Ungewollt gestreamt

Interessant. Und sowas von falsch.
Du schreibst unter einem Pseudonym, nichts anderes ist dein Charname, und nur weil es ein Pseudonym ist und die Verbindung zwischen dem Pseudonym und dir als Person nur Blizzard möglich ist, heißt das definitiv nicht, dass deine Rechte auf Blizzard übergehen.

In dem Punkt hast du Recht, der Vergleich von Xârathos zwischen dem Ingame Chat und dem Forum hier hinkt leider, auch wenn er die Problematik sehr gut verstanden hat. Hier kann jeder lesen, im Spiel nur die beteiligte Person oder Gruppe
Daher ist das Forum öffentlich und der Chat eben nicht.

Der erste Satz stimmt vermutlich noch bezüglich Charname und Animationen, auch wenn Sätze, die mit “Fakt ist” anfangen, dazu neigen, falsch zu sein. Der zweite Satz ist aber wieder falsch. Und meiner Meinung nach lässt das Gesetz daran auch keinen Zweifel, wie ich in meinem ersten Post bereits geschrieben habe.

Es steht dir ja frei, deine Rechte freiwillig aufzugeben, aber lass es bitte meine Entscheidung sein, ob ich das auch möchte.

Wie du von einem berechtigten Interesse über eine Befindlichkeit in eine Beleidigung übergehst, ist echt beeindruckend. Leider bezieht sich der Rest deines Posts auf bereits öffentliche Informationen und geht daher vollkommen am Thema vorbei.
Aber ich geb dir einen Hinweis:
Schreibe ich im Forum, weiß ich, dass es öffentlich ist und weltweit gelesen werden kann.
Schreibe ich in einer Gruppe in WoW, gibt es vier Empfänger, denen ich etwas mitteilen möchte.
Finde den Unterschied.

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Der Chat kann und wird gegebenfalls von gms gelesen. Hier hast du schon unbekannte dritte. D.h. der Chat ist nicht als nicht öffentlich zu betrachten. Ausserdem hast du, wenn du nicht lead bist, hast keinen Einfluss auf Spieler, die nachträglich dazu geladen werden. Auch hier kann man wieder nicht damit argumentieren, dass der Chat nicht öffentlich ist.

Dieser Fakt muss aber gegeben sein, damit die von euch genannten Gesetze greifen. Es hat schon seinen Grund, warum vertrauliche Gespräche nicht in Restaurants statt finden.

Ob ich offizielle Werke oder Artikel als Pseudonym veröffentliche oder in einem Chat in einem Videospiel schreibe, kann doch wohl nicht wirklich verglichen werden oder?

Deiner Meinung nach… naja.
Wenn das Gesetz tatsächlich so eindeutig wäre, dann ist es immer noch ein reines Deutsches Gesetz. Oder eines anderen Landes. Kommt der Streamer nun von Russland hast schon wieder Pech gehabt.
Also viel “Gesetz” um nichts. Wenn dann müsste das ganze einerseits in den AGB von Blizzard stehen oder irgenwie international gelten.

Verstehe immer noch nicht welches “Recht” man hier aufgibt. Inwiefern stört es einen wenn die Ansagen die man im Random-Key über den Chat gibt auf Twitch sieht? Welches Recht gebe ich auf, weil ich im /2 an*l-Witze mache (und hoffentlich dafür gebannt werde)?
Sicher steht irgendwo, dass man ein Recht am eigenen Wort hat. Aber das bezieht sich meiner Auffassung mehr auf persönliche Gespräche, Bücher, öffentlich verfasste Texte für Zeitungen o.ä. und private Texte wie Tagebücher.

Wenn du einen Roman im /2 verfasst, dann können wir darüber reden.

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Müsste ich nach dieser Auffassung dann auch informieren und um Erlaubnis fragen wenn z.b. mein Bruder mich besucht und mir über die Schulter schaut?

Also ich für meinen Teil hätte kein Problem damit, wenn du die Foreneinträge streamst (könnten nur evtl ein paar Leute ziemlich langweilig finden). Was ich in ein Forum poste ist ab da Teil der Öffentlichkeit.

Und das gilt auch für einen Chat mit zufälligen Gruppenmitgliedern. Was voice angeht. keine Ahnung, da ich es nicht verwende, mit “Randoms” würde ich jetzt sowieso nix privates reden.

Btw: habe ich, als ich einen deiner vergangenen Posts (dass man, wenn man die Schätzung zu WoW Abonnenten glaubt eine Diktatur möglich macht) bei uns im TS zur allgemeinen Erheiterung vorgelesen habe dann auch gegen deine Persönlichkeitsrechte verstoßen oder hätte ich das dafür dann auch noch aufnehmen müssen?

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Wieso machst du den gleichen Logik-Fehler zwei mal?
(Obwohl du ihn ja schon selbst bemerkt hast?!)

BTW: Steht in den AGBS nicht auch, dass Blizzard die Rechte von allen Kommunikationen die über die Battle.net Plattform laufen (was WoW tut) hat?
Irgendwie hab ich da was im Kopf.

