Dann a) erleuchte mich bitte^^
und b) ändert das etwas and der Richtigkeit meiner Aussage?
Dann a) erleuchte mich bitte^^
und b) ändert das etwas and der Richtigkeit meiner Aussage?
Ich hege in keinster Weise die Intension jemanden zu „erleuchten“. Ich habe lediglich eine Aussage gemacht und du hast mir mit deiner Antwort darauf klargemacht, dass du diese Aussage nicht verstanden hast
Auch wenn ich nicht betroffen bin, sehe ich die Änderungen mindestens einmal kritisch. Und ob die erhoffte Wirkung erzielt wird wage ich einmal zu bezweifeln.
Aus den verschiedensten Gründen, die auch nicht diskussionsfähig sind, gibt es Menschen die den Kauf von 30 Tagen Spielzeit präferieren oder auch präferieren müssen. Eigentlich sollte Blizzard ein Interesse daran haben so wenig Hürden wie möglich zum Zugang aufzubauen. Eine beliebte und gängige Zugangsmöglichkeit einfach abzuschalten hat was von „in das eigene Knie…“.
Und warum jetzt die Verweigerung wenn ich um eine Erklärung bitte?
Warum soll ich dir etwas erklären, was du bereits in einer klar formulierten Aussage nicht begriffen hast
Eine Antwort die nichts zur Diskussion beiträgt und auch zeigt das man nicht verstanden hat worum es geht.
Seine Kernaussage war nichts anderes das er von dem Guthaben immer einen Monat gekauft hat und den Rest dann für einen zweiten Monat aufgebraucht hat. Jetzt ist er wie viele andere die es so gemacht hat dazu gezwungen zwei Monate zu kaufen. Bevor der Hinweis auf das normale Abo kommt, er will ebenso nicht wie viele andere ein Abo abschließen was regelmäßig gebucht wird. Wieso hier kein normales Abo abgeschlossen wird ist dabei nebensächlich. Der will es nutzen der andere nicht, Gründe hierfür sind so mannigfaltig wie es User gibt.
Ich kann aber seine Intention nachvollziehen. Mir geht es ja nicht anders. Gametime als Einzelkauf für einen Monat geholt, da es die beste Option für mich war. Bei mir liegt es aber auch daran das ich ein Vertrauensproblem damit habe was Lastschriften oder PayPal betrifft. Dazu kommt das ein Monat Gametime effektiv besser planbar ist als 2, 3 oder 6 Monate, wobei letztere ja ebenfalls bei der Option Gametime per Einzelkauf gestrichen wurden.
Hi,
Das ist ein Punkt, den ich besonders unschön finde. Gerade, wenn man so eine Änderung Knall auf Fall macht, dann sollte es dafür auch eine Lösung geben.
Ich bin nicht sicher, ob die GMs sozusagen „händisch“ einen Monat Spielzeit gutschreiben und das entsprechende Guthaben abziehen können (technisch) oder es nur nicht dürfen.
Das muß ja pro betroffenen Account nur 1x gemacht werden.
Natürlich haben die GMs, die bereits geantwortet haben, völlig Recht, daß es sich um Guthaben handelt, was man auch anderweitig nutzen kann.
Wer neben Spielzeit gerne mal ein Pet usw. von Guthaben bezahlt, könnte das mit den verbliebenen 12,99 € tun, was leider nicht so glatt aufgeht wie eben beim Kauf von 30 Tagen.
Andererseits haben sich die Betroffenen eine 25,98 € Guthabenkarte gekauft gehabt. Die wurde extra so gebaut, daß man ohne Rest 2 x 30 Tage davon kaufen kann. Eine Verpflichtung das gleich hintereinander zu tun, also sofort 60 Tage freizuschalten, gab es nicht. - Ein Fehler des Spielers liegt also nicht vor.
Auch nicht den, daß er eine rechtzeitige Ankündigung ignoriert hätte, die dazu auffordert die 2ten 30 Tage bis spätestens XY zu kaufen, da das Produkt 30 Tage Spielzeit im Einzelkauf dann aus dem Sortiment genommen wird.
Entweder rechtzeitig ankündigen auf allen verfügbaren Kanälen oder eine Regelung über GMs.
Oder eben das Produkt 30 Tage Spielzeit im Einzelkauf retour in den Shop. - Was natürlich am Besten wäre!
trollische Grüße,
Cerka
An sich technisch machbar, wird aber nicht gemacht. Gab dazu schon eine Anfrage im Kundendienstforum. Eine Auszahlung des Restguthabens ist genauso wenig möglich, da Blizzard das von vornherein ausschließt.
