Ungewollt gestreamt

Und diese müsste der Streamer bei dem jenigen einholen, den er streamt.

Nur wenn der Bezug Charakter --> Person besteht. Und den kann nur Blizzard herstellen, nicht der Streamer. Daher ist dies nicht nötig. Außnahmen sind wie gesagt Voicechats.

Und auch wenn du schreibst, man kann Persönlichkeitsrechte nicht abtreten, ich glaube dir das, doch wenn das so wäre, dann wären ABGs von Blizzard, Facebook und co. alle rechtswidrig… sind sie aber nicht? Hrmmm!

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Schön, daß Du das anführst und auch noch etwas fett markierst.

Damit ist der Account und dessen Funktionen etc. gemeint - nicht das Spiel.

Die Plattform oder die Spiele können Material enthalten, für das Blizzard von Dritten eine Lizenz erhalten hat, die ihre Eigentumsrechte gegen Sie geltend machen können, wenn Sie gegen die vorliegende Vereinbarung verstoßen. Die folgenden Komponenten der Plattform (zu denen keine Inhalte oder Komponenten der Spiele des Lizenzgebers gehören) sind unter anderem Eigentum von Blizzard oder von Blizzard lizenziert:

  1. Alle virtuellen Inhalte, die im Rahmen der Plattform, einschließlich der Blizzard-Spiele, erscheinen, wie etwa:
  2. Visuelle Komponenten : Orte, Bildmaterial, gestaltete Gebäude oder Landschaften, Animationen und audiovisuelle Effekte;
  3. Narrative Elemente : Themen, Konzepte, Geschichten und Handlungsstränge;
  4. Figuren : Namen, Bildnisse, mitgeführte Gegenstände und Aussprüche der Spielfiguren;
  5. Gegenstände : Virtuelle Güter, wie digitale Karten, Währungen, Zaubertränke, Waffen, Rüstung, tragbare Gegenstände, Skins, Sprays, Haustiere, Reittiere usw.;

Das betrifft eher die Spiele und widerspricht auch Deiner Meinung.

Plattform =I= Spiele

Definitiv nein.
Schau auch Du Dir doch bitte erst einmal das Video am Anfang des Threads an!
Auch da geht es nicht darum, daß der Ton oder Sonstiges einer Person zugeschrieben werden kann.


Doch ich belasse es jetzt auch damit.
Es ist nunmal so, daß es unterschiedliche Auffassungen gibt und es bei weitem nicht geklärt zu sein scheint - daß es u.a. wirklich noch Grauzone ist.

Es kann auch sein, daß ich Sachen für mich falsch verstehe.
Ich würde es nur handhaben, daß ich beim Stream vorher fragen würde und ein Nein ebenso respektieren würde, weil ich es auch so sehen würde. :wink:

Ein interessanter Passus - aber ja: Du interpretierst falsch - weil du falsch hervorhebst.
Hättest du jegliche Daten und Kommunikationen , die durch die Plattform erzeugt werden oder erfolgen …
wäre es dir wohl selbst aufgefallen.
Ich höffe mal, dass niemand hier denkt, das was ich schreibe oder im voice sage, wird durch die Plattform erzeugt .
Es wird lediglich durch diese angezeigt.

Fraglich ist zugegebenermaßen, was Blizzard meint, wenn sie von Kommunikation reden, die durch die Plattform erfolgt.
Möglicherweise könnte das bedeuten, dass man im Voicechat tatsächlich seine Rechte verkauft hat, während das im TS (als Beispiel) nicht sein kann. :thinking:

Aber dann müsste der Streamer von Blizzard eine Genehmigung haben, mit deren Daten zu arbeiten, die die von mir gekauft hätten :thinking:

Weil hier Bezug auf die AGBs von Blizzard genommen wurde:

  1. Die AGB sind eine Vereinbarung zwischen Blizzard und dem Nutzer. Diese AGB können also niemals Rechte, die zwischen zwei Nutzern bestehen, beeinflussen. Sollten sie das tun, dann wäre das überraschend und somit ungültig. Zu dem Thema Wirksamkeit von überraschenden und ungültigen Klauseln in AGBs gibt es eine große Anzahl von höchstrichterlichen Urteilen.

