Ich kann das so bestätigen. Ich habe das neue Set am Dienstag erworben und habe damit zwei meiner Chars gemogt (u.a. den, mit dem ich gerade schreibe). Bis zum Mittwoch gab es auch keine Probleme damit. Seit gestern nun stehen die beiden nach jedem Einloggen ohne das Set da.
Ich habe das daraufhin auch mit dem Grimmling-Set getestet und auch damit erziele ich den gleichen negativen Effekt.
Die Sets sind im übrigen immer im Kleiderschrank vorhanden. Sie verschwinden bei mir also nicht, sondern lediglich der Effekt endet mit Aus- und Einloggen.
Scan und repair leider ohne positiven Effekt! Bugmeldung und Ticket sind erstellt.
Letztlich ist das aber wirklich sehr enttäuschend, wie das Thema offensichtlich gerade behandelt wird.
Bei mir tritt es min 1mal täglich auf. Repair schon ergebnislos durchgeführt. Ticket ist erstellt. Es nervt einfach nur und wie gesagt mit der Zeit gehen die Moggkosten aufs Gold…
Bei mir sind seit heute auch alle gekauften Sets weg, im Shop steht zwar gekauft aber sie sind nicht mehr gemoggt und auch nicht auswählbar.
Repair hat nichts gebracht, seit dem kauf bis ca letztes Wochenende, hatte ich nur das problem, dass die Sets nach dem umloggen (nicht jedes mal sofort) nicht mehr gemoggt waren, aber sie waren noch da. Hatte dann jetzt fast eine Woche keinen fehler mehr diesbezüglich.
Gerade eben extra noch mal - somit das 2. Mal heute früh - in einen Mulroc-Träger bzw. jenen Char mit den Grimmlingsflügeln eingeloggt: alles noch da.
Übrigens: (ka ob das relevant fürs Problem sein könnte)
Alle meine Chars mit solchen Moggs - Murlocs, Flügelchen - befinden sich zur Zeit in der Höhle der Zeit beim Event und loggen da auch aus. In „freier Wildbahn“ sozusagen, kein Gasthaus. Die meisten (alle?) sind nicht mal mehr hoch zum Eingang.
In wieweit jetzt ein Ortswechsel, womöglich mit Ladebildschrim usw. die Probleme triggern könnte, weiß ich nicht.
Allerdings hat der Char mit Flügelchen vor dem Event bereits Monate lang nur neben dem Q-Geber auf der Zeitlosen Insel gestanden und das Mogg ist trotzdem verschwunden. Also auch freie Wildbahn, ohne Gasthaus.
Ich nutze keine Addons.
Ich benutze nie die Set-Funktion, klicke immer alle Teile einzeln.
Ich logge immer über den Launcher in WoW ein. Launcher ist immer oben.
Ich hatte schon eine ganze Weile kein DC mehr gehabt, sprich, das korrekte Speichern beim regulären Ausloggen konnte also passieren.
ich habe zwei (2) seit laaaangem aktive 6er-Abos im B.-Account laufen (eine wurde gerade frisch am 23.11. abgebucht)
Wie gesagt, interessant ist ja, daß der Shop genau weiß, daß man ein Produkt bereits hat. Nur das Spiel scheint das manchmal zu vergessen
Ich drücke für alle die Däumchen, daß das Problem behoben wird.
@ Cerka
Danke, du beschreibst Haargenau meine Problematik.
Ich habe auch 2x 6er Abos im Battlenet-Account (beide aktiv) und frage mich halt ob die Problematik da liegen könnte da man ja nur mit 1x im Bnet eingeloggt sein kann und der andere Offline läuft ?
Edit : Wenn ich vor dem einloggen auf Mein Account klicke , dann das Spiel wieder starte sind die 3x kaufbaren wieder im Sortiment. Kann Zufall sein , war nun aber 2x so , vielleicht als Hilfestellung für die Blauen.
Man kann auch 2x im Bnet eingeloggt sein man muss dem Launcher nur erlauben mehrere Instanzen von Bnet auszuführen das sollte eigentlich gehen. Nur so als Randnotiz.