Ist Blizzard in dem Fall egal, wird einbehalten.
Beste Lösung wird aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht passieren. Im selben Umkehrschluß müsste Blizzard an sich alle Preisänderung für Abo / Gametime rückgängig machen. Das wird in der Chefetage nicht gut ankommen und bei den Aktionären so oder so nicht.
Das ist aber auch noch nicht lange so, oder?
ich habe vor längerer Zeit nur mit Gametimekarten bezahlt.
Und da wurden nach Eingeben des Codes immer 2 Monate Spielzeit aktiviert.
Da gab es nicht die Möglichkeit das nur für jeweils einen Monat zu bezahlen.
Neulich musste ich mir solch eine Karte kaufen und nun ist das doch anders.
Es werden nicht direkt die 2 Monate Spielzeit freigeschaltet, sondern erst einmal als Battlenet-Guthaben registriert.
Anschließend kaufe ich im Shop davon die Spielzeit für eben 2 Monate.
War das jemals anders?
Ich kenn mich mit den Käufen im Shop bezüglich Spielzeit gar nicht aus.
Daher sehe ich auch momentan gar keinen Unterschied - damals Spielzeit über Gamekarte für 2 Monate - nun im Shop digital Spielzeit für 2 Monate.
Ich verstehe, ehrlich gesagt auch nicht, wie man ein Abo einrichtet und sofort wieder kündigt. Ich mein, man kann jederzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
Wenn bei mir jemand etwas bestellt und sofort wieder kündigt, würde ich auch vermuten, daß es sich um eine Fehlbestellung handelt und würde den Kaufvertrag umgehend rückwickeln und Leistungen sperren, da es wie ein Widerruf ausschaut.
Ich habe schon immer die Karte für knapp 26€ gekauft (ok, viel früher gabs noch andere Staffelungen) und man konnte IMMER erstmal Spielzeit für einen Monat kaufen (12,99).
P.S. Wenn du das einzahslt, wird nicht die Spielzeit aktiviert, du hast dann den gewissen Betrag auf deinem Bnet Konto.
Und da weiß ich nicht mehr seit wann das so ist - muss schon lange her sein.
Meine Gamekarten wurden gleich als Spielzeit aktiviert. Da gab es dieses Guthaben noch gar nicht.
Müsste mal schauen, ob ich da noch was zu in der Bezahlhistory finde.
edit
Schade, kann ich nicht mehr nachsehen.
Die aufgelisteten Transaktionen gehen bei mir nur bis 30. November 2010 zurück.
Ist die Frage welche Karte.
Es gibt einmal die Guthaben-Karte und die „Gametime“-Karte. Beide kosten 25,98€ und beide laden an sich nur das Guthaben auf werden aber unter unterschiedlichen Begriffen in den Läden geführt
Ursprünglich gab es mal die GTCs oder Gametime-Cards. Hier hat man dann im Endeffekt 25,98€ ausgegeben, einen Code freigerubbelt, ist in die Acc-Verwaltung und hat dort Eingabe des Codes direkt zwei Monate Spielzeit bekommen. Die wurden aber 2007 oder 2008 eingestellt.
An sich richtig wenn man ein indirektes Zahlungsmittel wie Lastschrift oder PayPal benutzt. Bei einem direkten Zahlungsmittel wie Kreditkarte wo man mittlerweile auch eine 2FA-Bestätigung braucht für die Zahlung ist es unverständlich. Der Händler weiß bei einer Kreditkarte alleine schon durch die Bestätigung des Kartendienstleister (Visa, Mastercard, usw) ja bereits das er das Geld bekommt. Aber selbst hier greift das System nicht immer und friert den Account wieder ein.
Dazu muss das System zu 100% bei allen korrekt funktionieren, tut es nicht.
Danke
Und ja, nur die hatte ich damals gekauft.
Was ich neulich gekauft habe, war eine WoW Guthabenkarte.
Dürfte der Fall gewesen sein.
Und erst vor nem halben Jahr (oder etwas länger) mussten wir doch erstmal wieder lernen das z.B. ALDI eben doch wieder genau diese Gametime Cards (resp. Codes) ins Sortiment bekam.
Da hatte doch hier im Forum jemand nachgefragt warum er auf einmal anstelle von Guthaben das er wie immer erwartet hatte und in HS ausgeben wollte, mit 60 Tagen WoW-Spielzeit beglückt wurde.