Sehr interessant ist folgender Absatz in der EULA von Blizzard

  1. Vom Nutzer erstellte oder hochgeladene Inhalte. … Sie versichern und gewährleisten, dass die Nutzerinhalte nicht gegen Urheberrechte, Markenrechte, Patente oder sonstige Rechte am geistigen Eigentum und/oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstößt und keine Geschäftsgeheimnisse offenlegt. Sie versichern und gewährleisten weiterhin, dass Sie keine Nutzerinhalte verwenden oder zur Verfügung stellen, die rechtswidrig, unerlaubt, verleumderisch, obszön, die Privatsphäre einer anderen Person verletzend, drohend, belästigend, missbräuchlich, gehässig, rassistisch oder anderweitig anstößig oder unangemessen ist. Blizzard kann nach alleinigem Ermessen jegliche Nutzerinhalte und damit verbundene Inhalte oder Bestandteile von der Plattform entfernen. Sie stimmen hiermit zu, nicht als Urheber der Nutzerinhalte ausgewiesen zu werden.

Die AGBs von Blizzard verbieten somit das ungefragte Streamen*1. Aber natürlich liegt es im Ermessen von Blizzard diese auch umzusetzen.

Die Abtretung der Urheberschaft in so pauschaler Form wäre wieder eine Klausel, die einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht standhalten würde.

  1. Blizzard sieht alle Informationen, die sie über dich speichern, als personenbezogene Daten an.

Wir betrachten alle Informationen, die mit Ihrem Account verbunden sind, als personenbezogene Informationen. Abhängig davon, für welche/s Produkt/e oder Dienstleistung/en Sie sich interessieren oder mit welchen Sie interagieren, sammelt Blizzard die folgenden Datenkategorien. Wir speichern Daten in der Regel nur so lange wie nötig, um Ihnen Produkte, Dienstleistungen und ein spannendes Unterhaltungserlebnis zu bieten. Ausnahmen hiervon sind unten aufgeführt.

Und weil hier immer wieder auf “Öffentlichkeit” abgezielt wird.

Nochmals, wie auch im Video erklärt (Auszug Wikepedia: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes):

Zu dem … geschützten Recht am gesprochenen Wort gehört auch die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.

Wenn ich innerhalb einer 5er Gruppe oder eines Raids kommuniziere, dann ist das ein bestimmter Personenkreis. Das ist absolut eindeutig.

Das geschriebene Wort verhält sich sehr analog zu dem gesprochenen Wort, allerdings existiert dazu kein Paragraph im StGB. Allerdings wird jeder, der sich die Mühe macht zu dem Thema länger zu googlen, etliche Erklärungen finden, wie sich diese Recht aus dem BGB ableiten.

Und warum gibt es keine Klagen?
Auch das hatte ich eigentlich erklärt. Es sind Antragsdelikte. Es kann nur ein Betroffener klagen. Und so lange keiner klagt, wird auch nichts passieren.

Edit:
*1 - wenn ungefragt Ton und Wort veröffentlich wird

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Und dann schauen wir, worauf sich der stark gekürzte Wikipedia Eintrag bezieht und finden:

https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html

§ 201

Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt

1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.

(2) 1Ebenso wird bestraft, wer unbefugt

1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt

In jedem Absatz steht das extra drin. Und darum dreht es sich die ganze Zeit. Chaträume sind nunmal nicht nichtöffentlich. Discord Server auch nicht.

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Und auch wenn du in Schriftgröße 48 zitierst und dazu auch noch wütend mit dem Fuß aufstampfst, ist deine Definition von Öffentlichkeit falsch.

Und wenn du nach der Definition Öffentlichkeit und Vertraulichkeit des Wortes googelst, findest du Unmengen an Rechtsanwaltsseiten, die dir die richtige Definition von Öffentlichkeit erklären.

Aber am allerallereinfachsten lauschst du den Worten von Solmecke oben im Video. Der erklärt das wunderbar an Hand eines aktuellen, realen und nicht konstruiertem Beispiel.

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Ja, man verdeckt den Chat, was eh 99% machen.

Und deine Definition von

Anscheinend auch :slight_smile:

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Edit: bin Happylildots von weiter oben, das Forum merkt sich meinen Char nicht…

Ich würde in die Diskussion gerne noch einen anderen Ansatz einbringen, nämlich die Nutzungsbedingungen der Streamingplattformen. Bei Twitch und Discord heißt es nämlich, dass der Nutzer alle Rechte an seinen Inhalten haben muss. Auszug aus den Nutzungsbedingungen von Twitch:

  1. Inhalte von Nutzern
    a. Lizenz für Twitch
    […]
    Sollten diese Nutzer-Inhalte Namen, Kennungen, Bilder oder Stimmaufzeichnungen (oder andere biografische Daten) von Dritten enthalten, so erklärst du hiermit, dass du über entsprechende Einverständniserklärungen bzw. Lizenzen verfügst, die dir die Nutzung dieser Inhalte gestatten […]
    twitch .tv/p/de-de/legal/terms-of-service/

Discord formuliert es etwas anders:

Alle Daten, Texte, Grafiken, Fotos und deren Auswahl und Platzierung sowie alle anderen Elemente, die Sie über den Dienst hochgeladen haben, sind „Ihre Inhalte“. Sie versichern und garantieren, dass Ihre Inhalte von Ihnen stammen und dass ausschließlich Sie die Rechte an diesen Inhalten besitzen; einschließlich des Rechts, alle Rechte und Lizenzen in diesem Sinne zu gewähren […]

Wenn wir das mal als Diskussionsgrundlage hernehmen, verstößt meiner Meinung nach jeder, der ohne die Einverständiserklärung beteiligter Personen streamt, gegen die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform.

