Plaudersofa 734 - Wenn der Schleim weint und die Sonne aufgeht

Kollege meinte heute: Aaaach da machste dem dann einfach mal schöne Augen und fragst, ob die Therme nich doch kaputt gewesen sein könnte.

Spoiler: Ich mag sowas nich. Womit soll ich auf Zucker machen, ich habe genauso wenig Holz vor der Tür wie eine maldraxxische Skelettkriegerin und der Rest…
Nee Schmarrn, ich kann sowas eh nich und außerdem hasse ich es, irgendwelchen Typen Honig ums Maul zu schmieren nur damit ich das bekomme was ich m… was andere meinen wie es geht/ginge. :confounded:

Waschsalon.

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Ich würde trotzdem Mal den Mieterschutzbund anfragen, ob das nicht eventuell sittenwidrig ist.

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tschuldigung, werd ich ändern. Dachte es passt hier her weil er oft hier war.

Ich würd mal die Klausel im Mietvertrag überprüfen.

Instandhaltung und Instandsetzung sind Maßnahmen, die der Erhaltung der Wohnung bzw. des Gebäudes dienen. Das Gesetz spricht deshalb von Erhaltungsmaßnahmen. Unter einer Erhaltungsmaßnahme versteht man Maßnahmen, durch die bestehende Schäden beseitigt (Instandsetzung) und mögliche vorbeugend verhindert werden (Instandhaltung). Die Abgrenzung der beiden Begriffe ist fließend. Beides müssen Sie dulden. Der Vermieter muss Erhaltungsmaßnahmen ankündigen. Lediglich wenn diese mit nur unerheblichen Auswirkungen für Sie verbunden sind, entfällt die Ankündigungspflicht. Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen hat der Vermieter zu tragen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Mieter/innen durch mietvertragliche Vereinbarung Kosten für Erhaltungsmaßnahmen aufzuerlegen. In Mietverträgen ist häufig geregelt, dass Mieter/innen die Kosten für Kleinreparaturen zu tragen haben.

Was sind Kleinreparaturen und muss ich die Kosten dafür in voller Höhe übernehmen?
Der Begriff stammt aus dem Kostenmietrecht (gilt für preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnungen, wird aber in diesem Fall auch auf preisfreie Wohnungen angewandt) und ist in § 28 Absatz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung definiert. Danach umfassen Kleinreparaturen nur das Beheben kleiner Schäden.
Klauseln über die Kostenübernahme für Kleinreparaturen müssen, um wirksam zu sein, für die einzelnen Reparaturen einen Höchstbetrag und eine Jahreshöchstgrenze enthalten. Zudem müssen sie beschränkt sein auf solche Teile der Mietwohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff der Mieter/innen ausgesetzt sind. Hierzu zählen Installationsgegenstände beispielsweise für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie den Verschlussvorrichtungen von Fensterläden. Nicht hierzu gehören Gegenstände, mit denen Sie so gut wie nicht in Berührung kommen, wie beispielsweise Beleuchtungskörper, das Füllventil des WC-Spülkastens oder eine Heiztherme.
Der Höchstbetrag für die Einzelreparatur liegt nach der aktuellen Rechtsprechung bei bis zu 110 Euro. Übersteigen die Kosten der Kleinreparatur diesen Betrag, muss der Vermieter die gesamten Reparaturkosten tragen. Als Jahreshöchstgrenze werden von den Gerichten 6% bis 8% der Jahresmiete anerkannt, wobei eine Monatsmiete auf keinen Fall überschritten werden soll. Ob die Jahresnettokaltmiete oder die Jahresbruttokaltmiete als Bezugsbasis gilt, ist in der Rechtsprechung noch nicht eindeutig entschieden.

Wissen sollten Sie auch, dass sogenannte Vornahmeklauseln unwirksam sind. Dies sind Formularklauseln, die Mieter/innen verpflichten, Reparaturen selbst auszuführen oder in Auftrag zu geben.

Kann ich neben einer Klausel für Kleinreparaturen auch mit einer Wartungsklausel belastet werden?
Haben Sie sich in Ihrem Mietvertrag zur Übernahme von Wartungskosten verpflichtet, wie der Wartung der Gasetagenheizung, von Warmwassergeräten oder Rauchmeldern, muss die Klausel keine Kostenobergrenze enthalten. Wartungskosten gehören zu den Betriebskosten und sind daher ohne Kostenobergrenze umlegbar, wenn die Umlage im Mietvertrag vereinbart ist (BGH, AZ: VIII ZR 119/12).Zur Wartung gehören aber keine Reparaturen, auch dann nicht, wenn Wartungsverträge Reparaturarbeiten einschließen und diese bei Gelegenheit der Wartung ausgeführt werden.

Die Wirksamkeit von Vornahmeklauseln (siehe oben) für Wartungsarbeiten ist umstritten.

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Darum ich hab solche Wesenheiten auf der Ignore.


@Rain:

Genau das was Nuianna sagt!

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Ich mache da jetzt morgen früh erstmal wieder Telefon-Terz.
Like: Ich hab’s echt versucht aber… nope. Bevor ich da noch richtig was kaputt mache… no.

Danke dir, Nuianna. Das werde ich denen auch auf’s Brot schmieren, wenn die da Ärger machen sollten. Aber es ist halt immer leichter, die lästigen Mieter erstmal abzuwimmeln.

Wenn ich mit der Umschulung fertig bin, lasse ich hier goldene Schü.ssrohre verlegen. Nich.
Dann wird die Fensterbank nur voller. :skull: :black_heart: :skull:
Hach ja, ich bin so ne richtige Blumen-Troddeline: EINEN Vorteil hat die Rennerei zum Baumarkt ganz sicher gehabt… :smile:

Edit: An mir ist wirklich ein Hippie-Mädchen verloren gegangen.

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Danke Dir - Klingt richtig gut :slightly_smiling_face:

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Aber gern doch.
Ich krieg grade den Horror, wenn ich mir vorstelle, dass ein Mieter an meinem Bestand mit der Rohrzange rumschraubt. HORROR. Plack krieg ich da.

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Du, ich war da auch erstmal hochgeradig entnervt…

Ha. Techniker erscheint. o.O Eeehhh…

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Oh je, um diese Uhrzeit?

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Es sei denn er hats kaputtgemacht.

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Ich hab auch nochmal alles geschildert und meinte noch: Sicher, dass…?
Er: Ich bin gleich da.

Maaaaaaan. Die Püppis am Telefon sagen zweimal Wuff. Und der Techniker wiehert sofort. Was denn nun…

Keine Sorge, ich habe keinen Thermen-Faetisch. :smile:

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Guter Mann.

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Habs schonmal iwo gesagt, das ge @te funktioniert bei mir nicht… >.>

Äh, keines? Ich hab das so geschrieben. öO

Tja, ich wollte auch nicht die Funktion triggern, ich glaub man müsste dazu auch noch den Server anfügen.

So z.B.
@Kilreth-die-aldor

Aber angeblich kann man sich ja auch PM’s schicken, jedenfalls fordert das Forum einen dazu auf, wenn man zu oft auf ein und dieselbe Person antwortet.

Nö, hab keine Benachrichtung bekommen. Nur, dass ich zitiert wurde.

Bestimmt auch ein deaktiviertes Feature. :upside_down_face:

Trotzdem antwortest du. Was bringt das, wenn du ständig auf meine Beiträge eingehst? Aber mach ruhig weiter dein Pseudo-Ignore. Anstatt mal ganz. Aber jedem das Seine.

Die ominöse PM-Funktion hab ich auch schon erfolglos gesucht. xD