Ne, pupsen wenn sie Zwiebeln isst
Und so ein Zwergenpüpslein… der donnert!
Ne, pupsen wenn sie Zwiebeln isst
Und so ein Zwergenpüpslein… der donnert!
Nein, ich habe Angst, dass ich etwas harmloses sage und du für den Konter dann wieder gebannt wirst.
Zwerginnen pupsen nicht.
Sie furzen?
sind Goblins nicht eher Fantasyferengi ?
und wenn die ihre Sitten ihre Verstorbenen - scheibchenweise - zu verhöckern auch hier hätten… was wäre dann mit Skazz ?
er hat so kreative Kosenamen für mich.
PS: Zwangsbeurlaubungen sind oll.
Da kann man sich streiten. Ei oder Henne
Nichts, ich bin untot. Das ist ein bewusst herbeigeführter Sonderfall.
Du Gnom du!
Doppelpostings saugen hart und zeugen von Talentlosigkeit.
Ihre Körper neutralisieren alle anstößigen Düfte und wandeln sie in den Duft von Einhornpudding um.
Gnomenmund tut Wahrheit kund!
Also… riechen Zwerginnen wenn sie furzen nach zermatschten, angegammelten, Einhörnern?
Gnomenmund ist unartig!
In welchem Kaffeeeimer hat mein Kopf gesteckt als das passiert ist?
Dazu müssten sie ja furzen, was sie nicht tun. Steht doch in den von dir zitierten Post.
Ein Lügengnom wäre auch ein tolles RP-Konzept…
Jedenfalls seid ihr ein süßes Paar.
Aber das Endprodukt bleibt doch gleich. Zermatschter Gammeleinhornduft.
Ob man damit Biogaskraftwerke betreiben kann? Und was macht das mit der Ozonschicht?
Könnten wir bitte das Thema wechseln, werter „Herr verwesender Leichnam, der leider nicht ganz tot ist?“
Klar doch
Das hatten wir doch alles schon
Nach den meisten Rechtsauslegungen bist du ein Objekt / Strandgut / Bergungsgut und kannst somit in den Besitz eines anderen übergehen.
Wobei Gefahrengut es halt eher trifft Aufgrund der Geschichte der Seuche - der verschiedenen Krankheiten die der untote Körper beherbergt und der nekrotischen Energien.
Alles Komplikationen Aufgrund des Unlebens.
Schutz bietet da nur die Schirmherrschaft der schwarzen Klinge.
Und selbst die ist nicht überall bekannt bzw. hinreichend vertreten.
Angestellte / Leibwächter / Gekaufte Söldner sind nur kurzweillig ein Schutz da sie, sobald ihnen Gewahr wird das sie mit dem bestehlen/betrügen/verraten eines Nicht-Lebendigen Auftraggebers keine Kartell oder Gesellschaftliche/Gesetzliche Ächtung zu erwarten haben, dies Ausnutzen werden.
Sklaven im Besitz eines Verstorbenen werden übrigens vererbt, von jemand anderem zeitnah geborgen oder erlangen ihre Freiheit wieder.
Dann kann ich ja von Glück sagen das deine Rechtsauslegungen falsch sind
Wie bei wandernden Läden.
Deine Ausführungen haben alle zwei DInge gemeinsam:
und
Wenn du einen lebendigen Vormund und Bürgen erklärst kann er deine Worte wieder geben. Und diese finden ggf. sogar juristisches Gehör.
So haben sie allerdings nicht mehr rechtskräftige Aussage als die automatisierten „Warnung, Warnung“ Rufe eines gnomischen Alarm-O-Bots.
Wobei es da schon einen Präzedenzfall gab - da ging es allerdings um eine Versicherungsangelegenheit und darum ob besagter Alarm-O-Bot funktionsfähig war oder nicht.