Nene, Blizzard muss hier überhaupt nichts machen. Es wäre ein „nice-to-have“ und eine schöne Geste seitens Blizzard. Aber Blizzard hat mit der Geschichte sonst nichts zu tun. Es ist eine Sache zwischen Streamer und Gestreamten.
Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung über den Stream werden sie verletzt. Auch wenn kein Schaden entsteht.
Genau das ist doch der Punkt, Streams sind öffentlich! Der Chat im Spiel oder das Voice im TS allerdings nicht. Wenn ich in einer Gruppe etwas im Chat schreibe, dann ist meine Intention, vier weiteren Spielern etwas mitzuteilen, und nicht der Öffentlichkeit im Stream. Genau deshalb muss man vorher gefragt werden. Ich habe nicht entschieden, dass mein Geschreibsel öffentlich ist, wie es bei einem Forenpost wäre. Da liegt der Unterschied, bitte erkenn das, dann wird dir das Problem klar.
Die Fußgängerzone ist bereits öffentlich. Ein Kameramann ist ersichtlich. Manchmal gibts auch Hinweisschilder für sowas. Ein Interview kann man ablehnen, die Ausstrahlung und Veröffentlichung verweigern. Hier kann man seine Rechte wahrnehmen.
Wenn man mich auf der Fußgängerzone anspricht, heimlich das Gespräch aufzeichnet und auf Youtube stellt, dann wäre das ein guter Vergleich zum Streaming mit Chat oder Voice ohne mein Einverständnis. Das ist nicht erlaubt.
Hier greift an anderes Gesetz, das Recht am Bild. Und da gibt es einen Artikel, der besagt das Personen, die nur Beiwerk sind, keine Einverständnis abgeben müssen. Das ist was ganz anderes.
Blizzard stellt im Rahmen des Battle.net-Services diverse Tools zur
Kommunikation zwischen Ihren Figuren und den Figuren anderer Spieler bereit. Diese Kommunikations-Tools bilden (rechtlich gesehen) keinen elektronischen Kommunikationsdienst, daher sollten über diese Tools versandte Mitteilungen nicht als privat oder persönlich angesehen werden.
Durch das Akzeptieren dieser Vereinbarung geben Sie Ihre Zustimmung, dass Blizzard (oder eine der Blizzard-Partnergesellschaften) berechtigt ist,
Ingame-Chats und andere Nachrichten zu speichern
und damit hat sich das „nichtöffentlich“, dass für eine Verfolgung der „Straftat“ Streamen nunmal vorraussetzung ist mit deiner Zustimmung bereits erledigt. Denn selbst der Gruppenchat ist nunmal von anderen Personen mit deiner Einwilligung einsehbar. Damit greifen auch die im oben gelinkten Youtube Video aufgeführten Regelungen (nämlich bekannte und fixe) Adressaten nicht mehr. Oder kennst du alle Blizzard Partnerunternehmen mit Chatzugriff?
Nochmal: Recht haben und recht bekommen sind immer noch zwei Dinge. Man kann über das Recht haben hier durchaus diskutieren. Recht bekommen wird man aber eher nicht.
und noch einmal …
Diese dort genannte Chatbestimmung ist einen reine Vereinbarung zwischen Blizzard und dem User.
Damit tritt der User aber keineswegs seine Rechte an Blizzard ab!
Und Blizzard darf das für interne Zwecke speichern.
Mal so nehmen wie es dort steht und nix Anderes hineininterpretieren!
Das heißt nicht, daß jeder Streamer ohne Einschränkungen streamen darf.
Ja und zwar nur von den Gruppenmitgliedern - nicht wie hier die Posts im gesamten Netz. Genau das ist der Unterschied.
Ist das echt so schwer zu begreifen?
Ich kenne sie nicht.
Veröffentlichen dürften sie die Chats dennoch ebenso wenig.
Wie dem nun auch sei.
Kontrollieren kann man hier eh nichts, was aufgenommen wird und was wo veröffentlich wird. Daher wird man sehr wahrscheinlich sein Recht auch nie richtig erstreiten können.
Richtig, deshalb bin ich auch nicht weiter darauf eingegangen. Allerdings ist diese Situation vermeidbar, im Gegensatz zum gestreamt werden ohne Einverständnis bzw. Ankündigung des Streamens.
Also ist es deshalb öffentlich? Weil A nicht gleich B ist muss es C sein? Weitere Korrekte Ausführungen kannst du in Xârathos Antwort nachlesen. Das hat nichts damit zu tun. Ergänzend möchte ich noch hinzufügen, dass eine Vereinbarung zwischen Blizzard und mir einem anderen Nutzer keine Einverständnis von mir für irgend etwas erteilen kann.
Speichern, ja. Veröffentlichen, nein. Und nochmals, eine Vereinbarung zwischen mir und Blizzard betrifft auch nur mich und Blizzard, keinen anderen User. Das ist soooo weit hergeholt.
Ja und hier geht es ums Recht haben.
