Ist als Entschuldigung rechtlich absolut ausreichend (siehe ToS).
Steht alles eindeutig in den ToS, die du vor dem erstmaligen Spielen lesen sollst & bestätigen musst.
- ist das überhaupt nicht „völlig verdreht“
- ist das ein Formschreiben, da wird die Art der Accountsperrung nicht unterschieden, zumal eine 6-monatige Sperre ebenfalls eine gravierende Bestrafung ist.
Nein, das lief vertragsrechtlich ohne Grund zur Beanstandung.
Die Nachprüfung wurde angeboten & durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die erste Sperre nicht korrekt war.
Damit ist dieser Prozess abgeschlossen.
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Genug vom faktischen, jetzt etwas in persönlicher Sache:
Sowohl dein Schriftbild als auch deine Wortwahl sind unangemessen, wenn es um (vertrags-)rechtliche Fragen geht.
Und wie kann man sich über eine formelle Entschuldigung beschweren, wenn man gleichzeitig jemandem als
tituliert?
Mal davon abgesehen, dass du hier mit einer Forenstrafe liebäugelst.
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Das Thema hat unmittelbar nichts mit deiner Sperre zu tun.
Bei der Bannwelle sind hauptsächlich Model-Edits sowie Bot-Nutzung betroffen und die Sperren zurecht ausgesprochen worden.
Aufgrund der Feinfühligkeit der Schutzsoftware sowie durch Meldungen anderer Spieler kann es in Einzelfällen immer mal falsche Sperrungen geben.
Es ist Aufgabe des Spielers, diese schnellstmöglich anzufechten und die ihm/ihr zustehende Prüfung einzufordern.
Ein Kumpel von mir wurde in Classic mal von einem GM angeschrieben, während er DM gefarmt hat, weil sein Verhalten auffällig war und jemand ihn gemeldet hatte (er saß zu diesem Zeitpunkt neben mir, weil wir beide farmten).