ABER!!! Es kann sehr gut möglich sein das ich diesen Passus falsch interpretiere. Aber für mich sieht das so aus, das man eben auch unter anderem seine Rechte an der Kommunikation (Chat) an Blizz abgibt, sobald man der AGB zustimmt.
Also haben alle die WoW spielen, mit zustimmen der AGB ihre Rechte an den oben genannten Dingen abgetreten. Wollt ihr das nicht? Dann stimmt der AGB nicht zu un Spielt das spiel nicht.

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Phu, interessantes Thema gerade da mal wieder cyber bullying und DSGVO thematisiert wird.

Ich weiß, dass ich nicht gestreamt werden möchte. Ich möchte meinen Char nicht in irgend einem Stream sehen und vielleicht öffentlich lächerlich gemacht werden.

Erinnert sich noch jemand an Athene und Mooncow ? Muss sowas sein? Ich hatte den Typen (mooncow) mal in einem BG und habe ihn drauf angesprochen. Er sagte, dass die Zeit nach dem Video schon etwas “anstrengend” gewesen sein (wenn ich mich noch recht erinnere)
Athene hat den Spieler öffentlich lächerlich gemacht und damit das vL des Spieler massiv erschwert.

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Es steht dir ja frei, deine Rechte freiwillig aufzugeben, aber lass es bitte meine Entscheidung sein, ob ich das auch möchte.

Du stimmst der AGB/EULA zu. Oder spielst halt nicht.

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GMs sind keine “unbekannten Dritte” sondern von Blizzard eingestellte Mitarbeiter, handeln also auch im Auftrag von Blizzard. Hier sehe ich noch immer keinen öffentlichen Raum.

Richtig, gut erkannt. Ein Problem der Globalisierung und nationalem Recht.

Der Punkt ist der, dass es nicht um den Inhalt geht. Kein Stück.

Genau, deshalb schreib ich das auch dahin. Du solltest dich erneut mit dem Problem befassen um es zu verstehen, meiner Meinung nach.

Nein, dein Zimmer / Wohnung / Haus dürfte kaum ein öffentlicher Ort sein. Und deine vier Wände genießen nunmal besonderen Schutz, du kannst deine ganze Familie einladen um zuzuschauen.
Beim Streaming sehe ich den Ort des Geschehens (Weitergabe) aber nicht deine vier Wände sondern die Streamingplattform, und die ist öffentlich.

Guter Punkt, danke fürs Raussuchen. Passt auch gerade gut zu diesem Post, denn ohne diesen Punkt dürfte Blizzard, und damit auch dessen GMs, sicher nicht den Chat lesen. Der Punkt ist zur Geschäftsführung unbedingt notwendig.

Ja, und was willst du mir damit jetzt sagen?

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Er will dir damit sagen, dass du mit dem Zustimmen der AGB’s deine Rechte (nicht alle, welche genau steht in den AGBs) an Blizz abtrittst.
Ist wie z.B. bei Facebook. Wenn man sich dort Anmeldet, überträgt man z.B. auch seine Rechte von allen Bildern die man dort hoch lädt an Facebook.

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Das stimmt schon.
Allerdings ist es eine Vereinbarung zwischen Blizzard und mir - und keineswegs zwischen mir und irgendwelchen Streamern!

Habe mir gerade die Datenschutzbestimmungen dazu durchgelesen.

5. An wen dürfen wir Ihre Daten weitergeben?

Einige Produkte, Dienstleistungen und Funktionen von Blizzard erfordern, dass wir Informationen mit anderen Nutzern, unseren Partnern und Dienstleistern teilen. Dies kann auch aus rechtlichen Gründen oder im Streitfall erforderlich sein.

Mit anderen Spielern und/oder der Öffentlichkeit. Informationen können für Ihre Freunde, Teilnehmer an Spielen oder die allgemeine Öffentlichkeit sichtbar sein, wenn Sie Spiele spielen, bestimmte Funktionen in unseren Spielen oder auf unseren Plattformen nutzen (wie zum Beispiel Chat-Anwendungen in Spielen oder auf der Plattform Battlenet) oder Beiträge in Foren erstellen.

Weiter oben steht noch etwas, was ich finde, besser korrigiert werden sollte, sollte mit den Chats die Ingamechats gemeint sein.

Auf den Websites von Blizzard gibt es Message-Boards, Foren und/oder Chat-Bereiche, in denen Nutzer Ideen austauschen und miteinander kommunizieren können. Seien Sie sich darüber bewusst, dass wenn Sie einen Beitrag auf einem Message-Board, in einem Forum und/oder Chat-Bereich erstellen, dieser Beitrag öffentlich online verfügbar ist und dass dies auf eigenes Risiko der Nutzer geschieht.
Ich weiß nicht, welcher Chat-bereich hiermit gemeint ist.
Doch der Ingamechat ist NICHT öffentlich.

Dazu einfach mal das Video am Anfang anschauen.
Es geht zwar hier bei dem Ingamechat nicht um den Ton - allerdings darum, wofür der Gedacht ist (also der Wirkungskreis) - eben nicht für alle Öffentlichkeit, wie die Posts hier im Forum.