Es ist zumindest anstrengend und ermüdend, jemandem mit mangelndem Differenzierungsvermögen solche Dinge zu erklären. Das ist nicht böse gemeint, aber es ist einfach nur frustrierend, weil es um Rechte geht und dem viel zu wenig Beachtung geschenkt wird. Oder sie einfach aufgegeben werden, freiwillig und mit Nachdruck.
Nein, ich habe gesagt, dass es ums Recht haben geht. Recht zu bekommen ist spekulativ, wie könnte ich da behaupten, man bekäme Recht? Das kann niemand.
Gesetze sind nicht subjektiv. Und Gesetze sagen, ob du Recht hast, Richter, ob du Recht bekommst.
Anstatt die Leute mit lächerlichen Diskussionen über Chatgespräche zu langweilen sollte man die Leute vllt aufklären dass man im Neuland Internet ab und zu in einem Stream landen kann. Für gewöhnlich wissen die in einer Gilde sowas und jene die Streamen haben in der überwiegenden Mehrheit den chat verdeckt. Wer also ganz paranoid ist sollte nie mit anderen chatten oder im TS/discord mitreden. Man könnte nämlich in einem Stream gehört werden.
Oder deinstalliert alles was damit zu tun hat. Wer seine Rechte auf so lächerliche Art und Weise strapaziert sollte vllt an die frische Luft gehn und da bleiben.
Genau, deshalb plädiert auch immer eine Seite auf schuldig, es gibt nie überraschende urteile und es gibt auch nicht ganze Bücher mit Kommentare.
Es gibt übrigens urteile dazu, dass ich Whatsapp Nachrichten ungefragt meinen Freunden, aber nicht meinem Chef weiterleiten darf. Sollte doch beides unter das gleiche Gesetz fallen. Da ist aber eben noch der Unterschied mit dem Schaden, der verursacht wird.
Denn Gesetze haben gültigkeitsbereiche. Und über einen davon wird hier diskutiert. Nämlich der Punkt was nicht öffentlich heisst. Und auch hier wird ziemlich streng unterschieden. Z.b. zwischen videos auf YouTube und Videos auf YouTube mit beschränktem Zugriff. Zwischen Unterricht im Klassenzimmer und Unterricht am Wandertag auf einem Marktplatz. Oder eben auch zwischen Telefonaten und Voice Tools.
Das hier ist z.b. interesant . Obwohl gespeicherte, private Chats normal nicht als Beweismittel zugelassen werden, ist das hier der Fall. Die Begründung ist, dass keine Vertraulichkeit zu erwarten war. Mir ist bewusst das es sich beim streamen noch einmal anders veerfhält. Aber du siehst es gibt auch urteile, die eben so nicht direkt zu erwarten sind.
Na dann fang doch endlich mal an!
Alles was ich hier von Dir hier bisher sehe, ist Gegenwettern, Nichtakzeptieren von Meinungen, Provokationen, Ignorieren von Tatsachen und selber Sachen ins Lächerliche ziehen.
Die Idee ist nicht umsetzbar, weil Blizzard meine Rechte verletzen müsste.
Sie haben momentan nicht die Möglichkeiten meinen Rechner soweit zu überprüfen um mitzubekommen ob zwischen Grafikkarte und Monitor eine Capture Card sitzt.
Selbst auf Softwareebene haben sie nicht die Möglichkeit ein Programm, welches neben WoW läuft auf dessen Funktionalität zu überprüfen um festzustellen ob es ein Streamingprogramm ist.
Um Möglichkeiten zu schaffen müssten sie genauer auf meinem PC nachforschen, was aufgrund von Datenschutzgründen verboten ist.
@Zasz
Wenn du dich so sehr gelangweilt fühlst, das alles so lächerlich findest, und alle anders als du Denkenden als paranoid abstempelst, dann geh doch einfach aus dem Thread. Meine Güte. Das ist schon hart lächerlich von dir.
Hier geht es um lokal gespeicherte Skype-Chatprotokolle auf einem dienstlichen Arbeitsplatz. Natürlich ist der nicht privat und daher auch nicht das auf diesem PC abgespeicherte Protokoll. Das ist gängiger IT-Richtlinienstandard in Unternehmen, die private Nutzung einzuschränken bzw. häufig zu verbieten. Das ist ein ganz anderes Thema.
@Tunaki
Du hast das falsch verstanden. Es ging darum, über den BNet-Client als Streamingprogramm auf z.B. Twitch streamen zu können.
wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern lediglich eine gelegentliche private Nutzung elektronischer Ressourcen gestattet und zugleich darauf hinweist, dass bei einer Abwicklung persönlicher Angelegenheiten auf elektronischen Geräten und über das Netzwerk der Mitarbeiter keine Vertraulichkeit erwarten und der Arbeitgeber die Nutzung überwachen und bei gegebener Notwendigkeit die Daten einsehen kann
Das muss geregelt sein. In diesem Fall durch den Unternehmenscodex und nicht durch ein Gesetz
Der dem Kläger am 25. Juli 2007 übergebene Unternehmenskodex aus dem Jahr 2007 erlaubt dagegen in Nr. 10.3 die gelegentliche oder vereinzelte private Nutzung von elektronischen Ressourcen der Beklagten. Wegen der Einzelheiten zu diesen unternehmensinternen Regelungen wird auf die von der Beklagten vorgelegten Kopien (Anlage B1 und B2 zur Klageerwiderung vom 4. September 2009, Bl. 154 ff., 158 ff. d. A.) verwiesen.
