Weißt du… Das würde ich so gerne unterschreiben, wenn sie, er, es, nicht schon so oft gezeigt und deutlich gemacht hat, dass das ganze absolut die Einstellung der Person hinter dem Bildschirm ist.
Darum regen sich ja alle auf. Wäre alles nur RP würde kein Hahn Krähen. Okey… Ein paar schon, aber dann wäre ich vollkommen fein… Nur ist es eben nicht nur rein RP, sondern die Person selbst.
Ryzez zB hat auch Ansichten mit denen ich nicht einverstanden bin, aber es gibt einen großen Unterschied… Er nimmt auch andere Meinungen an und sieht sogar Fehler ein. Wie wo was an seiner nicht vorhanden Empathie dran ist, kann keiner sagen… Aber er nimmt es nicht immer als Entschuldigung.
Eine Käthe hingegen… Ist unbelehrbar und ich denke Beispiele dafür muss ich nicht auch noch bringen. Das hat Spalti oft genug getan.
Ja… Ich hab das böse Thema angesprochen. Tut mir leid
Tauren haben in meinen Augen auch eine der schönsten Geschichten überhaupt, von der Mentalität abgesehen.
Als mein Neffe noch klein war, wollte er zum Einschlafen gerne Geschichten hören. Ich hab ihm dann die Story rund um An’she und Mu’sha erzählt und wie der Mond sich in den Hirsch verliebte, der sich in den Sternen verheddert hatte <3
Tauren sind schon ein faszinierendes Volk - ich würde an sich gerne mal einen spielen, hatte bisher aber nie die Gelegenheit dazu. Vor einer Weile habe ich aber sehr gerne den Forenthread von den Kindern des Bärengeistes und dem Flammenbanner (?) gelesen.
Ich fand den riesen Tauren beim Südsee Basar hammergeil. Ich weiß nicht mehr wie er hieß, aber ich wage mich zu erinnern, dass es einer vom Flammenbanner war.
So ein richtiger Bulle, der mehr geschnauft als gesprochen hat.
Das Flammenbanner ist leider auf unbestimmt Inaktiv.
Ob Urong wieder kommt und das Banner wieder mit öl und Feuer brennen lässt. Lies er offen, er ist abet schon paar Monate Inaktiv. Kommt es zum Winter nicht, wird das Feuer wohl erloschen bleiben.
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Und jeder darf seine Meinung haben, auch wenn sie uns nicht gefällt.
Aber genau so darf man die Meinung haben, dass die Meinung und das Verhalten einer anderen Person absolut widerwärtig ist und man diese Person lieber meiden mag.
Jemanden Meiden ist übrigens meistens die beste Möglichkeit, mit einer unangenehmen Persönlichkeit umzugehen.
Manchmal ist es aber ein Freifahrtschein für eine Person, wenn sie von allen stillschweigend gemieden wird und manchmal müssen manchen Personen mal von oben sehr deutlich die Grenzen gezeigt werden.
Dass das hiesige „oben“ einfach zu blind und zu gutgläubig ist und daher an der aktuellen Misere ein Stück weit mit Schuld ist, ist schlicht enttäuschend, gelinde gesagt.
„EiNfAcH igNoRiErEn“ ist leider nicht die Patentlösung für alles. Manchmal gehören Personen aus Communities schlicht entfernt.
Das ist absolut korrekt. Das bedeutet, dass niemand die Würde seines Nächsten absprechen sollte.
Wer dies aber dennoch tut (zum Beispiel über Postings über Taten an Säuglingen, die ich nicht näher beschreiben möchte noch werde), nimmt sie sich selbst, da durch diesen Grundsatzverstoß die Würde aller abgesprochen werden kann.
Für eine kürzere Formulierung: Siehe oben.
/edit: Tatsächlich gibt es Meinungen, die man nach dem deutschen Gesetz nicht haben darf.
Unsere Meinungsfreiheit wird hier auch viel zu oft mit dem amerikanischen Freedom of Speech verwechselt. Ist nicht das gleiche, kapieren aber die wenigsten.
Es ist ja auch die grundlegend falsche Interpretation von Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit bedeutet, dass du deine eigene Meinung haben und äußern darfst, wobei die Äußerung bedingt, dass sie die Grundrechte (bzw. die Würde) anderer Menschen nicht verletzt. Ich muss tolerieren können, dass es andere Minungen als die meinige gibt, auch das gehört zur Meinungsfreiheit.
Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass ich eine andere Meinung akzeptieren (also gutheißen, unterstützen, etc. pp.) muss.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
Deutsches Grundgesetz, Artikel 5, Absatz 1.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.