Umso besser! Zieh dir den Schuh nicht an, wenn er nicht passt. Nichts für Ungut.
Bitte in Größe 46 für mich, merci
reicht Thuralydon einen Schuh für Griefer, Betrüger und Spamer in Größe 46 Aber mit dem allergrößten Vergnügen, der Herr Verlassener! Sonst noch Wünsche?
Nene den Schuh zieh ich mir doch nicht an!
Naja, da gibt es sicher noch das Hausrecht. Ich denke, wenn man in die AGB schreibt: „Wir dürfen dich ohne Nennung der Gründe bannen [checken aber die Fakten und bewerten neutral]“ und die Spieler es akzeptieren, dann können sie sich eben darauf berufen
Das ist eben die gute Frage. Es gibt Dinge, die dürfen in den AGBs stehen, und Dinge, die dort nicht stehen dürfen. Die Herausgabe von Informationen ist so eine Sache, bei der ich auch gespannt bin, ob hier ein Fachmann zu Wort kommt
Das hoffe ich!
Dass Namen und/oder Chatverläufe nicht genannt werden würden, ist verständlich; mir ging es ja auch eher um eine Präzisierung der Kategorie „störendes Spielverhalten“.
Naja du kannst ja auch ohne Bann deine Daten anfordern… So wie ich das verstanden habe müssen die alles rausgeben, was sie zu dir haben auf Anfrage.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Auch so Dinge wie TOS, agb etc dürfen Nutzer nicht unverhältnismäßig benachteiligen etc. von daher glaube ich nicht, dass einfaches Hausrecht solche Dinge aushebelt.
Und beim Recht auf Daten etc sind ja mittlerweile alle sehr sensibel.
Aber wie gesagt ich forsch da nochmal nach und melde mich morgen nochmal
Wenn die DSGVO gemeint ist, dann auf jeden Fall. Da geht es ausschließlich um personenbezogene Daten. Man könnte verlangen die (eigenen) Daten herauszugeben, die den Menschen hinter dem Account betreffen (Name, Adresse etc.) oder auch die Löschung verlangen im Zuge der Stilllegung eines Accounts.
Im konkreten Fall ist die DSGVO wenig hilfreich. Ob es eine Verordnung gibt die derartige Dinge abdeckt weiß ich nicht. Im Rahmen des Datenschutzes gibt es aber sicherlich keinen Anspruch.
Ich könnte mir im übrigen sogar vorstellen, dass der genaue Grund für den Bann überhaupt nicht gespeichert wird von Blizzard, eben weil sie dann nach DSGVO Auskunft darüber erteilen muss.
Eine entsprechende Anfrage kannst du hier stellen:
Da bin ich genau der entgegengesetzten Meinung.
Personenbezogene Daten sind im Rahmen der DSGVO nicht nur Daten zum Menschen hinter der „Person“, wie Name, Adresse, Größe etc.
Sie deckt explizit alle Daten ab, zu denen eine Person eindeutig identifiziert werden kann.
Alle gespeicherten Daten, zu denen eine Person eindeutig identifiziert werden kann, sind auskunftspflichtig. Dazu gehört logischerweise auch sowas wie wann, wo, warum, wie lange wurde die Person gebannt. Denn diese Daten können direkt mit der Person verknüpft werden.
„Personenbezogen“ heißt nicht „Daten zur Person selbst“, sondern „Daten, die der Person zugeordnet werden können“.
Die DSGVO ist also in diesem konkreten Fall absolut hilfreich.
Warum ist das so? Es gibt AFAIK keinen Anspruch auf Informationen über die persönlichen Daten hinaus. Wenn Stammdaten und Accounthistorie getrennt sind, besteht mMn kein Anspruch.
Der Accountname ist keine persönliche Information, nur die Daten die dahinterstehen.
Wenn in dem Papier in dem der Prozess beschrieben ist, steht dass hier getrennt wird, muss Blizzard nichts herausgeben.
das problem ist halt das blizz schon lange nix mehr selber überprüft. mein bruder wurde in arena immer gebannt angeblich wegen unerlaubte dritt programme, er hat sogar windows komplett installiert und nur noch wow drauf gehabt ohne addons, weil blizz ja nicht sagen wollte welche unerlaubte dritt programm dies denn sei, zack wieder bann…
es braucht nur eine bestimmte anzahl an reports und das system bannt, das märchen von da sitzt jemand und überprüft es nochmal genau. ist entweder aus längst vergangener vergangenheit oder frei erfunden!
Ich habe mal spaßeshalber eine Anfrage zu meinen Daten gestellt. Bearbeitungszeit: 30 Tage (das Maximum was die DSGVO zulässt, wenn ich mich recht erinnere).
Bin gespannt.
Ich wäre allerdings extrem überrascht, wenn ich darauf innerhalb von 30 Tage eine DSGVO-konforme Auskunft bekommen würde.
Wie gesagt, wenn das zwei verschiedene Systeme sind und in der Prozessbeschreibung ein Rückschluss (bei Bedarf!) ausgeschlossen wird nicht.
Edit: ist eigentlich auch unerheblich, was will man tun? Man wird die persönlichen Daten erhalten und dann? Einen Verstoß melden? Spätestens dann wird klar, dass kein Interesse an der Datensicherheit besteht, sondern man das System ausnutzen möchte.
Also ich bin jetzt nicht der Rechtsexperte. Aber solange Blizzard die Daten irgendwie mit dir verbinden kann, sind das Daten, die sie auch gemäß DSGVO dir mitteilen müssen.
Auch wenn das zwei Systeme sind, sind die dann miteinander verknüpft. Das heißt, wenn Anther was böses im Spiel macht und gebannt wird, kann ja Trolgol (mein Mage) ja auch nicht ins Spiel, weil ja nicht Anther gebannt ist, sondern der Account und der gehört wieder dem kleinen René. Also werden alle Handlungen die Anther macht, dem kleinen René zugeordnet. Das weiß aber eben nur Blizzard, weil alle anderen kennen ja nur Anther und eben nicht den kleinen René, der die Fäden im Hintergrund zieht. Right?
Es ist recht einfach. Es wird ein System geben, das Accountdaten verwaltet das sind die kritischen Daten.
Dieses System wird nichts weiter tun als die Spielberechtigung verschlüsselt freigeben. Aus den Spieldaten wird niemand einen Rückschluss auf die persönlichen Daten ziehen können.
Das Beschreiben, abheften, fertig.
Ich würde es so tun und mich bei Verstoßmeldungen recht entspannt zurücklehnen. Und ich mache die Umsetzung der DSGVO in einem kleinen 25 Mann Betrieb.
Da werden schlauere Leute sitzen als ich.
Genau so wie die märchen, dass man gebannt wird - wegen drittprogrammen - wenn man doch nur windows und wow installiert hat… nur ist das eher das noch schlechtere märchen
ja unterstelle lieber den jenigen der nix davon hat die lüge, macht sinn
Aye, war nur eine Idee von mir. Nachdem ich mich aber über ein paar Rechtsurteile informiert habe, würde ich dir zustimmen.