Quelle der Zitate
Blizzard - Datenschutzbestimmungen

Es lohnt sich sogar sehr, diese mal gründlich durchzulesen.
Es gibt so einige Möglichkeiten, einzelne Sachen sogar nachträglich zu widerrufen. :wink:

Ja das stimmt. Aber eine Vereinbarung in der du die Rechte (z.B. vom Chat) an Blizzard abtrittst. Von dem her kannst du nicht mit “ich habe aber Rechte” Argumentieren.

Ah ja, sehr interessant. Deshalb sind sie auch rechtskräftig wegen dieser AGB verurteilt worden und mit einem Ordnungsgeld von 100.000€ belegt worden.

https://www.wbs-law.de/it-recht/facebook-muss-100-000-euro-ordnungsgeld-zahlen-66412/

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Wo steht da bitte was von Abtreten meiner gesetzlichen Rechte an Blizzard?
Richtig - NIRGENDS!
Es geht darin nur darum, wie Blizzard mit Deinen Daten umgeht - wofür sie es verwenden, insbesondere in gerichtlichen Streitfällen.
Zudem hat hier auch schon ein Blauer geschrieben, daß die AGBs keineswegs die Gesetze aufheben/ablösen!

Naja aber dennoch hättest du ja nicht zugestimmt, dass ich es weitergebe. Damit wäre er keiner der 4 Empfänger, denen du (implizit) zugestimmt hast.

Hast du das auch gelesen? Oder nur die Überschrift überflogen?
Das Ordnungsgeld gab es weil die Klausel zu unklar Formuliert war.
Aber das Auffordern zum Abtreten von Rechten ist nicht gegen das Gesetz. Das wird sogar extrem oft gemacht. Zum Beispiel wenn du von einem TV-Team Interviewt wirst auf der Straße ist es durchaus normal eine Rechteabtretung (heißt das so? Stehe grad auf dem Schlauch was das richtige Wort angeht) zu unterschreiben.

Und wie schon gesagt. Die Aufforderung, Rechte abzutreten stellt sich gegen KEIN Gesetz.

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Habe ich und vor allem auch das erstinstanzliche Urteil. Im Kern geht es darum, dass Facebook von Dir persönlich eine Lizenz benötigt, damit das Bild überhaupt öffentlich gezeigt werden darf. Mit der AGB wollte sich Facebook aber eine nicht-exklusive vollumfängliche Lizenz an der IP der Benutzer einräumen.

Dazu hat das Kammergericht festgestellt: “In diesem Zusammenhang stellte das Gericht auch fest, dass die “IP-Lizenz”, mit der Facebook die Rechte an den Fotos der Nutzer eingeräumt wird, gemäß § 307 II Nr. 1 BGB unwirksam ist. Die vollumfängliche Nutzungsübertragung der Rechte auf Facebook an allen Werken die man dort hochlädt, verstößt gegen den Zweckübertragungsgedanken aus § 31 V UrhG.”

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Kommt auf das Recht an.
Persönlichkeitsreichte nach GG sind nicht ablegbar und erst recht nicht abtretbar. Ebenso das Urheberrecht.

Was man abgeben kann, sind Nutzungsrechte. Und diese müsste der Streamer bei dem jenigen einholen, den er streamt.

Zum Urhebrrecht vielleicht noch: Die Anforderung an die Schöpfungshöhe ist nicht besonders groß. Sollte also jemand ein elaboriertes Rollenspiel an den Tag legen, liegt ggf. auch eine Urheberrechtsverletzung vor, wenn ohne Erlaubnis gestreamt wird.

Gerade nach GDPR, NetzDG und den ganzen Diskussionen um Privacy Shield (Safe Harbour) wäre ich als Streamer extrem vorsichtig, wenn es um das Streamen geht.

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Danke für die Infos, ich sollte mein Wissen diesbezüglich mal wieder ein wenig auffrischen. :slight_smile:

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Ich finde die Rechtslage extrem komplex und ich wollte mit meinen Aussagen nur ein bisschen daraufhinweisen, dass man ganz schnell ins Teufels Küche kommen kann. Und ich finde es extrem bedenklich, dass Leute, die ganz offensichtlich sich nicht mit der Materie beschäftigt haben, hier gute Ratschläge geben, á la: “Kannste machen, ist alles erlaubt”.

Aber man kann ganz häufig die Leute nicht vor sich selber schützen.

Aber eigentlich wollte ich gar nichts mehr dazu schreiben. :slight_smile:

Was ich mir halt bei dem Thema noch so denke (also Streamer die den Gruppen-Chat Streamen ohne Wissen der Gruppe) ist:
Wenn es wirklich gegen Recht Versößt, wieso hat noch niemand gegen Blizz und/oder Streamer geklagt? Vorallem in einem Land wie in den USA wo man sogar McDoof erfolgreich Verklagen kann weil Kaffee (oh Wunder) heiß ist.
Glaubst du nicht auch das sich dann schon lange Anwälte drauf geworfen hätten wie eben bei den Facebook Klauseln?