Und von Restbestände die es in manchen Ecken bestimmt noch gibt will ich gar nicht erst anfangen.
Es herrscht da Gefühlt leider ein wenig mehr Chaos als gut ist was diese Gametime/Guthaben Karten so angeht. (Auch wenn es bei allen Varianten immer klipp und klar auf der Rückseite draufsteht was man gerade gekauft hat)
Könnte da Blizzard nicht deutlich einsparen, wenn es nur noch eine Art Karte geben würde? Denn sowohl die WoW Guthabenkarte als auch die andere Karte (glaub Blizzard Guthabenkarte) werden doch erst dem Battlenetkonto gutgeschrieben.
Wozu existieren dann noch 2 seperate Produktionen?
Hi,
Ich kenne nur den, der direkt Auszahlung / Rückabwicklung gefordert hat. Von „Könnt ihr das nicht händisch regeln?“ wie von mir beschrieben war nicht die Rede.
Wer B. Guthaben nutzt, hat sich ja - hust - vorher informiert wat-wie-wo. Diesbezüglich sollte die Antwort weder verwundern noch aufregen.
Das Wort „einbehalten“ ist mißverständlich. Zumal - siehe meinen Post - es nicht um eine Auszahlung geht. (natürlich geht es nicht darum …)
Wie egal Blizzard - bzw. die an der Entscheidung Beteiligten - die Reaktionen sind, kannst du nicht beurteilen. Weder für die vergangenen Besprechungen zum Thema Änderungen noch für die gerade laufenden oder noch kommenden.
Wir sehen lediglich was unterm Strich herausgekommen ist. Wie knapp die Chose war, weiß hier niemand.
Ich bleibe einfach so lange optimistisch, daß der Gaul sich erhebt, bis er arg müffelt
Also: vor dem Aufhören unbedingt im Spiel bei „Feedback senden“ den Vorschlag einreichen, die 30 Tage wieder in den Shop zu bringen
trollische Grüße,
Cerka
Das musst du Blizzard fragen, wobei das werden die auch nicht mehr beantworten können.
Sehr wahrscheinlich gewollt. Man muss sich doch nurmal bei Amazon anschauen was es da für eine Varianz gibt
https://www.amazon.de/s?k=battlenet&ref=nb_sb_noss_2
Blizzard macht in den Support-Artikeln und AGBs unmissverständlich klar das es keine Auszahlung geben wird, daher kann man hier von einbehalten reden. Man kann auch von einbehalten reden wenn man den Account stilllegt und nie wieder kommt, da ansonsten der Guthabenhalter, hier Blizzard, normal dazu angehalten ist es wieder auszuzahlen. Passiert nun mal nicht, weswegen die meisten es als Lehrgeld für „Bitte nie wieder“ verstehen werden.
Hi,
Das ist alles das Gleiche, es heißt nur anders, hat andere Bilder oder andere Zahlen.
Die Guthabenkarte zu 25,98 € paßt - wie bereits mehrfach beschrieben - exakt für 60 Tage Spielzeit ohne jeden Rest. Ich würde keine 20er oder 50er oder 100er (?) Guthaben kaufen wollen, um davon dann Spielzeit zu erstehen.
Machen kann man das natürlich, aber wer will schon Restbeträge haben?
Mal davon ab: auch die WoW-Guthabenkarte ist auch für Käufe in den anderen Spielen verwendbar. Mit den 25 werden sogar die üblichen 25 € Preise von Mounts besser abgedeckt als mit der 20 € Karte. - Nicht jeder Laden hat auch immer alles da.
Warum hast du in dem Zitat den relevanten Teil weggelassen …?
trollische Grüße,
Cerka
Weil es für das Thema einbehalten nicht relevant ist?
Im Endeffekt ist es sogar so das man durch eine zu spät oder nicht angekündigte Änderung ein Sonderrecht zur Auflösung der Geschäftsbeziehung besitzt und nichts anderes ist es was zwischen Blizzard und dem Spieler besteht. Das Sonderrecht enthält hier sogar die Bestimmung das Restguthaben wieder zurückgezahlt wird da es nicht mehr Bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Allerdings wird man das gerichtlich nicht durchsetzen können, da kein Anwalt der Welt für 12,99€ ein Verfahren eröffnet. Da sind ja schon die Anwaltskosten für eine Stunde höher.