Bei einem Verbot hätte die Sache sogar anders aussehen können. Nämlich das es nicht als Beweismittel in diesem Verfahren zulässig ist, sondern die private Nutzung des PCs am Ende als Kündigungsgrund herhalten muss. Im übrigen waren beide in dem Verfahren der Meinung Recht zu haben. Recht bekommen hat am Ende aber nur der Arbeitgeber.
edit: btw auch bei eingeschränkter privater Nutzung des Dienst PCs ohne Hinweis auf die Einsicht der Daten, wäre der Fall hier eventuell anders bewertet worden.
Ja, hab ich doch geschrieben, IT-Richtlinie des Unternehmens. Wir sind uns hier einig, falls du das nicht gemerkt hast. Ein Gesetz habe ich in dem Kontext nie erwähnt.
Wie dieser Fall hätte ausgehen können ist mir herzlich egal, da denke ich auch nicht weiter drüber nach, denn der Fall hat nichts mit diesem Thema zu tun, da das Szenario nicht übertragbar ist. Ich sitze beim Spielen an meinem eigenen PC, mit meinem eigenen Internetzugang, in meinen eigenen vier Wänden, nicht im Büro am dienstlichen PC dessen Nutzung strikt geregelt ist, mit einem überwachten und kontrollierten Internetzugang. Das eine ist der Verantwortungsbereich des Unternehmens, dort gelten Betriebsvereinbarungen, denn wäre dem nicht so und wäre die private Nutzung nicht eingeschränkt oder verboten, dürfte der IT-Verantwortliche nicht mal einen Proxy-Log auswerten. Ohne solche Regelungen ist eine Administration der IT-Landschaft rechtlich unmöglich. Genau das ist auch der Grund, warum das Protokoll in dem Fall als Beweismittel zugelassen wurde, steht sogar im Link ganz oben fett drin, im zweiten Absatz. Für zu Hause gilt das alles nicht. Wie man das auch nur im entferntesten miteinander vergleichen kann ist mir schleierhaft. Lass uns daher bitte wieder auf das Thema zurück kommen und nicht weiter Äpfel mit Birnen vergleichen.
wieder zu ignorieren. Denn deine Nutzung der Dienste von Blizzard ist eben nicht privat. Und auch hier stimmst du Richtlinien zu. Ohne diese Zustimmung dürftest du den Dienst nicht nutzen. Und hier steht noch einmal explizit drin, dass
daher sollten über diese Tools versandte Mitteilungen nicht als privat oder persönlich angesehen werden
Dazu kommt, dass du eigentlich wissen solltest, dass deine Ingame Tätigkeiten jederzeit in einem Video landen können. Denn auch dazu gibt es eine Richtlinie von Blizzard die
Als Urheber von Communityinhalten darf man unter Verwendung von Blizzardinhalten Videoproduktionen vornehmen und auf seiner Webseite oder anderen Webseiten, auf denen Zuschauer sie unentgeltlich ansehen können, frei zur Verfügung stellen.
Man wird auf Videos hingewiesen. Man wird darauf hingewiesen die Chats nicht als privat anzusehen. Und trotzdem soll das ganze dann nicht öffentlich sein.
Dass du die Debatte über unsere Rechte als lächerlich bezeichnest, disqualifiziert dich eigentlich schon für die weitere Teilnahme. Oder gibt es hier irgend eine Art Bonus für möglichst viele Posts - egal wie qualifiziert?
Was spricht dagegen, dass der Streamer, der es ja weiß, das selber macht???
Gerade gestern in einem Boss-Guide wieder gnadenlos den Chat mitlesen können.
Ich gehe natürlich davon aus, dass die Mitspieler das alle wussten. Aber ob der dann den Chat verdeckt wenn / falls er mal was anderes streamt?
Du solltest einfach spielen gehen, wenn dir die Frage, wer welche Rechte hat, so lächerlich vorkommt, anstatt Leute zu beleidigen, die sich (übrigens letztlich auch in deinem Interesse) damit beschäftigen.
Damit sind die Battlenetdienste gemeint - nicht was ingame passiert,
Das steht aber auch bei den Richtlinien, daß nicht die Spiele direkt gemeint sind, daß die ausgenommen sind.
Traurig, wie das von Dir nun zum wiederholten Male absichtlich ignoriert wird.
Und bei dem Link zu den Richtlinien bezüglich Chats, den Du oben gesetzt hast, da geht es nur darum, was Blizzard damit bei Auffälligkeiten machen darf - nichts über Rechte am Chat meinerseits.