit meinen Aktivitäten im Spiel verknüpfen, ich bezweifele lediglich das sie nach gut dünken auf meine Festplatte und den kompletten Ram zugreifen dürfen, was die da alles finden würden.

Es spricht einfach zu viel dagegen:

Warum der Prozess gegen Honorbuddy
Warum hatten sie so massive Probleme den Bot zu finden?
Warum wurde ein so aufwändiger nachweis geführt
Warum sind die Bestimmungen für den Scan deines PCs so eng gefasst und wurden nicht entsprechend erweitert.

Ich gehe ins Bett !

  • Bossland schädigte die Geschäfte von Schneesturm.
  • Honorbuddy rühmt(e) sich mit ständigen Weiterentwicklung von Verschleieruingsmaßnahmen, welche eine Entdeckung schwierig machen sollten.
  • Gerichte verlangen dies. Hier geht es nicht um spielmoralische Dinge wie Lootboxen, DLCs oder ob Tastaturmakros jetzt cheaten ist oder nicht, sondern um die nüchterne Rechtsrealität. Firma A meckert, daß Firma B doof ist, Gericht will Beweise.
  • Vermutung: Rechtsgüterabwegung (Rechte der Firma vs Rechte des Kunden). Man nimmt aus diesem Grund nur das Notwendigste, nicht das technisch/rechtlich machbare, im Zeitlalter von Internet-Stuhlgangstürmen und Richtern, welche diskriminierende Hetze als freie Meinungsäußerung im Internet interpretieren, ist das wahrscheinlich sogar eine weise Entscheidung.

Man nur der Gedanke das Blizz auf meiner Festplatte nach Gutdünken rumwühlen kann, müsste doch jedem normalen Menschen Angst machen, das ist so harte Privatsphäre, das ist never erlaubt, zumindest nicht so.

Öhm … Antivirensoftware? Backupdienste? Dateiverwaltungssoftware? Bilddatenbanken? Windows-Betriebssysteme? Der normale Benutzer erlaubt einer Menge unterschiedlicher Software, die Festplatte komplett zu durchsuchen und zu überpüfen, was da jetzt so & wie gespeichert ist.

Hast Du jemals in der Schneesturm App unter Settings => Game Install / Update den Knopf für „Scan for Games“ geklickt?

MfG

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Klar aber wenn sie auf meine Festplatte zugreifen dürften,hätten sie sich den Prozess schenken können und den einfach durch die Banns kaputt gemacht.

Jap stimmt, was daran lag das Blizzard eben nicht auf meine Festplatte zugreifen darf und nur den Ram innerhalb Ihres Spiels durchsuchen durften, Da Honorbuddy darauf nur lesend Zugriff und eine virtuelle Tastatur zur Verfügung stellt war die Erkennung schwierig.

stimmt aber wenn man auf meine Festplatte zugreifen darf wäre die Nachweisführung um Welten einfacher gewesen.

Meine Vermutung ist: sie dürfen einfach nicht auf die Festplatte und den kompletten Ram zugreifen einfach weil das Recht auf Privatsspäre hier höher wiegt als der Punkt das evtl gebottet wird.

Öhm noop noop und noop .Verwenden die Daten von dir nicht, es ist ein Unterschied ob eine Antivirensoftware meine Festplatte durchsucht oder ob jemand Zugriff darauf hat. Die Antivirensoftware durchsucht ja nur, nicht eine meiner Daten wird dabei gespeichert oder verwendet. Wenn ich ein Backup online mache, darf auch niemand die Daten verwenden oder einsehen.

Wird davon irgendwas von Schneesturm verwendet oder nach außen gesendet und oder verwendet?
Das ist halt der Unterschied.