Kaufbare Transmog-Set´s weg

Mir ist nicht ganz klar was du mir da erzählen willst.
Mit dem 01.01.2022 wurde die Beweistlastumkehr einfach verlängert.

Weiterhin ist das Gewährleistungsrecht ein (Sach-)Mangel und bezieht sich in erster linie auf:

-Abweichung von der Vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Sache:

  • Falschlieferung

  • Montagemängel

  • Qualität bzw Quantität

  • Werbeaussage

Hier zitier ich dir mal was:

Die gesetzliche Gewährleistung gilt regelmäßig nur zwischen Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer muss für zwei Jahre ab Kaufdatum/Lieferung (Gefahrenübergang) für die Beschaffenheit der Kaufsache einstehen. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, kann der Käufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen. Diese Rechte können nicht vertraglich z.B. durch eine AGB beschränkt oder ersetzt werden. Der Käufer kann nach seiner Wahl binnen einer angemessen Frist Nacherfüllung (die Lieferung einer neuen oder gleichwertigen Sache) oder Nachbesserung (Reparatur) verlangen (§437 Nr.1, §439 BGB). Läuft die Frist erfolglos ab, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (§§437 Nr.2, 440, 441, 323, 326 V BGB).

https://www.pcgameshardware.de/Recht-Thema-241308/Specials/Ebay-Amazon-Hood-im-Rechts-Check-1037750/2/

https://www.br.de/radio/bayern1/gewaehrleistung-100.html

  1. Mängel.

Im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Vorschriften.

wenn du also ein Problem hast und auch nach einer angemessenen Frist ( jenachdem was für ein Fehler es ist und wir schwerwiegend der ist ) kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ob sich das alles auf Skin Käufe in einem Spiel anweden lässt weiß ich nicht.

Du kannst mir aber gerne ne Quelle da lassen, die deine Theorie bestätigt. :man_shrugging:

Wenn es zwischendurch schon mal wieder gefixt war und jetzt wieder auftritt, dann musst du dem ne neue Frist setzen, wenn sich das auf dieses Beispiel überhaupt anwenden lässt.

edit: laut dem thread hier sind die immer noch dabei und scheint nicht so einfach zu sein.