Wow boost community für echt geld handel bestraft!

Naja nix für ungut. Hoffe das da noch Lösungen gefunden werden damit Ruhe einkehrt.

Ab 14 gilt leider das Jugendstrafrecht in D vorher können die Eltern bloß haftbar für Beschädigungen gemacht werden. Und du darfst laut FSK das Spiel ab 12 spielen um den Account zu erstellen brauchst du eine elterliche Freigabe.

Nicht ganz, das war der Wortlaut, den der deutschsprachige Kundensupport genutzt hat. Und meines Wissens nach nur der.

Die amerikanischen Blauen sehen das ganze schon ein wenig anders. Viel mehr erlauben kann man Goldboosting nicht:

https: //www.wowhead.com/bluetracker?topic=20765567152#207640183106

Note that this does not change our policy on selling things such as raid carries for in-game gold. Those are still allowed, but should be advertised through realm-specific methods such as trade chat.

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Die Eltern können ein Brief/Email an Blizzard senden und mit der Begründung an kommen:

Mein Kind ist am 07.10.12 auf die Welt gekommen und hat keine Freigabe erhalten dieses Spiel spielen zu dürfen.

Da wird jegliche Leistung die Bezahlt werden müsste in höhe von ca: 13€ sofort stoniert und der Account stillgelegt.

Das hat aber nicht ganz mit den Jugendschutzgesetz zu tun denn im Jugendschutzgesetz steht nur drin was man als „Kind/Jugentlicher“ für „Rechte“ besitzt und was einem nicht angetan werden darf.

Dort wird nur ganz kurz unter:

Jugendschutzgesetz (JuSchG):

 -Abschnitt 3:
    -Unterabschnitt 2
        -Telemedien:

Wurde folgendes beschrieben:

§ 18 Liste jugendgefährdender Medien

(1) Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, sind von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien in eine Liste jugendgefährdender Medien aufzunehmen. Dazu zählen vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen

1.

Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder

2.

Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird.

(2) Die Liste ist in vier Teilen zu führen.

1.

In Teil A (Öffentliche Liste der Trägermedien) sind alle Trägermedien aufzunehmen, soweit sie nicht den Teilen B, C oder D zuzuordnen sind;

2.

in Teil B (Öffentliche Liste der Trägermedien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind, Trägermedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben;

3.

in Teil C (Nichtöffentliche Liste der Medien) sind diejenigen Trägermedien aufzunehmen, die nur deshalb nicht in Teil A aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 abzusehen ist, sowie alle Telemedien, soweit sie nicht Teil D zuzuordnen sind;

4.

in Teil D (Nichtöffentliche Liste der Medien mit absolutem Verbreitungsverbot) sind diejenigen Trägermedien, die nur deshalb nicht in Teil B aufzunehmen sind, weil bei ihnen von einer Bekanntmachung der Aufnahme in die Liste gemäß § 24 Abs. 3 Satz 2 abzusehen ist, sowie diejenigen Telemedien aufzunehmen, die nach Einschätzung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien einen in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalt haben.

(3) Ein Medium darf nicht in die Liste aufgenommen werden

1.

allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts,

2.

wenn es der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient,

3.

wenn es im öffentlichen Interesse liegt, es sei denn, dass die Art der Darstellung zu beanstanden ist.

(4) In Fällen von geringer Bedeutung kann davon abgesehen werden, ein Medium in die Liste aufzunehmen.

(5) Medien sind in die Liste aufzunehmen, wenn ein Gericht in einer rechtskräftigen Entscheidung festgestellt hat, dass das Medium einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131, § 184, § 184a, § 184b oder § 184c des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte hat.

(6) Telemedien sind in die Liste aufzunehmen, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Aufnahme in die Liste beantragt hat; es sei denn, der Antrag ist offensichtlich unbegründet oder im Hinblick auf die Spruchpraxis der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien unvertretbar.

(7) Medien sind aus der Liste zu streichen, wenn die Voraussetzungen für eine Aufnahme nicht mehr vorliegen. Nach Ablauf von 25 Jahren verliert eine Aufnahme in die Liste ihre Wirkung.

(8) Auf Filme, Film- und Spielprogramme, die nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 gekennzeichnet sind, findet Absatz 1 keine Anwendung. Absatz 1 ist außerdem nicht anzuwenden, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz über das Telemedium zuvor eine Entscheidung dahin gehend getroffen hat, dass die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 nicht vorliegen. Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 für gegeben hält.

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Ein u18 braucht die Einwilligung seiner Eltern, weil er nur beschränkt / gar nicht geschäftsfähig ist, hat doch nix mitm Jugendstrafrecht zu tun.

Das stimmt, der Beitrag ist mir sogar auch bekannt, jetzt wo du ihn erwähnst. Den habe ich selbst oft verlinkt in Beiträgen wo Leute meinten Boostwerbung im Handelschannel sei verboten bzw. wäre Spam.

Wäre in dem Fall tatsächlich eine unprofessionelle Übersetzung. Man will ja nicht böswillig denken und unterstellen, dass das „Dulden“ bewusst dazugedichtet/umgedeutet wurde.

Ansonsten hätten sie ja auch eher „tolerated“ geschrieben, was man schon eher als geduldet übersetzen könnte.

Hatte den genauen Wortlaut aus dem US-Forum allerdings nicht mehr im Kopf. Im Zweifel gilt aber immer was im US-Forum steht vor dem was hier steht und „allowed“ ist dann sehr eindeutig.

