Der Ort des Vergehens mindert nicht die strafrechtliche Relevanz des Vergehens an sich.
So sehr ich auch mehr Aufmerksamkeit über beleidigungen und andere Dinge im Internet möchte, glaub ich nicht das irgendwer sich die mühe macht irgendeine Form von Anzeige zu bearbeiten, und wenn doch, dann sollte es wirklich um Gewaltandrohnung etc drehen.
Mobbing, und sei es auch Cyber Mobbing, stellt eine Form von Gewalt dar. Und hier wird die Gewalt sogar nicht nur angedroht, sondern bereits ausgeübt.
Es geht hier um fiktive Namen und keine echten Namen, daher trifft dein Vorwurf nicht zu.
Ausserdem kenn wir nur eine Seite der Geschichte, daher liegt es nicht bei uns darüber zu Urteilen.
Ich weiß beim besten Willen nicht wie man sich so aufführen kann wegen fiktiven Namen.
Wo genau?
Siehe oben.
Hab ich aber ich konnte weder cyber Mobbing noch Androhung entdecken bzw ausgeführte.
Zitier es mir doch bitte vernünftig und ignoriere nicht mein ersten Teil in deinem Zitat von mir.
Nur, weil ich nicht darauf eingehe, bedeutet das nicht, ich hätte es ignoriert.
Dann hatte ich den falschen Eindruck.
Aber ich würde trotzdem gerne nachvollziehbar sehen wo hier cyber Mobbing stattfindet bzw Androhungen bereits ausgeführt werden.
Das erschließt sich jedem geneigten Leser.
Tut es nicht - denn Mobbing setzt grundsätzlich erst einmal eine sich wiederholende Handlung voraus.
Üble Nachrede wird auch schwer durchzusetzen zu sein bei anonymen Avataren.
Hier wird gar nichts passieren, außer einem Löschen des Threads und ggf einer Forenpause für den TE (und nein, einen neuen Account wird er nicht brauchen ).
Ob es sich bei der üblen Nachrede um einen Avatar handelt, oder nicht, tut für den strafrechtlich relevanten Sachverhalt nichts zur Sache.
Der Tatbestand der üblen Nachrede ist dann erfüllt, wenn jemand, wie hier der Threadersteller, „[…]in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist[…]“ und „[…]wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist[…]“, was hier ebenfalls zutrifft. Nur, um mal aus dem entsprechenden Gesetzestext zu zitieren. Für jeden, den es interessiert, nachzulesen unter § 186 StGB.
Hier wird eben „in Beziehung auf einen anderen“ eine Tatsache behauptet und verbreitet, und es ist unerheblich, ob es sich beim „anderen“ um einen Avatar handelt, oder nicht. Hinter dem Avatar steckt eine Person, und das ist ausschlaggebend.
Zieh durch du Lurch. Bitte nicht aufhören, ich amüsiere mich herrlich.
Wir sehen uns vor Gericht xD
Alter Verwalter, da kann man sich nur auf den Kopf greifen, dass hier einige wirklich von strafrechtlich relevanten Vergehen ausgehen, in einem Videospiel. LOL
In der Realität sieht das anders aus, da können Leute sogar ungestraft Morddrohungen verteilen und du wirst von den Blauen nur die Antwort erhalten: „Hmmm ja, aber solange nichts passiert können wir da nichts machen.”
Wenn sich mit der Wortwahl mal nicht jemand selbst ins Aus schießt.
Ich hab dich jetzt drei mal gebeten mir zu zeigen wo du das empfindest bzw liest.
Wenn du das nicht vorzeigen kannst, wozu wirfst du dann Begriffe und Behauptungen in den Raum? Du scheinst ja offensichtlich keinerlei Zitate/Gründe zu haben.
Wo findet die üble nachrede statt?
Ich hab drei mal gebeten ein Zitat zu zeigen.
Und da fängt dein Problem schon an.
Eine öffentliche Meinung ist kein forum.
Sondern Dinge wie Ethik u.s.w
Wir kennen nur eine Seite, daher ist es in der schwebe.
Nein es ist nicht unerheblich ob es sich um ein Verhalten bzw Muster in einem Spiel handelt oder ob man dir sonst was an deine Haustür/Hauswand schreibt.
Das würde auch im Gericht komplett anders geahndet werden.
Ansonsten zeig mir mal BGH Urteile die sich genau auf deinen Fall beziehen.
Vorsicht, Anzeige ist raus.
Und für Beleidigung steht seine Klage schon in den Startlöchern.
Sorry das ich dich wissen lasse, dass du mich unfassbar amüsierst. Willst du die nächste Anzeige starten, weil ich dich einen „Lurch“ nannte?
Meine Güte, du wirfst ja mit Klagen nur so um dich
Einfach mal ganz nach oben scrollen, und dann aufmerksam lesen.
Ich hoffe das meinst du nicht ernst.
Der TE muss jetzt sicher in Einzelhaft, oder in den Steinbruch.
Hab ich vielleicht doch noch nicht den falschen Eindruck und du ignorierst tatsächlich absichtlich was du nicht lesen willst.
Führt zu keinem Sinn mit dir weiter zu schreiben, schönen Tag noch.