Da weiß man auch warum man eher weniger im Shop kaufen sollte… wenn man was kauft dann sollte es auch ohne wenn und aber verfügbar sein…
Man könnte meinen über die Zeit hätte man das schon mal in den Griff bekommen!
Deine Abonnements sind an die WoW-Lizenzen geknüpft, nicht an den Battle.net-Account.
Bitte unterscheiden zwischen:
Battle.net-Account / Blizzard Account (das mit der Mailadresse)
WoW-Lizenzen / WoW-Accounts (max. 8 pro B.-Account, für die man jeweils die Spielzeit kauft)
Mehrere Instanzen vom Battle.net-Account / Blizzard Account ist nicht nötig bzw. nicht zielführend, wenn man mit zwei WoW-Lizenzen gleichzeitig online sein möchte, die im gleichen B.-Account liegen.
Wenn ich mit meinen beiden WoW-Lizenzen gleichzeitig online sein möchte, muß ich lediglich im Launcher über dem Spielen-Button auf die andere Lizenz umstellen und auf Spielen drücken, nachdem ich die erste gestartet habe.
Es laufen dann zwei Clients, was ohne irgendwas besonderes im Launcher einstellen zu müssen, möglich ist.
Die Frage ist eher: welche Einstellung hat man für den Launcher selbst gewählt?
Launcher beenden bei Spielstart
Launcher auf Infobereich minimieren
Launcher minimieren
Launcher offen lassen
Ich habe Launcher (battle.net-Account) minimieren eingestellt, was einfach praktischer ist, wenn man öfter umloggt zwischen den Lizenzen.
Ist aber irrelevant hinsichtlich zwei 2x WoW-offen.
Entweder ist der Launcher bereits oben und man wechselt einfach die Lizenz, um noch eine weitere WoW-Lizenz zu starten.
Oder man zottelt ihn erst aus der Minimierung hoch.
Oder er war wech (ausgeloggt), dann muß man sich eben erneut in den Launcher einloggen. Das stört eine bereits laufende WoW-Lizenz nicht die Bohne
Wichtig ist nur: über dem Spielen-Button die Lizenz wechseln!
Wenn ich bei WoW1 eingeloggt bin und vergesse umzustellen und ich drücke auf Spielen, dann flieg ich logischer Weise aus der bereits eingeloggten WoW-Lizenz. Hab ich korrekt gewechselt, passiert das nicht
Also: gleichzeitiges Bespielen von zwei WoW-Lizenzen, die im gleichen Blizzard Account liegen, ist ohne größere Umstände möglich und auch erlaubt.
Ich wage es nicht zu sagen, aber auf beiden Lizenzen sind sowohl die Murlocs noch gemoggt und in der Sammlung als auch die Grimmlingsflügelchen …
Ich habe den Launcher heute früh kurz nach 5 Uhr gestartet gehabt und seit dem ist er online, aus den beiden WoW-Lizenzen war ich allerdings bis eben zum Checken ne ganze Weile offline gewesen.
(ka ob das ggf. etwas ausmacht)
Ich werde, wenn ich gleich mit dem Haustierkampf feddich bin, mal komplett aus allem ausloggen und später noch mal gucken, ob dann immer noch alles da ist.
Dieser Fehler kann alle Transmogs betreffen, die entweder direkt im Shop erworben wurden oder die über Dinge wie das Blizzcon Ticket usw. freigeschaltet wurden. Im Grunde alle Transmogs, die nicht über Items direkt im Spiel freigeschaltet wurden. Mehr Infos findet ihr im verlinkten Beitrag.
Immer noch der selbe Fehler. Nun ist es sogar so , das ich das Himmelsbeobachter-Set transmogge, auslogge, wieder einlogge und OBWOHL im Sortiment vorhanden (auch als Bild im Transmog) hat mein Hexenmeister es wieder nicht an.
Dann macht die kaufbaren Set’s zumindest KOSTENLOS zum moggen , damit es nicht Unsummen an Gold verschlingt. !