Warum es hier keine Klarheit gibt, sehe ich auch in Norpheus hervorragenden Ausführungen begründet, “solange keiner klagt, passiert nichts”. Die Streamer mit größerem Publikum nutzen schon ein Chat Overlay und für den 0815-Streamer mit zwei Zuschauern interessiert sich einfach niemand genug, um zu klagen. Daher passiert da auch nichts oder man einigt sich vermutlich außergerichtlich.

Das stimmt. Zumindest gibt es noch den Unterschied, dass ein Zuschauen deines Bruders an deinem Monitor keine aktive Weitergabe von dir voraussetzt, im Gegensatz zum Streaming. Da das aber vom Topic abschweift und ich diese Situation mangels Wissen auch nicht genauer beurteilen kann, würde ich es gerne dabei belassen.

Oder Richter betrachten solche Fälle als lächerlich weil es lächerlich ist sich drüber aufzuregen wenn man zufällig in einem Stream landet wo keiner einen kennt.

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LÄCHERLICH???
Es geht immerhin um meine Rechte!!!1!!11

Ja, du hast vollkommen recht, ich Narr. Wie können einem nur die eigenen Rechte wichtig sein. Total lächerlich…
Wenn du dich am Thema beteiligen möchtest, dann setz dich doch bitte mal mit dem Inhalt auseinander. Ich kann dir aber gerne ein Fallbeispiel nennen, sodass du eventuell die Brisanz der Diskussion erkennst:
Stell dir einfach mal vor, zwei Schüler spielen zusammen WoW. Einer davon ist am streamen und sagt nichts davon. Der andere fängt an mit ihm über seine sexuelle Orientierung zu sprechen / schreiben, in dem Wissen, dass es zwischen den beiden bleibt, sie sind ja unter sich. Im Stream schauen Schulkameraden zu. Den entstandenen Schaden finde ich alles andere als “lächerlich”, und Schuld daran trägt einzig und allein der Streamer.

In diesem Kontext bisher ist es lächerlich. Es entsteht kein Schaden an der Person weil es einfach niemanden interessiert wer da sonst in der Gruppe sichtbar im Stream rumhüpft.

Wenn du antwortest, nimm nicht an jede Antwort die dir nicht gefällt ist reine ignoranz.

Das ist nicht das gleiche wie hier im ersten Beitrag. Was du beschreibst ist Schikane wo jemandem wirklich Schaden entsteht.

Wenn jemand behauptet seine Rechte würden angegriffen muss das auch erst bewiesen werden. Wenn jemandem kein Schaden entsteht kann man auch nicht meinen Rechte wären in Gefahr. “Ich will das nicht!” alleine reicht nicht als Argument.

Immernoch nicht, Blizzard scheint es zu akzeptieren wie man in den ersten Blueposts gesehen hat, ka ob es auch noch eine allgemeine erlaubnis gibt die viele Publisher heutzutage haben.
Und das andere haben wir schon durchgekaut, chat wird verdeckt voice wird nicht gestreamt, also von den “jeder streamer” bleibt nur noch “unter 1% der streamer” und für diese 1% der streamer könnte sich ja gerne jemand mit ner guten Rechtsversicherung drum kümmern ob “Hi” “cc mark pls” “bb” unter das Gesetz fällt :slight_smile:

In welcher welt lebst du? Es ist wahrscheinlicher das beide mit 0 Viewern streamen als dass der eine Kumpel nicht weis das der andere Streamt…

Im Kontext deines Posts, ja allerdings. Da du nicht auf Chat / Voice eingegangen bist und diese Dinge die einzigen sind, die gerade hier rechtlich diskutiert werden, bin ich davon ausgegangen, dass dir das bewusst ist und du es ignorierst, oder einfach nicht siehst. Mein Fehler, entschuldige bitte den Sarkasmus meines vorherigen Posts.

s.o.