Nimmt den WoW-Token weg und Bossting ist so wie es jetzt da ist weg von heute auf morgen.Bossting wurde doch überhaupt erst zum Problem eben weil man für nen zwanni sich direkt Gold legal kaufen konnte.Und kommt mir bitte nicht mit ja dann werden die leute halt bei MMOGA etc Gold kaufen.Ja vllt einige aber die werden am Ende evtl gebannt.Das ist doch das gleiche wie mit MB.Nimmt denen das Programm weg und zack Multiboxxing ist weg.Same Story.

boosting gabs schon seit classic XD
jetzt sag mir mal wie die wow marke das von Classic bis iwann in wod wo sie eingeführt hat beeinflusst haben soll?

ich erinnere mich noch zu gut an die Arena Carries im Chat zu woltk, Pandaria mit den Challengemodes auch sehr beliebt, wo war hier die wow Marke das problem?

Konnte man nur nie und kann man auch jetzt nicht

Naja die ganze Sache wirkt sich extrem auf den Goldpreis auf. Der hat einen ZickZackkurs das ist nicht mehr Sonne, das sieht aus als ob pfiffige Leute ein Gold/Spielzeit Spiel spielen._https://wowtokenprices.com/

Ganz einfache Antwort:

Die Marke ist die einzig legale Möglichkeit an Gold zu kommen (außer erspielen). Ohne marke wäre nur die Möglichkeit chinesische Kinder für sich arbeiten zu lassen und zu bezahlen, was Blizzard sanktioniert.

Also im Endeffekt hat die Einführung der Marke gewaltig den Boostern geholfen, oder?

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trotzdem gabs es das boosting schon vor der marke, das meine ich mit meinem boost, klar so kommen die Leute einfacher „legal“ ans gold, ändert aber nix an der Tatsache das es die boost schon seit Classic gab und die damit dann herzlich wenig zu tun haben.

Klar durch das durch die Marke vorhandene/ erhältliche gold mag die Nachfrage gestiegen sein.

es wurde aber dahin gestellt das es ganz verschwindet wenn sie weg ist, was offensichtlich ja nicht der Fall ist weil vor der Marke schon für gold geboostet wurde.

und meine Frage war

na klingelts ? richtig garnicht, gabs ja nicht^^

Nice Generalverdacht und Pauschalisierung. Noch paar Regelverstöße? Fix du ma deinen Schindlunder, dann hast genug zu tun.

Wie kommt man eigtl drauf, dass irgendwer für Echtgeld geboostet hätte? Vielleicht erstmal informieren bevor man hier wieder Mist erzählt

Wenn man Multiboxern das Multibox Programm wegnimmt, können sie nicht mehr Multiboxen. Welch eine Erkenntnis.

Naja, wenn du eine legale Möglichkeit schaffst für eine Dienstleistung, die vorher unter Strafe stand, vergrößert sich der Markt.
Aber was jetzt ind den Channels abgeht, war aber niemals in dem Ausmaß in Klassik oder BC. Und bitte einen Freund oder Gildi ohne Gold durch DM oder Zul F schnell mal zu ziehen, nenne ich nicht boosten. Da ist ein gewaltiger Unterschied.

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Das habe ich auch nie in frage gestellt, wie ich auch schon geschrieben hab, das die nachfrage ja vermutlich größer wurde, weil die Hemmschwelle gold zu Kaufen ja gesunken ist da es mit der marke legal geht.

Davon habe ich auch nicht gesprochen o.O

Es geht allein um die Goldboosts von Classic bis zur einführung der Marke in WOD.
Dort gab es auch goldboosting, da kann die Marke damals nie Einfluss drauf gehabt haben (weil sie nicht existierte). von daher würde die Wegnahme der Marke nur die Nachfrage verringern vermutlich, trotzdem würde immer noch für Gold geboostet werden, das ist wovon ich die ganze Zeit Spreche.
Der Liebe Aal ist der Meinung das es durch wegnahme der Marke Komplett verschwindet, was man ja durch den Zeitraum von Classic bis zeitpunkt Einführung Marke widerlegen kann, Mop war glaub der erste größere boom mit den Challengemodes, da war die Marke aber noch nicht da.

Ja stimmt. Ich denke auch das die Marke für den „boom“ nicht verantwortlich ist, sondern diesen unterstützt.
Für den Boom der booster dürfte eher die große Nachfrage ausschlaggebend sein. Es wird halt für die Gelegenheitsspieler immer schwieriger so im allgemeinen Anschluss zu finden. Die nutzen das dann dementsprechend gerne nehme ich mal an ^^

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Sie macht es halt legal - gäbe es jetzt keine Marke, würde die Masse an Boostkäufern wieder bei externen Seiten das Gold kaufen - das wars.

vielleicht auch mal selbst versuchen? Einen Raid zu clearen statt clearen zu lassen. Und es kann mir keiner erzählen das die externen Seiten weg sind, die wurden nur etwas weniger. Auch wird ja mittlerweile Retailgold gegen Classicgold getauscht. Und in Classic wird auch extrem geboostet, komischerweise nur bei Lowlevelchars aber es ist da. Und in Vanilla oder BC waren Boost gegen Gold Randerscheinungen mittlerweile ist das Mainstream.

Warum sagst du mir das?