Bei mir auch immer noch der Fall. Beste Antwort vom GM: „Benutz doch erstmal ein anderes Transmogg“… Da kauft man es und soll es im Moment (Also ich hab das Problem min einen Monat) nicht benutzen.
Sollte man nicht die Sets aus dem Shop nehmen, wenn das ganze nicht richtig funktioniert?
Ich kauf doch auch kein Auto was alle paar Tage für mehrere Stunden nicht anspringt und da wird er Hersteller auch nicht mit „Fahren sie doch irgend ein anderes Auto in der zwischenzeit“ um die Ecke kommen.
Der Fehler tritt halt leider immer noch in 9.2 auf. Zu mir wurde auch gesagt ich solle es doch einfach nicht moggen. Eigentlich müsste man hier zurücktreten, da das Produkt mangelhaft ist seit Monaten. Ist den Aufwand leider nicht wert am Ende noch zu klagen. Wirft aber kein gutes Licht auf Blizzard und insbesondere deren Kundendienst.
Vermutlich hat man dir das im Kontext gesagt, dass du erst mal ein anderes nutzen sollst, bis das behoben ist.
Du hast in den nutzungsbedingung akzeptiert dass es mal zu Ausfall kommen kann.
Was genau willst du klagen?
Dass das Produkt ab und zu Probleme hat, worauf auch aufmerksam gemacht wird in den nutzungsbedingung? Ich frage mich, bei so welchen Aussagen, in was für einer Welt du lebst.
Du hast ingame die Möglichkeit einen Bug zu melden wo auch Daten im Hintergrund mitgesendet werden.
Es kann unter Umständen lange dauern, obwohl sogar heute Nacht alter content hotfixes gekriegt hat.
Na sicher greift hier das insbesondere seit dem 1.1.22 aktualisiere Gewährleistungsrecht. Ein Ausschluss in den AGB dürfte nichtig sein.
Zudem exisitiert das Problem seit Monaten. Zumindest seit November wie es hier scheint (bei mir erst seit Januar). Genug Zeit für eine Nachbesserung des Entwicklers. Man müsste einfach eine Frist setzen.
Mir ist nicht ganz klar was du mir da erzählen willst.
Mit dem 01.01.2022 wurde die Beweistlastumkehr einfach verlängert.
Weiterhin ist das Gewährleistungsrecht ein (Sach-)Mangel und bezieht sich in erster linie auf:
-Abweichung von der Vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Sache:
Falschlieferung
Montagemängel
Qualität bzw Quantität
Werbeaussage
Hier zitier ich dir mal was:
Die gesetzliche Gewährleistung gilt regelmäßig nur zwischen Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer muss für zwei Jahre ab Kaufdatum/Lieferung (Gefahrenübergang) für die Beschaffenheit der Kaufsache einstehen. Tritt innerhalb dieser Zeit ein Mangel auf, kann der Käufer seine gesetzlichen Rechte geltend machen. Diese Rechte können nicht vertraglich z.B. durch eine AGB beschränkt oder ersetzt werden. Der Käufer kann nach seiner Wahl binnen einer angemessen Frist Nacherfüllung (die Lieferung einer neuen oder gleichwertigen Sache) oder Nachbesserung (Reparatur) verlangen (§437 Nr.1, §439 BGB). Läuft die Frist erfolglos ab, kann er vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern (§§437 Nr.2, 440, 441, 323, 326 V BGB).
Im Falle eines Mangels gelten die gesetzlichen Vorschriften.
wenn du also ein Problem hast und auch nach einer angemessenen Frist ( jenachdem was für ein Fehler es ist und wir schwerwiegend der ist ) kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Ob sich das alles auf Skin Käufe in einem Spiel anweden lässt weiß ich nicht.
Du kannst mir aber gerne ne Quelle da lassen, die deine Theorie bestätigt.