Das muss ja nicht mal mit Vorsatz passieren, sondern kann auch versehentlich vorkommen. Das reine nicht-erwähnen, dass man streamt, lädt doch zu sowas schon ein. Wenn jemand sich per Whisper mit dem ersten Satz outen würde, könnte der Streamende nicht einmal mehr reagieren. Und bezüglich deiner Aussage, dass erst ein Schaden entstehen muss, damit jemandes Rechte in Gefahr sind, weise ich ganz entschieden zurück. Ein Recht hat man, weil man ein Recht hat. Nicht erst wenn es verletzt wurde, denn das gilt es ja eben zu vermeiden.

In dem Szenario, dass Voice oder Chat im Stream inbegriffen sind, eben doch. Der Streamer ist ja nicht gezwungen mit dem Streamen aufzuhören, du musst halt die Gruppe dann verlassen. Das setzt allerdings die Kenntnis über das Streamen voraus, und darum geht es ja. Nochmal, um es klarzustellen: mit ausgeblendetem Chat und ohne Voice bin ich auch der Ansicht, dass jeder ohne gefragt zu werden gestreamed werden darf. Aber eben nur dann.

Blizzard spielt hier aber keine Rolle, weil Blizzard keine Entscheidungsgewalt über die hier angesprochenen Rechte der Betroffenen hat. Es geht nicht um Blizzard.

In der des Beispiels, denn es diente nur dazu eine Frage zu beantworten. Ob mit 0 oder 10.000 Viewern gestreamt wird, spielt ebenfalls keine Rolle, wenn es um die Frage der Veröffentlichung und Weitergabe geht. Wie wahrscheinlich das Szenario ist, spielt dabei auch keine Rolle.

Genau um diese 1% der Streamer geht es mir ja auch. Und der Inhalt des Chats irrelevant in der Frage um das Recht am Wort ist, wurde auch bereits erwähnt. Deshalb habe ich auch ein Beispiel gebracht, damit wir uns im etwas weniger abstrakten Raum bewegen können.

Ich seh schon wie das aussehn soll:
Ich melde mich für zufällige Dungeons oder LFR an, bekomme nach 20-30min eine Einladung, steh im Dungeon/Raid und einer schreibt “Hallo, ich streame. Wenn ihr der Meinung seid eure Rechte werden dadurch verletzt geht ihr jetzt aus der Gruppe”.

Dann bitte Blizzard einen Server nur für Streamer zu erstellen damit kein Ultrasensibler auch nur die möglichkeit hat vllt eventuell in einem Stream zu landen wo irgendjemand den Chat lesen könnte.

Ich habe gerade mal bei Twich nachgeschaut. Nach ein bisschen Scrollen fand ich fünf Streams wo man den Chat lesen konnte. Zwei davon waren in Russisch. Also die Chance dass jemand in einem Stream endet wo es jemand liest und dann jemandem schadet dürfte lächerlich gering sein.

Das Recht ist den Leuten auch nur in Streams wichtig. Hier im Forum gehts denen am Allerwertesten vorbei. Wenn es den Leuten so wichtig wäre würden die sich sofort aus dem Forum ausloggen und nie wieder as schreiben.

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Doch wenn man mein ganzes geschriebenes liest spielt das eine Rolle.
Twitch sagt du brauchst die erlaubnis für alles was du Streamst.
Das ist erstmal nur das Spiel, da kommt Blizzard in Frage.
Und wie gesagt dann bleibt da noch die 1% meist kleine mit 3 klassenkameraden die einfach ohne gedanken zu machen nen stream angeworfen haben ohne Chat zu überdecken und sich über Virtual Cable zu informieren auch noch fröhlich den TS Streamen.
Diese 1% sind nunmal nicht wie von dir behauptet

Was für ne frage? Da outed sich sich jemand seinem Kumpel über den WoW Chat was ja ansich schon sehr fragwürdig ist. Dafür gibts Discord, Whatsapp, Reallife 1:1 gespräche.
Und wenn man zu seinem Kumpel so ein vertrauen hat, bitte wer glaubt dir dann das man nicht weis das der Kumpel auch twitch hat und streamt…

Ja, aber die fallen halt einfach unter “ich halt mir die hand vor die augen, du siehst mich nicht”.
Aber du kannst dir ja gerne die mühe machen, jedesmal wenn du jetzt einen random dungeon betrittst und dir keiner freiwillig sagt das er streamt, alle Streaming Plattformen abzusuchen ob du einen Stream findest wo du gezeigt wirst, samt Chat.
Den dann anklagen, und der Richter dann mit dem Finger wedelt und sagt “Böse Böse, mach das nicht nochmal”.

