Plaudersofa 733 - Meer, Berge und mehr Urlaub

Verletzung der Impressumspflicht kann mit bis zu 50.000€ bestraft werden.
Dazu zählen auch Falschangaben.

Und irgendwo gibt es immer einen Spinner, der das überprüft. Immer.

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WoW.

geht ein paar Seiten löschen

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Jep. Außerdem hatte ich durch Rollenspiel (ja, ernsthaft) schon einmal einen Stalker, der ewig gebraucht hat, bis er mich in Ruhe gelassen hat und der würde dergleichen natürlich sofort nutzen, um sich Späßchen zu erlauben.

Das ist mir dann doch keine schicke Gildenwebsite wert. :joy:

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Wir sind schon ein eigenartiges Völkchen, gell?

Aye, wir haben Furrys die an den Nikolaus glauben.

starrt Razij an

ICH KANN DICH IMMER NOCH NICHT HÖREN!

stopft dem Troll Fell ins Maul

Seit ich mal auf der Todesliste eines kranken Spinners stand, geb ich sicher auch keine Adresse offen irgendwo an…

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Meine wars nicht.

Nur um Gerüchte zu entschärfen!

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Ich finde es faszinierend das du nicht leugnest ein Furry zu sein.

Du meinst das auch kaum bitter ernst. :sweat_smile:

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Ich spiele Vulpera unironisch.

Das sollte jegliche Zweifel beseitigen.

Was zum fiiiiiii…Namen Taurendung? Was?

Gekränkte Rollenspieler, mit denen man nicht mal RP hatte, die eine oder mehrere psychiatrische Vorbelastungen haben, können sehr unlustig werden…

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Ich kenne mich damit ehrlich nicht aus, aber gilt das z.B. auch für enjin- Seiten? Wäre das sonst eine Alternative?

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Nein, wenn Sie Ihre Webseite ausschließlich zu privaten Zwecken betreiben, müssen Sie keine rechtlichen Formalien für die Gestaltung Ihres Impressums einhalten . § 5 TMG spricht explizit von „geschäftsmäßigen Online-Diensten“, die ein verpflichtendes Impressum vorsehen. Nur wenige Internetseiten weisen jedoch einen eindeutig privaten Charakter auf. Zu diesen zählen in erster Linie Blogs, in denen Sie Ihre privaten Erfahrungen und Gedanken mit anderen Nutzern teilen. Auch Webseiten über Ihr liebstes Hobby oder Fan-Seiten werden häufig als rein privates Projekt angesehen. Schnell gelangen Sie jedoch in eine Grauzone, beispielsweise wenn Sie aktiv für die CDs oder Filme des Künstlers werben oder sogar am Verkaufserlös beteiligt sind (z.B. über ein sog. „Affiliate Programm“).

Gildenseite geht.

Setz dich ran

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Tja, das wars dann wohl mit dem Löwenbrück Merchandise Verkauf über die eigene Website. :cry:

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Feierabend!

Und noch den Einkauf erleiden.

Den habe ich zum Glück schon hinter mir.

Gestern einen Böllerknall erwischt, aus dem Haus gehen ist gerade herausfordernd.:woman_facepalming:t3:

Neeeeiiiiiiin!

An meinem Nein ist nichts unklar Blizzard! Lass mich senden!

Gibt da leider widersprüchliche Quellen und eine ungenaue Rechtslage. Und bevor mich jemand deshalb in die Pfanne haut… Gibt da so ein paar Kandidaten, denen meine Aussprüche bezüglich gewissen Dingen im Rollenspiel nicht gefallen.