Wenn es zwischendurch schon mal wieder gefixt war und jetzt wieder auftritt, dann musst du dem ne neue Frist setzen, wenn sich das auf dieses Beispiel überhaupt anwenden lässt.
edit: laut dem thread hier sind die immer noch dabei und scheint nicht so einfach zu sein.
Dir sind wohl die 327 ff. BGB entgangen. Ich möchte jetzt auch gar nicht über die Rechtslage diskutieren, sondern nur das bereits bezahlte Transmog ohne große Einschränkungen nutzen.
Vorschläge seitens der Community wie bspw. das kostenlose Moggen der Shopmogs werden ja anscheinend weiterhin abgelehnt. Und die pampige Antwort aus meinem Ticket, dass ich es halt nicht nutzen solle ist nunmal eine Frechheit. Für 20€ erwarte ich da einfach mehr.
Ich wollte von dir eine Quelle haben oder zitier es doch.
Du wirfst mit sachen um dich und gibst dazu nichts an.
Nicht gerade die größte Kunst zu diskutieren
jetzt ist es BGB und gerade Gewährleistungsrecht
Weil es das Problem nicht lösen würde und auch nicht im Zusammenhang stehen.
Es ist schon dreist nach kostenlosen dingen zu verlangen, obwohl Blizzard daran arbeitet.
Die Pampige Antwort war bestimmt (weiterhin) nur ein „nutz doch was anderes, solange es nicht geht“.
Da siehst du ja, dass daran immer noch gearbeitet wird.
Es gibt zig Tmog im spiel und jetzt wegen einem oder zwei ein drama zu machen, obwohl blizzard daran arbeitet… weiß ja nicht ob das sein muss.
Nachfragen ob es geht ist ja das eine aber sowas wie „klagen“ ist halt absolut lächerlich.
Aber solange du nur mit irgendwas um dich wirfst und keine Zitate/Quellen hast bzw andere Quellen/zitate ignorierst, lohnt es sich nicht mit dir zu diskutieren schönen tag noch.
Die 327e ff. BGB sind nun keine Quelle? Ist mir neu, dass man nicht mehr aus dem Gesetz zitiert. Mit Wikipedia kann ich dir nicht dienen. Eine Anspruchsgrundlage such ich dir hier sicher auch nicht zusammen.
Ich habe allgemein keine Lust und Zeit mit dir hier Vertragliche Schuldverhältnisse für Drittsemester durchzugehen.
Es ist dreist 20€ für ein fehlerhaftes Transmog zu verlangen. Dass du dies noch verteidigst ist für mich nicht verständlich. Sicher gibt es noch andere Mogs, aber für die habe ich auch nicht extra bezahlt.
Aber sehe schon wohin das hier führt. Ist zwar amüsant mit dir, aber man soll ja aufhören, wenn es am schönsten ist.
Du fängst damit an aber hast keine lust darauf? Seems legit.
Du scheinst noch nie zitiert zu haben.
Siehst du mein Post da oben? Du zitierst den abschnitt auf den du anspielst und verlinkst dann die entsprechende Seite.
Wie gesagt du wirfst nur sachen in den raum und vermischt BGB mit Gewährleistungsrecht.
Wenn du aber gar nichts zusammensuchen willst, wieso fängst du dann mit den Sachen an?
Du weist ja sogar auf Gewährleistungsrecht hin, sagst dann was von AGB ist dadurch nichtig, obwohl das Recht sagt, dass die AGB gelten.
Dann fordere eine Rückerstattung, wenn es dir nicht schnell genug geht mit dem Beheben.
Btw funktioniert das Tmog bei mir einwandfrei.
Du kannst es gerne so nennen, ich wollte dir nur vor augen führen was für einen quatsch du von dir gibst mit klagen und co.
Du wirfst zwei komplett unterschiedliche Sachen in den Raum und kommst dann, dass du auf Rechtliche Dinge gar keinen bock hast.
Bei mir funktionieren die immer noch einwandfrei.
Amüsant finde ich es auch mit dir.
Das führt halt zu gar nichts, wenn man nur dinge in den Raum wirft und davon keine ahnung hat s.o.