Und wieder sieht man, wie sich nix geändert hat …
Immer noch wird sich auf eine Sache eingeschossen und der eigentliche Beweggrund nicht kapiert und daher weiterhin falsch diskutiert.

Und noch schlimmer … Argumente fehlen und so wird das Empfinden einiger User (zurecht) ins Lächerliche gezogen und auch noch beleidigt.

Auch die Vergleiche zu dem Forum hier sind völlig daneben.
Hier ist alles öffentlich - in einer Gruppe eben nicht - sondern nur für die Gruppe.
Hier habe ich zugestimmt - einem heimlichen Mitfilmen in der Gruppe kann ich das gar nicht erst.

Dabei ist es erstmal auch völlig egal, was das gefilmt wird,

Nur wenn man sich nicht einmal die Mühe macht, es zu verstehen und als Hilfe vielleicht auch nur 1x das Video anfangs und gewisse Textauszüge hier anschaut, dann kann man die User und eine gewisse Rechtslage auch nicht verstehen.

Naja, gewisse Individuen wollen das auch gar nicht verstehen, sondern einfach nur diskutieren, Dinge ins Lächerliche ziehen, beleidigen, provozieren etc.

Echt traurig

Wer im InGame Chat, egal ob privat, Gruppen- oder Raidchat, seine Lebensgeschichte postet, ist meiner Meinung nach dann auch selbst Schuld, wenn es in die Öffentlichkeit gerät. Auch im Voicechat sollte das Plappermäulchen vorher selbst Bescheid sagen “hey, das was ich erzähle, ist sensibel und äußerst privat. Bitte erzähl es nicht weiter”. Dann kann sich der andere Gesprächspartner, der streamt, aber nichts davon gesagt hat, darauf einstellen und Gegenmaßnahmen ergreifen.

Ich sehe es nicht ein als Streamer die Gruppe zu verlassen, nur weil sich jemand um seine Privatsphäre betrogen fühlt.

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Ganz genau. Ist ätzend, ja, aber so ist es. Deshalb wurde hier im Thread ja bereits ein Vorschlag gebracht, es clientseitig erkennbar zu machen, wenn einer streamt. Das würde voraussetzen, dass Blizzard das Streaming funktionell im BNet-Client integriert und im Spiel dann, z.B. durch einen grünen Punkt am Charakter-Frame des Streamenden anzeigt, dass er streamt. Jeder, der nicht gestreamt werden möchte, setzt dafür eine Einstellung in den Optionen des LFR-Tools und das LFR-Tool sorgt dafür, dass man mit Streamern nicht in eine Gruppe kommt. Simpel und effizient, eine technische Lösung um die Rechte der Spieler zu berücksichtigen.

Es geht doch nicht um Befindlichkeiten (Ultrasensibel), zumal der Vorschlag zu einer Spaltung führen würde.

Nur weil es viele nicht kümmert, heißt es nicht, dass es richtig ist. Und dass ein Schaden entstehen muss, damit ich meine Rechte wahrnehmen kann, ist halt ein Trugschluss.

Du übersiehst hier einen wichtigen Punkt, nämlich den, wer veröffentlicht. Poste ich im Forum, bin ich mir bewusst, dass es öffentlich ist. Den nichtöffentlichen Chat im Spiel (z.B. Gruppen- / Raidchat) veröffentliche ich aber nicht selbst, sondern jemand anders per Stream, ohne mein Wissen. Und da muss man vorher gefragt werden.

Wer seine Lebensgeschichte im Chat schreibt, handelt zwar nicht sehr besonnen, aber selbst Schuld wäre er an der Veröffentlichung noch immer nicht. Beim zweiten Punkt gebe ich dir Recht, dass man vorbeugen kann, indem man um Vertraulichkeit bittet. Aber selbst wenn man das nicht vorher macht, hat der Streamer kein Recht, das per Stream zu veröffentlichen.

Insofern du Chat und / oder Voice mit streamst: Du bist derjenige, der die Rechte anderer nicht beachtet und damit derjenige, der diese Misachtung einstellen muss. Es nicht zu tun ist gelinde gesagt sehr egoistisch. “Privatsphäre” und “nur” in einem Satz…

Das setzt voraus dass ein Richter entschieden hat dass Rechte verletzt werden. Vorher muss es Blizzard nicht interessieren nur weil einer “Das ist mein Recht!” schreit.

Stimmt.

Wenn deine Rechte aber nicht verletzt werden reicht ein pochen darauf nicht unbedingt aus.

Es sind aber auch öffentliche Streams genauso wie das Forum öffentlich ist. Und da sind auch Fernsehsendungen wo manchmal mitten in der Fußgängerzone was aufgenommen wird.